Weitere Verschärfung des Handelsembargos gegen Russland – 50.000 € – Grenze für den Fahrzeugexport aufgehoben!

Weitere Verschärfung des Handelsembargos gegen Russland – 50.000 € – Grenze für den Fahrzeugexport aufgehoben!

Das Handelsembargo gegen Russland hat mit Wirkung zum 24.06.2023 ein Update erfahren. Das fast 330 Seiten starke Dokument kann hier abgerufen werden (zum Dokument).

Wichtig für Kfz-Händler ist vor allem das wertunabhängige Exportverbot von Kraftfahrzeugen nach Russland. Die zuvor geltende 50.000 € – Grenze ist damit aufgehoben worden. Stattdessen gelten nunmehr folgende Beschränkungen:

  • Pkw mit Verbrenner- und Dieselmotoren ab einem Hubraum vom 1.900 cm³

und

  • Pkw mit Hybrid- und rein elektrischen Antrieben ohne Hubraum-Begrenzung

dürfen nicht mehr nach Russland exportiert werden, wenn sie zum Transport von weniger als 10 Personen bestimmt sind.

  • Kraftfahrzeuge, die besonderen Zwecken dienen (Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, etc.),

dürfen Hubraum-unabhängig nicht mehr exportiert werden.

Die Verbotsregelungen können unter oben angegebenem Link eingesehen werden. Laden Sie sich dort die deutsche Fassung durch Anklicken des gewünschten Format-Symbols unter der Abkürzung „DE“ herunter. Ab Seite 322 finden Sie die vom Verbot erfassten Fahrzeugtypen.

Ausnahmen gelten wie zuvor für „Altverträge“, die vor dem 24.06.2023 geschlossen wurden und bis zum 25.09.2023 erfüllt werden, sofern die bis dahin geltenden Exportbeschränkungen (insbesondere 50.000 € – Grenze) beachtet wurden.

Weitere Informationen und einen FAQ-Katalog stellt das BAFA unter folgendem Link bereit:

https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html

Für Rückfragen und die Prüfung von Einzelfällen stehen wir gerne zur Verfügung!

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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