Oldtimer-Import aus den USA – Oldtimer oder Sammlerstück? – Zollformalitäten beim Oldtimer-Import aus den USA

Oldtimer-Import aus den USA – Oldtimer oder Sammlerstück?

Zollformalitäten beim Oldtimer-Import aus den USA

Text: Renate Freiling

Wer einen Oldtimer in Italien, Frankreich oder Portugal kauft, der hat es einfach. Denn Importe aus dem europäischen Ausland erfordern keinerlei Zoll- oder Grenzformalitäten. Hier beschränkt sich der Aufwand auf den Transport. Anders sieht es beim Import aus den USA aus, wo manche Klassiker noch wesentlich günstiger zu haben sind. Doch auch hier müssen die Zollvorschriften nicht vom Kauf abschrecken. Im Gegenteil: Wer ein Sammlerstück importiert, kann sogar von einem verminderten Steuersatz profitieren.

Foto: © Rheingold Classics

Der erste Ford Mustang faszinierte bereits bei seiner Vorstellung in New York 1964 mit 164 PS, drei Gängen und einem V8-Motor die autoaffine Öffentlichkeit. Der Sportwagen mit der hinteren Kotflügellinie, die einer Cola-Flasche ähnelt, legte den Grundstein für die neue Gattung der Muscle Cars. Mit Filmen wie „Bullitt“ mit Steve McQueen im Jahr 1968 oder im Jahr 2000 als getunte, von Nicolas Cage gelenkte „Eleanor“ aus „Nur noch 60 Sekunden“ kreierte er einen neuen Hype. Kein Wunder, dass er 2018 die 10-Millionen-Marke knackte und zum meistverkauften Sportwagen der Welt avancierte.

Heute sind die ersten Exemplare des beliebten Klassikers im Coke-Bottle-Design hierzulande nicht mehr allzu oft im guten Zustand und gleichzeitig zu einem guten Preis zu finden. Da schauen Händler wie Dr. Wieland Mänken, Inhaber des BVfK-Mitglied „Rheingold Classics“ (www.rheingold-classics.de), schon gerne mal über den großen Teich – egal, ob persönlich oder im Internet – und halten Ausschau nach Schnäppchen, die man mit viel Geduld, der richtigen Spürnase und etwas Glück sogar finden kann. Ist der Kaufvorgang besiegelt, steht dem Abtransport nach Europa nichts mehr im Wege.

Foto: © Rheingold Classics

„‘Roll on, roll off‘ heißt der Vorgang, bei dem der Auto-Schlüssel am US-Hafen an eine Speditionsfirma abgegeben wird“, erklärt Dr. Mänken. „Professionelle Export-Speditionen, die man im Internet oder Fachmagazinen findet, kümmern sich um alle Formalitäten und bringen das Fahrzeug vom ‚Fundort‘ zum gewünschten Zielort.“ Die Verschiffung erfolgt in der Regel nach Bremerhaven. „Wir holen alle unsere Fahrzeuge am Hafen ab, checken, reparieren und lassen eine Vollabnahme durchführen.“ Um für etwaige Transportschäden die Haftung zu klären, wird vom Spediteur vor der Verschiffung ein Übergabeprotokoll angefertigt.

Der Abschluss eines Kaufvertrags und die Übergabe der Zulassungspapiere sind selbstverständlich, um eventuelle Ansprüche bei erheblichen Mängeln geltend machen zu können. „Zu den Fahrzeugpapieren, einem in den USA ‚Title‘ genannten Dokument, gehören neben einem Eigentumsnachweis des Verkäufers oder einer Verkaufsberechtigung die Dokumentation aller Angaben und Zusicherungen, die der Verkäufer zum Fahrzeug gemacht hat“, erläutert Dr. Mänken weiter, der bereits rund 300 Oldtimer aus den USA importiert hat, darunter 200 Mustangs. „Sie sollten im Kaufvertrag festgehalten werden.“

Weiter müsse geklärt sein, wer für den Transport des Fahrzeuges, Versicherung und Zulassung sowie für die Überführung an den neuen Standort sorgt. „Auch Belege zur Geschichte des Fahrzeugs oder Fotos sind hilfreich für den Wiederverkauf, doch Oldies aus den USA kommen leider oft ohne zusätzliche Informationen nach Europa“, sagt der Experte aus Rheinbreitbach.

Foto: © Rheingold Classics

Dort angekommen wartet als nächste Anlaufstelle das Zollamt, wo das in die EU einzuführende Fahrzeug vorgeführt und angemeldet werden muss. „Im Jahr 2019 wurden über Bremerhaven rund 9.500 Gebrauchtfahrzeuge, davon ca. ein Drittel Oldtimer importiert“, berichtet Andreas Heuer, Leiter des Zollamts Bremerhaven. „Im Bereich der Gebrauchtwagen sind BMW, Mercedes und Porsche beliebte Marken, die häufig importiert werden, bei Oldtimern sind es Ford Mustang, Porsche und US-Classic-Cars.“ Falls der Käufer die Zollanmeldung nicht selbst vornehmen möchte, kann er eine Spedition damit beauftragen.

Für ein Auto, das aus einem Land, das nicht zur Europäischen Union gehört, eingeführt wird, fallen eine Einfuhrabgabe in Höhe von 10 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. „In jedem Fall prüft die Zollstelle die Zollanmeldung – die man übrigens via Internet einreichen kann – samt aller Unterlagen, und führt gegebenenfalls eine ‚Beschau‘ durch“, erläutert der Regierungsrat weiter. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Unterlagenprüfung und der Beschau werden in der Zollanmeldung dokumentiert.

Bei diesem Kontrollvorgang wird auch entschieden, ob ein Oldtimer eventuell als Sammlerstück zu einem verminderten Steuersatz von 7 % importiert werden darf. Nach Abschluss der Dokumentation fertigt der Beamte einen Steuerbescheid aus, der dem Anmelder des Fahrzeugs ausgehändigt wird. „Nur wenn die Einfuhrabgaben entrichtet und vom Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt worden ist, darf das Fahrzeug für den Weitertransport übernommen werden“, schließt Andreas Heuer seine Ausführungen ab. Abschreckend sei das nicht, schließlich seien das lediglich Formalitäten.

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