Die Zukunft des Neuwagenvertriebs: Mit oder ohne den Kfz-Handel?
Antworten in Kürze auf dem Petersberg.
Zehntausende leben in Deutschland und im zusammenwachsenden Europa vom Kfz-Handel. Dass das so bleiben wird, ist jedoch alles andere als sicher, denn bekanntermaßen ist der Acker, auf dem Viele ernten. Er ist steinig, dornenreich und stellenweise sogar ein Minenfeld. Die dennoch redlich verdienten Euros wecken bei vielen Begierde: Die Hersteller möchten sich am liebsten die gesamte Wertschöpfungskette einverleiben. Die Internet-Börsen kassieren zwar gerne beim Autohandel, dennoch hat man eher selten den Eindruck, die Plattformbetreiber würden ihre zahlende Kundschaft hegen und pflegen. Die Verbraucherschutz-dominierte Politik möchte den Wettbewerb soweit anheizen, dass möglichst nichts mehr verdient wird, denn Unternehmergewinne sind schließlich etwas Unanständiges.
Daher wird aller Voraussicht nach im Jahr 2022 die GVO fallen. GVO steht für Gruppenfreistellungsverordnung und dies wiederum für eine Ausnahme vom eigentlich geltenden Kartellverbot. Diese Ausnahmeregelung erlaubt es den Autoherstellern und ihren Vertragshändlern, die freien Händler vom Neuwagenhandel, nicht jedoch von der Vermittlung auszuschließen. Ersteres mit der Begründung, dass die Ware, also das Auto, so kompliziert ist, dass nur hochqualifizierte Verkäufer, die man natürlich nur bei Vertragshändlern findet, in der Lage sind, Neuwagen zu verkaufen. Das glaubt inzwischen auch die EU-Kommission nicht mehr und plant daher, besagte GVO auslaufen zu lassen.
Was geschieht danach? Wilder Westen – der Bessere möge gewinnen? Oder noch ausgeklügeltere Systeme der Hersteller, den Autovertrieb zu kontrollieren oder sogar selbst zu organisieren? Hyundai und Tesla machen es vor. Zentraler Aspekt auch an dieser Stelle: Wer die Daten hat, hat die Macht und die Hersteller haben die Daten und davon gibt es immer mehr.
Alles in Allem dürften sich also gerade die grundsätzlichen Rahmenbedingungen dafür entwickeln, ob und in welchem Umfang Autohandel – egal ob frei oder herstellergebunden – noch funktionieren wird. Fragen und Aufgaben, denen sich der BVfK oft gemeinsam mit anderen Branchenverbänden und Marktteilnehmern immer intensiver stellt.
Daher findet sich das Thema „Neue Vertriebs- und Servicepraktiken im Kfz- Handel und deren rechtliche Auswirkungen“ auch beim Ende dieses Monats vom 28. – 29. September stattfindenden Deutschen Autorechtstag auf der Agenda.
Die Referenten Prof. Dr. Paul Schrader von der Universität Bielefeld, Prof. Dr. Tim Vogels von der Kölner Kanzlei Dr. Vogels und Ass. Jur. Matthias Giebler vom BVfK werden über die Problematiken und Herausforderungen umfangreich informieren.
Die anschließende Podiumsdiskussion werden zudem noch Marco Belfanti, Präsident des EAIVT und Ansgar Klein, Vorstand des BVfK bereichern.
Der Petersberg wird daher am 28. und 29. September in besonderer Weise internationaler Treffpunkt von Vertretern der Autohersteller und -Importeure, der Kfz-Händler und Verbraucher, der zuständigen Politik und Justiz und einer Vielzahl hochkarätiger Juristen aus allen möglichen Lagern sein, um unter anderem über den Kfz-Vertrieb der Zukunft zu diskutieren und Wege aufzuzeigen und zu einem wichtigen Ort werden, an dem sich ein Stück weit entscheidet, wie sich die berufliche und unternehmerische Zukunft des Automobilbusiness entwickelt.
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