Oldtimer-Recht – Juristische Belange rund um historische Fahrzeuge

BVfK Tipp – Literatur:

Oldtimer-Recht – Juristische Belange rund um historische Fahrzeuge

Autor: Dr. Götz Knoop, Rechtsanwalt

 

Der Markt mit historischen Fahrzeugen erfreut sich steigender Beliebtheit. Sie dienen mittlerweile nicht nur als Sammel- oder Restaurationsobjekt. Vielfach wird beim Erwerb eines Oldtimers auch die Chance auf einen deutlichen Wertzuwachs gesehen.

Der zunehmenden Bedeutung dieses Segments trägt das Buch von BVfK-Vertragsanwalt und Vizepräsident der DEUVET Dr. Götz Knoop Rechnung. Ausgehend von juristischen Fragen rund um den herkömmlichen Gebrauchtwagenkauf stellt der Autor anschaulich heraus, dass es bei der Bewertung rechtlicher Fragen im Hinblick auf den Oldtimer-Bereich oftmals Besonderheiten zu beachten gibt.

Vor allem bei der Frage nach dem Vorliegen eines Sachmangels bei einem Oldtimer gibt Knoop zu bedenken, dass hier nicht unbesehen die gleichen Maßstäbe wie beim gewöhnlichen Gebrauchtwagen angelegt werden dürfen.

Schon das Angebot eines Fahrzeuges als Oldtimer wirft Fragen darüber auf, was tatsächlich geschuldet ist. Der Leser wird darüber informiert, dass die Bezeichnung „Oldtimer“ nicht für eine unbenutzte oder ursprüngliche Originalität aller Bauteile stehe. Vielmehr dürfe ein Käufer in der Regel lediglich davon ausgehen, dass der Fahrzeugzustand lediglich weitgehend dem Originalzustand entspreche.

Schwierigkeiten ergeben sich mitunter auch daraus, dass beim Handel mit historischen Fahrzeugen regelmäßig eine Betriebserlaubnis als Oldtimer (§ 23 StVZO) versprochen wird und die Fahrzeuge mit einer Oldtimer-Zustandsnote (von makellos bis restaurierungsbedürftig) angepriesen werden.

In diesem Zusammenhang wird der Händler zur Vorsicht gemahnt, denn Abweichungen von diesen Zusicherungen dürften grundsätzlich einen kaufrechtlich relevanten Mangel darstellen.

Aber auch der Käufer muss in seinen Erwartungen an einen Oldtimer Abstriche im Vergleich zum herkömmlichen Gebrauchtwagen machen.

So könne ein Käufer das Alter eines Oldtimers nicht ohne Weiteres aus dem Erstzulassungsdatum schließen. Denn bei klassischen Fahrzeugen dürften Fahrzeugpapiere häufiger verloren und durch neue ersetzt worden sein.

Ebenso könne gut vertreten werden, dass die einem Gebrauchtwagen von der Rechtsprechung grundsätzlich zugestandene Unfallfreiheit bei historischen Fahrzeugen ob ihres Alters nicht erwartet werden dürfe. Dazu sei bislang aber keine Rechtsprechung ergangen.

Nicht abschließend geklärt ist auch, in welchem Zustand sich ein Fahrzeug bei einer zugesagten Restaurierung befinden muss. Instanzgerichte sehen darin die Vereinbarung, dass das Fahrzeug zumindest vollständig von Rost befreit und Rostvorsorge getroffen sei.

Neben diesen interessanten Aspekten des Kaufrechtes ist gerade für Händler auch der Aspekt des Markenrechtes von zunehmender Bedeutung. Dr. Knoop gibt einen Überblick, ob veränderte Fahrzeuge noch unter der Markenbezeichnung angeboten werden dürfen.

Der Auktionshandel wird ebenso beleuchtet, wie steuerrechtliche Aspekte, das Recht der Restaurierung und der Zulassungsformen klassischer Fahrzeuge.

Spannend sind auch die Erläuterungen zu den am Markt anzutreffenden Gutachtenformen und der Frage, ob und ggf. wofür Gutachter haften.

Weitere Ausführungen beispielsweise zum Vereinsrecht und zum Leasing runden das Werk als umfassende Informationsquelle zu oldtimerrechtlichen Fragen ab.