Petition gegen Deutsche Umwelthilfe:
Die DUH handelt nach eigenen Angaben im Interesse des Verbraucherschutzes. Da sie als gemeinnützig anerkannt ist, gelangt sie auch in den Genuss öffentlicher Fördermittel und ist als „qualifizierte Einrichtung“ abmahnbefugt.
Dagegen wendet sich nun eine Online-Petition, die der Deutschen Umwelthilfe vorwirft, den Status der Gemeinnützigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken zu missbrauchen und die Allgemeinheit durch Vorsatz zu schädigen. Aus diesem Grund sei der DUH der Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen und die finanzielle Förderung der DUH aus Steuermitteln zu beenden.
Wenngleich zu bedenken ist, dass nicht die Politik, sondern die Finanzbehörden für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zuständig sind und es dafür objektive Regelungen im Steuerrecht gibt, dürfte es nicht schaden, seinen Unmut über die DUH auch auf diesem Weg kund zu tun:
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