Erinnerung: Bitte um Auskunftserteilung über die Nutzung bestimmter BVfK-Signalisationen

Erinnerung: Bitte um Auskunftserteilung über die Nutzung bestimmter BVfK-Signalisationen in der Zeit vom 2. Februar 2017 bis zum 2. August 2017

Mit Wochenendticker vom 4. September 2021 hatten wir um Mitteilung gebeten, ob und wenn ja welche der dort aufgeführten BVfK-Signalisation in welchem relevanten Zeitraum im Internet verwendet wurden. Hintergrund ist ein vom Bundesverband freier Kfz-Importeure, Bfi angestrengtes Verfahren gegen unseren Verband im Zusammenhang mit der Außendarstellung.

Da uns bislang noch keine Rückmeldungen zum Auskunftsbegehren bezüglich der relevanten BVfK-Signalisationen erreicht haben, möchten wir erneut an die Beantwortung unter Verwendung des folgenden Links erinnern. Wenn sie keine Angaben machen können oder wollen, wäre es hilfreich, Sie würden uns dies mitteilen.

Der damalige Beitrag kann hier abgerufen werden: https://www.bvfk.de/bitte-um-auskunftserteilung-ueber-die-nutzung-bestimmter-bvfk-signalisationen-in-der-zeit-vom-2-februar-2017-bis-zum-2-august-2017/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=bvfk-wochenendticker

Außerdem haben wir ein Beiblatt entworfen und mit oben genanntem Wochenendticker zur Verfügung gestellt, welches Ihnen die Auskunftserteilung, sofern Sie zu dieser bereit sind und sich an die Nutzung der abgebildeten Signalisation sowie den Zeitraum der Nutzung erinnern können, erleichtern soll:

https://www.bvfk.de/wp-content/uploads/2021/09/BVfK-Siegel-Auskunft-Beiblatt-.pdf

Besten Dank im voraus!

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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