Umfrage zum Ausschlußverfahren

Umfrage zum Ausschlußverfahren
 

Die Meinung der BVfK-Mitglieder zu einem Ausschlussverfahren eines EU-Neuwagenhändlers ist gefragt.

Dem Händler wird vorgeworfen, immer wieder die Verbandsregeln verletzt und nach Auffassung der BVfK-Juristen zudem durch notorische Wettbewerbsverstöße zum eigenen Vorteil Schaden bei anderen angerichtet zu haben.

Die Gründe hierfür, wie auch die Gegenargumente des Händlers sind im schriftlichen Anhörungsverfahren ausführlich dargestellt.

Wir stellen jedem BVfK-Mitglied diese Unterlagen gerne zur Verfügung, müssen jedoch Diskretion nach außen abverlangen, da es nicht darum geht, den Ruf des Händlers mehr zu schädigen, als es dieser bereits selbst tut.

Wer sich also für die Hintergründe dieses Ausschlussverfahrens interessiert, sowie an einer Online-Abstimmung teilnehmen möchte, bei der es um die Fragen geht, ob solche Vorgänge und Machenschaften im Mitgliederkreis zu dulden sind, oder ein Verbandsausschuss in Fällen erfolgen soll, wo notorisches Verletzen von rechtlichen Vorschriften und Regeln des Verbandes festzustellen ist, kann hierfür das folgende Online-Formular nutzen.

    Anforderung der Unterlagen


    bitte senden Sie mir die Unterlagen zum aktuellen Ausschlussverfahren per E-Mail an diese Adresse:

    Frage 1:

    Sind Sie der Meinung, dass Kfz-Händler, bei denen notorisches Verletzen von rechtlichen Vorschriften wie auch den Regeln des BVfK festzustellen ist, dem BVfK schaden und daher ausgeschlossen werden sollten?

    ja, es gilt immer, Imageschaden abzuwendenja, jedoch nur nach Androhung des Ausschlusses und erneutem Verstoßnein, der BVfK sollte großzügiger mit Wettbewerbsverstößen umgehen.

    Frage 2:

    Haben Sie Interesse an einer außerordentlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen, bei dem dann das aktuelle Ausschlussverfahren mit dem betroffenen Händler diskutiert werden könnte?

    janein

    Wichtig: Diese Abstimmung wird keine rechtliche Wirkung entfalten. Sie soll allerdings dazu dienen, das Interesse der Mitglieder an der Mitwirkung an einem solchen Verfahren herauszufinden und dann gegebenenfalls darüber zu entscheiden, ob im Zusammenhang mit diesem Ausschlussverfahren eine Mitgliederversammlung einberufen werden soll.