Überblick über auslaufende Emissionsnormen zum 31.08. und 31.12.2020

Überblick über auslaufende Emissionsnormen zum 31.08. und 31.12.2020

Rechtzeitig vor dem Stichtag handeln!

Spätestens ab dem 1. Januar 2021 kann die Zulassung eines Fahrzeugs nur noch dann erfolgen, wenn dieses die Abgasnorm „Euro 6d-ISC-FCM“ erfüllt. Im Unterschied zu den bislang gültigen Normen „Euro 6c“, „Euro 6d“ und „Euro 6d-TEMP“ hat der Fahrzeughersteller ab Einführung der neuen Abgasnorm anhand von Stichproben nachzuweisen, dass bereits im Straßenverkehr genutzte Fahrzeuge die gesetzliche zugelassenen Schadstoff-Grenzwerte einhalten. Doch bis wann können Fahrzeuge mit aktuellen Emissionsnormen noch zugelassen werden?

Nachfolgende Tabelle verschafft Überblick

Es gibt derzeit zwei Stichtage, die Sie im Kalender vermerken sollten, nämlich den 31.08.2020 und den 31.12.2020. In der untenstehenden Tabelle finden Sie das jeweilige Auslaufdatum geordnet nach Emissionsbuchstabe und -norm. Die dem Fahrzeug zugeordnete Emissionsnorm finden Sie unter Punkt 47 des COC-Dokuments, unter den Punkt 48 den entsprechenden Buchstaben.



Was passiert nach Ablauf des letzten Zulassungsdatums?

Grundsätzlich ist das Fahrzeug anschließend nicht mehr zulassungsfähig, weshalb die Vornahme einer Tageszulassung tunlichst anzuraten ist, sofern das Fahrzeug bis zum Stichtag nicht anderweitig zugelassen wurde. Zwar besteht für die Dauer eines Jahres nach Eintritt des Stichtags noch die Möglichkeit der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. Allerdings ist hierfür zwingend die Vorlage einer Herstellerbescheinigung erforderlich. Außerdem ist der Nachweis zu führen, dass sich das Fahrzeug zum Stichtag bereits in Deutschland befunden hat.

Die Erfahrungswerte des zurückliegenden Auslaufs bisheriger Emissionsklassen haben gezeigt, dass die Antragsstellung keinesfalls unproblematisch und oftmals zeitaufwendig ist. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-bedingten zeitlichen Verzögerungen in vielen Zulassungsstellen sollte auf eine derartige Ausnahmegenehmigung für betroffene Fahrzeuge nur im Notfall zurückgegriffen und stattdessen vorsorglich eine Tageszulassung beantragt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an

Ihre BVfK-Rechtsabteilung
rechtsabteilung@bvfk.de

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