Offenbarungseid: Regierung stoppt E-Auto-Förderung über Nacht.
Umweltziele zerplatzen wie Seifenblasen. Autohändler und Kunden sind schockiert
In einer geradezu panischen Reaktion hat die Ampelregierung innerhalb weniger Stunden den Stopp der E-Auto-Förderung beschlossen. Tausende Käufer umweltfreundlicher Autos gehen nun leer aus. Das dürfte nach Auffassung des BVfK einer der größten Vertrauensbrüche sein, die eine Regierung gegenüber ihren Bürgern je begangen hat. Wie rücksichtslos agiert wurde, wird bei Betrachtung des zeitlichen Ablaufs deutlich: Am Mittwoch, den 13. Dezember 2023, fasst man in Berlin diesen weitreichenden Beschluss, verkündet diesen jedoch erst samstags mit Wirkung für den darauffolgenden Sonntag, den 17. Dezember 2023. Demzufolge wurden alle Kaufverträge für bisher förderfähige E-Autos im Zeitraum von ca. 3 Tagen in längst nicht mehr zutreffender Erwartung auf die Kaufprämie unterschrieben. Der BVfK fordert daher für alle Käufer, die vor dem 17. Dezember 2023 ein förderfähiges E-Auto bestellt, übernommen oder zugelassen haben und nun leer ausgehen sollen, eine entsprechende Entschädigung bzw. Zahlung der ursprünglich in Aussicht gestellten Prämie.
Der BVfK weist allerdings auch darauf hin, dass Subventionen grundsätzlich Gift für die freie Marktwirtschaft sind, denn sie verzerren den Wettbewerb. Zudem sind sie auch meist schlecht konzipiert, da sie nicht konsequent vom Ende her gedacht sind und insofern selten zum Ziel führen. Dabei wäre es so einfach. Man belohnt bzgl. der Klimarettung das, was umweltfreundlich ist, genauer: man orientiert sich an möglichst allen umweltrelevanten Kriterien wie Ressourcenverbrauch, Schadstoffausstoß und ebenfalls ganz wichtig: Nachhaltigkeit. Der dritte Faktor spielt in den meisten Berechnungen keine Rolle. Wie wichtig er ist, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass ein Elektroauto wirtschaftlich am Ende ist, wenn die Antriebsbatterie weniger als 70% ihrer ursprünglichen Kapazität bereitstellt. Das dürfte im Schnitt nach 10 Jahren der Fall sein.
Ein Ende dieser Art von Förderung beseitigt auch die Benachteiligung von elektrisch angetriebenen EU-Neuwagen. Das führte bisher zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des freien Handels und auch solcher Vertragshändler, die sich von ihren Herstellern unabhängig machen wollen.