BVfK-Schiedsstelle

BVfK-Schiedsstelle

Wie funktioniert das Schiedsverfahren?

BVfK-Schiedsstelle: Schlichten statt richten

Die BVfK-Schiedsstelle kann nur dann für den Antragsteller kostenlos tätig werden, wenn es um Probleme zwischen Verbrauchern und BVfK-Händlern geht.

Die BVfK-Schiedsstelle wird sich nach einer Schilderung des Sachverhaltes beider Beteiligten um eine ausgewogene Einigung bemühen. Die Parteien sind an den Einigungsvorschlag der BVfK-Schiedsstelle nicht gebunden. Der weitere Rechtsweg ist ausdrücklich vorbehalten. Das Schiedsverfahren wirkt verjährungshemmend.

Für das Schiedsverfahren ist grundsätzlich die schriftliche Form vorgesehen. Sofern erforderlich und von den Parteien gewünscht, wird ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen, der das Fahrzeug und den reklamierten Defekt einer technischen Überprüfung unterzieht. Wenn nicht anders vereinbart, teilen sich die Parteien die hierfür anfallenden Kosten je zur Hälfte.

BVfK-Schiedsgericht: Wird das Ziel einer gütlichen Einigung nicht erreicht, können die Parteien das BVfK-Schiedsgericht anrufen. Es setzt sich aus unabhängigen Juristen mit der Befähigung zum Richteramt und erfahrenen Kfz-Sachverständigen mit Spezialisierung auf die jeweils betroffene Problematik zusammen. Die Parteien müssen vor Tätigwerden des Schiedsgerichts die Akzeptanz des späteren Schiedsspruchs erklären. Der Schiedsspruch beinhaltet dann auch eine Regelung zur Kostentragung, bzw. –verteilung zwischen den Parteien. Die Kosten des Schiedsgerichts werden nach Aufwand und jeweils aktueller Gebührenordnung ermittelt.

Wenn Sie nun die BVfK-Schiedsstelle beauftragen wollen, folgen Sie diesem Link.