PRESSEBERICHT zum 10.Deutschen Autorechtstag
Königswinter, 17. März 2017
Dr. Karin Milger
Der DEUTSCHE AUTORECHTSTAG, der sein zehnjähriges Jubiläum am 16. und 17.03.2017 im Maritim-Hotel in Königswinter feierte, bot den zahlreichen Teilnehmern ein breit gefächertes Spektrum herausragender Beiträge und vermittelte ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Informationen für Theorie und Praxis. Kompetente und hochkarätige Referenten berichteten über die wichtigen und aktuellen Themen des Autorechts. Im Zentrum standen die Abgasproblematik und das autonome Fahren.
Highlight war der Ausblick auf künftige Regelungen des Autonomen Fahrens, die zurzeit Gegenstand des gesetzgeberischen Verfahrens sind. Die Referenten, Dipl. Ing. Jürgen Bönninger und Prof. Hilgendorff, beide Mitglieder von Beratungskommissionen des Deutschen Bundestags, und Sascha Kremer, Fachanwalt für IT-Recht, informierten über die aktuellen Entwicklungen unter Berücksichtigung strafrechtlicher, datenschutzrechtlicher, versicherungsrechtlicher, aber auch ethischer Fragestellungen. Der Gesetzentwurf geht ihres Erachtens grundsätzlich in die richtige Richtung, wobei allerdings die Notwendigkeit von diversen Verbesserungen im Detail besteht. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine verlässliche Regelung, ab welchem konkreten Zeitpunkt die Verantwortung vom autonom fahrenden Fahrzeug auf den Fahrer übergeht.
v.l.n.r.: Marcus C. Gülpen, Klaus Heimgärtner, Prof. Dr. Markus Artz, Leif Hermann Kroll, Martin Hake, Dr. Christoph Eggert, Silvia Schattenkirchner, Moritz Groß, Ansgar Klein, Markus Sippel, Ulrich Dilchert, Dr. Kurt Reinking, Wolfgang Ball
Dies war auch das Ergebnis einer von Prof. Dr. Artz geleiteten, lebhaften Podiumsdiskussion, an der auch ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker teilnahm, der die Verbraucherpositionen des ADAC darlegte.
Prof. Artz lieferte zuvor aus aktuellem Anlass eine gründliche Analyse der kartellrechtlichen Situation rund um den europäischen Neuwagenhandel und ging auch auf die Frage der Zulässigkeit unterschiedlicher Garantieformen im Bezug auf den Verkaufsweg ein. Artz resümierte, dass dies im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems zwar grundsätzlich möglich, jedoch eigentlich nicht notwendig sei, wenn ein Hersteller die rechtlichen Voraussetzungen für dieses Vertriebssystem erfülle.
Der von ADAC, BVfK und ZDK gemeinsam veranstaltete und von Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Dr. Kurt Reinking und dem Vors. Richter am BGH i.R. Wolfgang Ball geleitete Deutsche Autorechtstag hat sich im 10. Jahr als wertvoller Bestandteil juristischer Bildungsangebote etabliert. Neben der Vertiefung rechtswissenschaftlicher Themen findet inzwischen das vielseitige Praxisseminar zur Schadensregulierung bzw. zum Verkehrsstraf- und Versicherungsrecht zunehmend Anerkennung und bietet den Teilnehmern bei Nutzung aller Angebote den vollständigen Fortbildungsnachweis über die erforderlichen 15 Stunden.
Save-the-date: Der 11. Deutsche Autorechtstag wird im kommenden Jahr voraussichtlich vom 22. – 23. März 2018 wie gewohnt in Königswinter stattfinden.
Pressekontakt und Interviewanfragen an: info@deutscher-autorechtstag.de
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