VORSICHT! Warnung vor Phishing-Betrugsfällen! – Gefälschte Kontodaten von Vertragspartnern leiten das Geld zu den Betrügern.

VORSICHT! Warnung vor Phishing-Betrugsfällen! – Gefälschte Kontodaten von Vertragspartnern leiten das Geld zu den Betrügern.

Der BVfK-Rechtsabteilung wurden jüngst mehrere Fälle gemeldet, bei denen geschäftliche Daten abgefangen, manipuliert und zu Betrugszwecken weiterverwendet wurden. Das geschieht in den meisten Fällen derart professionell, dass die Dokumente der Betrüger von denen des augenscheinlichen Vertragspartners nicht zu unterscheiden sind.

So werden neben manipulierten Originalrechnungen, in denen lediglich die zu Überweisungszwecken angegebenen Bankdaten ausgetauscht wurden, auch etwaige E-Mail-Adressen des imitierten Unternehmens gehackt und von den Betrügern zu Korrespondenzzwecken mit den Betrugsopfern genutzt. Wer daraufhin eine Anzahlung auf den vereinbarten Kaufpreis auf das Konto der Betrüger leistet, wird diese vermutlich ebenso wenig zurückerhalten, wie er mit einer Lieferung der Ware rechnen darf.

Aktuell wurde u.a. die Firma „CMN s.r.o.“ mit Sitz in Tschechien ins Visier der Betrüger genommen. Sollten Sie mit dieser in Kontakt stehen, wird von möglicherweise verlangten Anzahlungen dringend abgeraten! Hierzu rät das Unternehmen, welches von den Phishing-Attacken Kenntnis erlangt hat, im Übrigen selbst. Setzen Sie sich zu Verifizierungszwecken am besten telefonisch mit dem Unternehmen in Verbindung und leisten Sie keine Zahlungen, ohne sich zuvor über die Korrektheit der Bankverbindung absolute Gewissheit verschafft zu haben. Auch ein BVfK-Mitglied wurden bereits selbst zum Opfer eines derartigen „Identitätsdiebstahls“ und muss sich nun vor enttäuschten Kunden rechtfertigen, die davon ausgingen, mit selbigem Mitglied einen Vertrag geschlossen und dementsprechend auch eine Anzahlung an dieses geleistet zu haben.

Die BVfK-IT-Abteilung hat einen Katalog zum Erkennen und Abwehren von Phishing-Angriffen bereitgestellt:

https://www.bvfk.de/phishing-erkennen-und-abwehren/

Allerdings trifft auf die aktuell beobachteten Vorgänge nur eines dieser Kriterien zu: sprachliche Defizite, die allerdings mit dem ausländischen Sitz des imitierten Unternehmens zu erklären sind. Es kann daher nur generell zur Wachsamkeit bei Geschäftsbeziehungen geraten werden, die erstmalig eingegangen werden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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