VERBRAUCHERTIPPS ZUM GEBRAUCHTWAGENKAUF

Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Beim Autokauf sind Besonnenheit und Umsicht gefordert. Hier finden Sie wichtige Tipps zum Gebrauchtwagenkauf, die Ihnen helfen, die richtige Entscheidung bei der Wahl Ihres neuen Traumwagens zu treffen.

1. Sammeln Sie Informationen über die Autos Ihrer engeren Wahl

  1. Testberichte (z.B. bei ADAC, Autobild)
  2. Internet-Foren (Motor-Talk etc.)

2. Schärfen Sie Ihre Sinne

  1. Schauen Sie sich auch andere Autos vergleichbaren Typs und Alters an.

3. Unterdrücken Sie Emotionen – nach Kaufrausch kommt Kaufreue

  1. Lassen Sie sich beim Gebrauchtwagenkauf von einer Freundin oder einem Freund begleiten. Die sind objektiver, da sie mehr Distanz zum Objekt der Begierde haben.
  2. Außerdem: Vier Augen und Ohren sehen und hören mehr als zwei.
  3. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wenn es mehrere Interessenten gibt, es gibt
    viele gute Autos.

4. Vertrauen Sie auf fachkundigen Rat

Treten Sie besser nicht gegen die Reifen oder wippen am Kotflügel, sondern fragen Sie den Fachmann. Die großen Gutachterorganisationen bieten Gebrauchtwagen-Gutachten, wie etwa das 160 Prüfpunkte umfassende DEKRA-Siegel zum günstigen Preis an.

5. Trau – schau wem

  1. Der billigste Anbieter hat oft die schlechteren Autos. Oft folgen teure Reparaturen, die das Schnäppchen zum Geldgrab machen.
  2. Das billige Auto kann schnell teuer werden. 100,-€ an die Kreditbank sind billiger und stressfreier, als jeden Monat 200,-€ in die Werkstatt.
  3. Der seriöse Händler weicht kritischen Fragen nicht aus.
  4. Er lässt auch eine gründliche Prüfung durch fachkundige Dritte gerne zu.
  5. Er offenbart alle bekannten Informationen über Vorbesitzer, Unfallschäden und Pflegezustand.
  6. Nutzen Sie im Konfliktfall die kostenlosen Schiedsstellen des BVfK oder der Kfz-Innungen.
  7. Melden Sie uns die schwarzen Schafe. Wir gehen dagegen an.

6. Eigentumserwerb

Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf bei Verdacht auf Diebesgut. Hier ist kein gutgläubiger Erwerb möglich. Nicht jeder Fall ist offensichtlich. Kaufen sie Ihr Fahrzeug bei einem Händler, der im Notfall nicht nur haften will, sondern dies auch kann.

7. Küchentischhändler

Vorsicht bei angeblich privaten Anbietern, die nicht ihr eigenes Auto verkaufen und dieses möglicherweise auch bereits abgemeldet ist. Wenn der Name vom letzten Halter im Fahrzeugbrief und der des privaten Verkäufers nicht übereinstimmen, ist größte Vorsicht geboten. Die Erklärungen, es handele sich um das Auto von Schwiegervater oder Onkel sind i.d.R. vorgeschoben. Auf jeden Fall Name und Adresse des letzten Halters aus dem Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) notieren und dort nachfragen.

8. Finden Sie die richtige Einstellung zum Auto

  1. Es ist ein Gebrauchsgegenstand, der immer viel Geld kosten wird.
  2. Prestige- und Imagetransfer funktionieren oft nicht wirklich – besonders, wenn’s auch sonst nicht mit der Nachbarin klappt.

9. Tachomanipulation

Auch wenn diese seit 2005 strafbar ist, heißt das nicht, dass es keine gedrehten Tachos mehr gibt. Die Möglichkeiten, einer Tachomanipulation auf die Spur zu kommen, sind vielfältig. Der BVfK rät Autokäufern, bei geringsten Zweifeln an der Seriösität des Angebotes, Fachleute und Gutachter zu Rate zu ziehen.

Wann sind Zweifel an der Richtigkeit des Tachostandes angebracht?

  1. Zuerst sollte ein genaues Studium des Serviceheftes erfolgen. Sind regelmäßig Inspektionen gemacht worden und ergeben sich große Schwankungen in des Jahreslaufleistungen, die sich aus dem Verhältnis von zeitlichem Abstand und zurückgelegten Kilometern zwischen den Inspektionen ergeben.
  2. Ein Blick in den Fahrzeugbrief gibt Aufschluss über die Zahl der Halter. Grundsätzlich ist gegen mehrere Fahrzeughalter nichts einzuwenden. Gerade bei Cabriolets und anderen Fun-Autos ist die Haltedauer oft kurz, ohne dass sich daraus ein Rückschluss auf die Qualität des Fahrzeuges ziehen lässt. Aufmerksamkeit ist geboten, wenn der letzte Halter das Fahrzeug nur kurz besessen hat, oder der Verkäufer nicht letzter Halter ist, mit Ausnahme, er ist Händler. (s.a. 7.: Küchentischhändler)
  3. Fachleute, wie die Händler des BVfK und auch Gutachter sind in der Lage, aus einer Reihe objektiver und subjektiver Eindrucke ein „Gefühl“ für den manipulierten Tacho zu bekommen.
  4. Der BVfK gewährt für seine Händler die Tachogarantie. Siehe: BVfK-Tachogarantie

10. Gewährleistung und Garantie

Der gewerbliche Verkäufer haftet gegenüber seinem privaten Käufer mindestens ein Jahr für Mängel, die bei Übergabe vorlagen, auch dann, wenn Mängel erst später auftreten. Innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe muss der Händler sogar beweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe vorgelegen hat. Danach liegt die so genannte Beweislast beim Käufer.
Doch Vorsicht! Nicht jeder Defekt ist ein kaufrechtlicher Mangel. Der Händler haftet nur dann, wenn der Defekt so nicht zu erwarten war, oder trotz einer speziellen Zusicherung im Vertrag, wie etwa einem Garantieversprechen, aufgetreten ist.

Damit Sie eine gute Kaufentscheidung treffen und Sie mit Ihrem neuen Auto lange zufrieden und glücklich sind, sollten sie beachten:
Nicht nur beim Joghurtbecher auf’s Verfallsdatum schauen. Ein Auto kostet das Vielfache. Lassen Sie
daher die entsprechende Sorgfalt und Vernunft beim Autokauf walten.

Sollten Sie weitere Tipps zum Gebrauchtwagenkauf wünschen, fordern Sie diese gern über unser Kontaktformular bei uns an.