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BVfK - Informationspapier zur Schuldrechtsreform in Bezug auf den Autokauf


Sehr geehrter Autokäufer !

Seit 1. Januar 2002 gilt ein neues Gesetz, welches u.a. auch den Kauf gebrauchter Fahrzeuge durch Verbraucher beim Handel regelt.

Die Kompliziertheit der Materie, sowie die in Folge häufig missverständlichen Berichte von Presse und Medien haben teilweise zur Verwirrung und falscher Erwartung geführt.

Wir haben daher diese Information zusammengestellt, um Ihnen Klarheit zu verschaffen, was Sie aus Gewährleistungsgesichtspunkten vom Händler erwarten dürften und welche Risiken bei Ihnen als Käufer verbleiben, bzw. durch Garantie abgesichert werden können.

  • Käuferrisiko. Das Thema wollen wir nicht ausklammern. Der Käufer eines gebrauchten Fahrzeuges spart viel Geld gegenüber dem Neupreis. In der Regel deutlich mehr als vergleichsweise durch Abnutzung und Verschleiß stattgefunden hat. Mit dem Erwerb eines Gebrauchtwagens übernimmt er daher auch Risiken für finanzielle Belastungen, die besonders in Folge von Benutzung, Abnutzung und Verschleiß entstehen. Diese Risiken ggf. abzusichern ist Aufgabe einer Garantieversicherung nicht des Händlers.
  • Gewährleistung. Der bisher übliche Gewährleistungsausschluss bei dem Geschäft von Gewerbe an Privat ist nicht mehr zulässig. Während durch die frühere Praxis die Reklamation eines Mangels, der nach Übergabe auftrat, rechtlich kaum möglich war, leistet der Händler heute Gewähr, dass das Produkt, welches er verkauft, auch so ist, wie er es beschrieben hat, und/oder wie man es üblicherweise erwarten kann. Das heißt erst einmal, dass bei Übergabe alles so funktioniert, wie man es erwarten kann, es sei denn, es wurde auf einen Fehler hingewiesen.


Das bedeutet wiederum nicht, dass automatisch alles, was sich nach Übergabe ereignet in die wirtschaftliche Verantwortung des Händlers fällt:

Die meisten Defekte sind auf altersbedingten Verschleiß zurückzuführen. Man muss davon ausgehen, dass ab einem bestimmten Alter Defekte durchaus mit der üblichen Erwartung vereinbar sind. Selbst, wenn ein Defekt bei Übergabe bereits vorhanden, oder in seiner Ursache angelegt wäre, so ist zu prüfen, ob dies bei einem Fahrzeug dieses Alters und dieser Laufleistung nicht typisch ist. Ein Gebrauchtwagen, gerade, wenn er älter ist, befindet sich selbst dann im vertragsgemäßen Zustand, wenn Bauteile gar nicht oder nicht mehr voll funktionsfähig sind.

Ein technischer Defekt ist also nur dann ein Mangel in kaufrechtlicher Hinsicht, wenn im Vertrag, bzw. im vertragsbegleitenden Prüfbericht nicht darauf hingewiesen wurde, dem Defekt nicht der natürliche Verschleiß zugrunde liegt oder aus anderen Gründen üblicherweise mit einem solchen Mangel zu rechnen ist.

An dieser Stelle drängt sich die Frage auf:

Wie lange hält ein Bauteil, wann ist es verschlissen ?

Genaugenommen verschleißt beim Auto jedes Bauteil, wenn auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Der Bremsbelag verschleißt früher als die Bremsscheibe, die Lichtmaschine hält in der Regel länger, als eine Scheinwerferbirne.

Jetzt müssten wir nur noch exakt wissen, wie lange jedes Bauteil hält und wir hätten die Frage, was Sachmangel oder Verschleiß ist, und somit auch, was Händlerverantwortung und was Kundenrisiko ist, geklärt.
Natürlich ist eine solche Prognose zur Klärung der Haftungsfrage schwer, da Haltbarkeitsdauer auch stark von individueller Beanspruchung, Witterung, Umwelteinflüssen und Fertigungs- und Materialtoleranzen abhängig ist.

Händlerhaftung für den vertragsgemäßen Zustand zum Zeitpunk
der Übergabe.


Es geht also nicht um einen Zeitraum, sondern um den Zeitpunkt.
Wenn wir jedoch von Zeitraum sprechen, geht es um Garantie.

Garantie ist ein (freiwilliges) Haltbarkeitsversprechen.

Garantie ist ein freiwilliges, also nicht gesetzlich vorgeschriebenes Haltbarkeitsversprechen für einen bestimmten Zeitraum zu bestimmten Bedingungen. Garantie soll also die eingangs beschriebenen Risiken des Käufers absichern und darf nicht mit Gewährleistung, was ja Händlerverantwortung ist, verwechselt werden.

Sehr geehrter Autokäufer! Wir hoffen, durch diese Erläuterungen zur Aufklärung eines komplizierten und vielfach falsch verstandenen Themas beigetragen zu haben.

Ihnen ein gutes Fahrzeug zu verkaufen und Sie nach Auslieferung als zufriedenen Kunden zu erleben, ist größtes Ziel Ihres BVfK-Händlers. Hierzu gehören Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Seriosität - das können Sie von uns erwarten.

Hierzu gehört aber auch eine realistische und zwischen Händler und Kunden übereinstimmende Erwartung, welche Risiken und Ereignisse in wessen Verantwortung gehören. Dazu soll dieser Informationsschritt einen Beitrag leisten.

Was ist im Falle eines Defektes oder Schadens zu tun?

In jedem Fall zuerst zum Händler! Das Recht spricht von einer sogenannten „Nacherfüllungspflicht“. Daraus leitet sich das Nachbesserungsrecht des Händlers ab. Durch vorweggenommene eigene Reparaturversuche gefährden Sie die rechtliche Grundlage für Ihre Ansprüche.

Bitte beachten sie jedoch auch, dass Aufwendungen des Händlers im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Mängelrüge, die über eine Inaugenscheinnahme hinaus gehen, im Falle der Nichteintrittspflicht zu Lasten des Käufers gehen.

Sie sollten sich daher zuvor vergewissern, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich einen Defekt hat und dieser auch im zuvor beschriebene Umfang einen Anspruch auf Nachbesserung auslöst.

Es gilt, wie schon zuvor - wir wollen uns nicht mit Ihnen streiten. Auch ein gutes Auto benötig Pflege, Instandsetzung und Wartung. Ihr BVfK-Händler möchte Ihnen auch nach dem Kauf immer ein kompetenter Ansprechpartner für alle Belange rund ums Auto sein.

Probleme sollten die Ausnahme sein, und sollte es wirklich mal ein Problem geben, wollen wir es schnell, unbürokratisch und ggf. auch kulant lösen. Denn wir wollen zufriedene Kunden.

Wir wollen Ihr Vertrauen verdienen!

Ihr BVfK-Händler