Verkehrsgerichtstag gegen Fahrverbote durch falsche Messergebnisse

Verkehrsgerichtstag gegen Fahrverbote durch falsche Messergebnisse:

Verkehrsgerichtstag

Der mit den traditionellen Empfehlungen der Arbeitskreise endende 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat am 25. Januar 2019 u.a. deutliche Kritik am Zustandekommen von Dieselfahrverboten geübt und konkrete Forderungen zur Vermeidung von Fahrverboten in Folge von fragwürdig zustande gekommenen Messergebnissen gestellt.

Hier die Empfehlungen des Arbeitskreises „Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“

1. Nachdem in jüngster Zeit der Grenzwert für NO2 (Stickstoffdioxid) von 40 Mikrogramm/m3 Luft in Frage gestellt wurde, wird die Europäische Kommission aufgefordert, zeitnah den Grenzwert auf seine wissenschaftliche Fundiertheit und Belastbarkeit zu überprüfen und künftig eine gesetzlich verpflichtende Evaluierung von Grenzwerten vorzusehen.

2. Nur auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Grenzwertes dürfen Fahr- verbote als in Grundrechte eingreifende Maßnahmen als letztes Mittel angeordnet werden.

3. Zudem wird der Gesetzgeber aufgefordert, ein Gesamtkonzept zur Reduzierung sämtlicher relevanter Schadstoffe einschließlich NO2 zu entwickeln.

4. Um eine schnellstmögliche Reduzierung der NO2-Werte zu erreichen, ist eine zeit- nahe Hardware-Nachrüstung für Diesel-Fahrzeuge anzustreben, insbesondere durch eine kurzfristige Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt und durch staat- liche Anreize. Die Autoindustrie wird aufgefordert, sich an den Kosten einer Hard- ware-Nachrüstung zu beteiligen.

5. Die derzeitige rechtliche Grundlage für das Aufstellen der Messstationen genügt nicht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot. Daher wird der Gesetzgeber auf- gefordert, eindeutige standardisierte Vorgaben für die Positionierung von Messsta- tionen festzulegen.

6. Erlassene Fahrverbote sind fortlaufend auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Der BVfK, der intensiv am Zustandekommen der Empfehlungen mitgewirkt hat, begrüßt und unterstützt die Forderungen, die lt. BVfK-Vorstand Ansgar Klein ein Meilenstein im Kampf gegen die Vernichtung von Autowerten zum Schaden bei Verbrauchern und Kfz-Händlern werden dürfte.

Der vom BVfK gemeinsam mit ADAC und ZDK veranstaltete Deutsche Autorechtstag wird sich vom 18. – 19. März 2019 auf dem Petersberg bei Bonn ebenfalls den brisanten Themen rund um Abgasskandal und Fahrverbote widmen und dann hoffentlich berichten können, wie weit man mit einer Umsetzung der Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags 2019 gekommen ist, bzw., wann damit zu rechnen sein dürfte.