Die BVfK-Tachogarantie
Prolog:
Die Laufleistung eines Gebrauchtwagens ist neben dem Alter einer der entscheidenden wertbestimmenden Faktoren. Daher kommt der Richtigkeit dieser Angabe eine besondere Bedeutung zu. Wenn auch die Berichterstattung in den Medien oft den Eindruck vermittelt, Tachomanipulation sei gang und gäbe, so ist dennoch die eindeutige Aussage des BVfK und seiner Mitglieder:
„Wir lehnen Tachomanipulation ab – das ist Betrug!“
Garantie:
Daher gibt es für alle Fahrzeugverkäufe an Privatpersonen (Verbraucher) bei BVfK-Händlern die im Folgenden näher beschriebene Tacho-Garantie:
Der BVfK garantiert,
- dass keine betrügerische Manipulation am Tachometer (Wegstreckenzähler) durch den BVfK-Händler vorgenommen oder veranlasst wurde.
- dass der BVfK-Händler keine Kenntnis von einer Manipulation hatte und auch nicht hätte haben können.
Sollte sich das Gegenteil herausstellen, so garantiert der Verband die sofortige Rücknahme des Fahrzeuges durch den Händler oder Wertausgleich auf Grundlage einer DEKRA- oder TÜV-Bewertung.
Kunden von BVfK-Händlern können somit sicher sein, dass dieser nicht den Tacho manipuliert und darüber hinaus mit kritischem Blick nach Spuren einer Manipulation sucht, bzw. auffällige Abweichungen zwischen zu erwartendem und tatsächlichem Zustand erkennt. Der Verweis auf den Vorbesitzer entlastet also nicht bei offensichtlichen Anzeichen. Sind solche Anzeichen vorhanden, so
wird darauf im Kaufvertrag ausdrücklich hingewiesen.
Was geschieht im Ernstfall?
Gibt es Hinweise auf eine vorausgegangene Tachomanipulation meldet sich der Käufer per E-Mail, Fax oder Brief bei der BVfK-Schiedsstelle.
Bundesverband freier Kfz-Händler
Schiedsstelle
Bundeskanzlerplatz 5
53113 Bonn
Fax: 0228/85 40 929
E-Mail: schiedsstelle@bvfk.de
Diese prüft anschließend die Beweislage, ermittelt den Sachverhalt und gibt eine Beurteilung ab. Gibt es Unklarheit oder Uneinigkeit z.B. bei der Frage, ob der Händler von einer eventuell festgestellten Tachomanipulation hätte wissen können, so wird ein individuell zu bestimmendes Gremium des BVfK darüber befinden. Das Gremium wird ggf. auch Vertreter des TÜVs oder der DEKRA und des ADAC hinzuziehen. Steht dann zweifelsfrei fest, dass der Garantiefall gegeben ist, wird der verkaufende Händler zum Eintritt in das Garantieversprechen des BVfK aufgefordert. Weigert sich der Händler, erfüllt der BVfK die Garantie und leitet rechtliche Maßnahmen gegen den Händler ein.
In welchem Verhältnis steht diese Garantie zu gesetzlichen Mängelansprüchen?
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung des BVfK. Ungeachtet dessen, ob der Garantiefall tatsächlich eintritt oder Garantieleistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden, kann der Verbraucher Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer unter der Voraussetzung geltend machen, dass die Kaufsache bei Gefahrenübergang nicht mangelfrei war. Rechte aus dieser Garantie bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Verbrauchers (Mängelansprüche gemäß den §§ 437 ff BGB).
Wie lange und in welchem räumlichen Geltungsbereich besteht die Garantie?
Die Garantie gilt in zeitlicher Hinsicht während der gesamten Besitzdauer des Fahrzeugs und bis zu dessen Weiterveräußerung. Der räumliche Geltungsbereich der Garantie ist auf Deutschland beschränkt.
Wer ist Garantiegeber?
Garantiegeber ist der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V., vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Ansgar Klein, Bundeskanzlerplatz 5, 53113 Bonn.
Welches Recht ist anzuwenden?
Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches Recht anzuwenden.