OLG-Karlsruhe: Tesla-Fahrer dürfen Scheibenwischer nicht benutzen

OLG-Karlsruhe: Tesla-Fahrer dürfen Scheibenwischer nicht benutzen

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass auch ein fest eingebautes Touchscreen zu den elektronischen Geräten zählt, die laut Straßenverkehrsordnung vom Fahrer während der Fahrt nicht bedient werden dürfen. Die Richter sahen auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass man beim Tesla viele Funktionen, so auch die Intervallschaltung des Scheibenwischers, ausschließlich über den Monitor steuern kann, keinen Anlass zu Gnade. Man war sich sicher, dass die Tatsache, dass man zunächst das Scheibenwischersymbol berühren müsse, um dann im nächsten Schritt zwischen fünf Intervall-Einstellungen zu wählen, mehr Aufmerksamkeit, als die herkömmliche Bedienung eines Scheibenwischers verlangt. Das hatte im vorliegenden Fall auch tatsächlich zu einem Unfall geführt.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung nicht bei anderen Obergerichten Nachahmung findet, denn dann hätten wir möglicherweise auch noch ein kaufrechtliches Problem, wenn Fahrzeuge, deren Scheibenwischer, Klimaanlage usw. über einen Bildschirm gesteuert werden, mangelhaft sind.

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