BVfK-Beschwerdestelle bei Verdacht auf unseriöse Geschäftspraktiken im Autohandel
Die BVfK-Beschwerdestelle über fragwürdige Geschäftspraktiken im Autohandel ist Bestandteil der Maßnahmen des Bundesverbandes freier Kfz-Händler zur Qualitätssicherung in der Branche. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, von schlechten Erfahrungen und fragwürdigen Machenschaften zu berichten. Die BVfK-Rechtsabteilung prüft die übermittelten Informationen, konfrontiert den Händler mit den Vorwürfen und leitet ggf. rechtliche Maßnahmen ein.
Ein besonderes Augenmerkt liegt auch auf fragwürdigen Lockvogelangeboten, insbesondere im Kfz-Internet. Die Methoden sind vielseitig. Das vielversprechende Angebot ist „leider gerade verkauft“ – manchmal allerdings schon seit Tagen. Dafür heißt es dann oft: „Wir haben aber noch ein interessantes Alternativangebot … für einen geringen Aufpreis erhalten Sie ein viel besser ausgestattetes Fahrzeug! “ „Beliebt“ auch: überraschende Aufpreise z.B. für Überführungskosten.
Es gilt das Endpreisgebot: Alle obligatorisch anfallenden Kosten müssen im Endpreis enthalten sein. Man muss das angebotene Fahrzeug also zu diesem Preis auch entsprechend der Beschreibung tatsächlich beim Händler kaufen können.
Daher gilt: die Super-Schnäppchen, die ganz oben stehen, sind bei genauer Betrachtung so nicht erwerbbar oder gar nicht vorhanden.
Vorgehensweise / Anzeigenerstattung:
Bitte füllen Sie das Anzeigeformular unterhalb des Textes aus.
Die eingetragenen Informationen werden von erfahrenen Fachjuristen ausgewertet und sorgfältig geprüft. Sollte sich ein Wettbewerbs-, oder sonstiger Rechtsverstoß zeigen und auch gerichtsfest beweisen lassen, werden die BVfK-Juristen konsequent gegen diese Geschäftspraktik vorgehen.
Die persönlichen Daten des Anzeigenerstatters werden vertraulich behandelt. Es entstehen ihm im Zusammenhang mit dieser Anzeige weder Kosten noch Unannehmlichkeiten. Eine Rückmeldung oder Kontaktaufnahme erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Bitte beachten Sie auch, dass kein Rechtsanspruch auf eine Bearbeitung im Sinne des Anzeigenerstatters besteht. Der BVfK behält sich vor, jeden Einzelfall individuell nach eigener Bewertung und Einschätzung zu behandeln.
Beschwerdeformular:
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