Erste Verhandlung im Dieselskandal vor dem BGH

Erste Verhandlung im Dieselskandal vor dem BGH

Schlechte Aussichten für VW, keine Auswirkungen auf Kfz-Händler

Fast fünf Jahre hat es gedauert. Nun hat es in einem Verfahren gegen VW im Dieselskandal die erste Verhandlung vor dem BGH gegeben. In der Vergangenheit waren selbst bereits feststehende Verhandlungstermine vor dem obersten Gericht doch noch abgesagt worden. Es heißt, dass VW im letzten Moment noch Einigungen erzielen konnte, um eine Grundsatzentscheidung zu vermeiden. Offenbar waren die Bedenken des Herstellers nicht unberechtigt. Im Klageverfahren eines sich betrogen fühlenden Käufers eines VW Sharan haben die Richter am vergangenen Dienstag bei der Verhandlung in Karlsruhe zu erkennen gegeben, dass sie von einer sittenwidrigen vorsätzlichen Täuschung des Herstellers in den Dieselfällen ausgehen. In der Folge dürfte der Kläger sein Fahrzeug zurückgeben und erhielte den damals gezahlten Kaufpreis weitestgehend zurück. Eine vollständige Rückerstattung dürfe der Kläger jedoch nicht erwarten, so die vorläufige Einschätzung des BGH. Er müsse sich einen Betrag für die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen. Endgültige Gewissheit dürfte am 25. Mai herrschen. Dann wird das Urteil erwartet.

Welche Folgen kann ein für VW negatives Urteil haben?

Der Konzern befürchtet keine neue Klagewelle. Mit vielen Kunden vergleiche man sich derzeit im Rahmen der Musterfeststellungsklage. Ansprüche von Kunden, die sich erst gar nicht zur Musterfeststellungsklage angemeldet hatten, seien verjährt.

Dies sehen die Verbraucher-Anwälte naturgemäß anders. Gerade die bislang noch nicht kompensierten Geschädigten, die sich verjährungshemmend an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, hätten enorme Erfolgschancen. Aber auch diejenigen, die bisher nichts unternommen haben, könnten mit guten Argumenten gegen den Einwand der Verjährung ankommen.

Abschließend die positive Nachricht für die BVfK-Mitglieder: Das Urteil richtet sich allein gegen den Hersteller VW. Rechtliche Nachteile für den freien Kfz-Handel müssen daher nicht gefürchtet werden.

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