Tesla beschäftigt die deutschen Gerichte!

Tesla beschäftigt die deutschen Gerichte!

Der geübte Kfz-Händler weiß, welche Schwierigkeiten der Fahrzeughandel in Deutschland mit sich bringen kann. Nach und nach dürfte sich diese Erkenntnis auch beim US-amerikanischen Autobauer Tesla einstellen. Denn dort macht man in letzter Zeit unliebsame Erfahrungen mit der deutschen Justiz.

Ärger gab es zunächst wegen des Fahrassistenzsystems „Autopilot“. Zum einen untersagte das Landgericht München I Tesla die hierzu getroffenen Werbeaussagen. Denn allein die Bezeichnung „Autopilot“ suggeriere bereits, dass die Fahrzeuge technisch in der Lage seien, vollkommen autonom zu fahren. Tatsächlich sei auch bei Nutzung des Assistenzsystems eine Fahrt, ohne dass menschliches Eingreifen erforderlich wäre, nicht möglich. Abgesehen davon sei ein autonomer Fahrzeugbetrieb in Deutschland straßenverkehrsrechtlich unzulässig.

Zum anderen, so urteilte ebenfalls das Landgericht München I jüngst in einem Einzelfall, sei der „Autopilot“ unzuverlässig und stelle eine massive Gefährdung im Straßenverkehr dar. Ein technisches Gutachten habe gezeigt, dass das Assistenzsystem Hindernisse – etwa die Verschmälerung einer Baustelle – nicht zuverlässig erkenne. Dies könne gerade in Innenstädten gefährlich werden.

In dieser Woche wurde nunmehr bekannt, dass wiederum vor dem Landgericht München Klagen gegen Tesla eingereicht wurden, weil sich an den verkauften Model 3 Verformungen und Risse am Unterboden zeigten. Während der Hersteller darin lediglich kosmetische Nachteile sieht, kommen Gutachter zu dem Schluss, dass die Fahrzeuge deswegen die kommende Hauptuntersuchung nicht bestehen würden. Besonders teuer: Der empfindliche Akku sitzt direkt auf dem Unterboden. Der erforderliche Austausch des Batteriemoduls wird mit ca. 15.000 € veranschlagt. Ursächlich könnte ein fehlerhaft eingestellter Roboter im US-Werk des Herstellers sein. Bewahrheitet sich dies, dürften mehrere Tausend Model 3 von diesem Fall betroffen sein.

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