Corona Überbrückungshilfe am 08.07.2020 gestartet

Corona Überbrückungshilfe am 08.07.2020 gestartet

Unternehmen, Organisationen und Selbstständige können unabhängig von der Mitarbeiterzahl ab sofort Überbrückungshilfe für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragen.

Voraussetzung ist u.a. die Erbringung des Nachweises, dass der Umsatz in diesen drei Monaten um mindestens 60 % gegenüber den Monaten April und Mai zurückgegangen ist. Haben Sie Ihr Unternehmen nach April 2019 gegründet, werden die Monate November und Dezember zum Vergleich herangezogen. Außerdem müssen die Umsatzeinbußen im Antragsmonat 40 % des Vorjahresmonats betragen.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umsatzrückgang, beträgt jedoch maximal 150.000 Euro je nach Unternehmensgröße.

Beispiel: Sie beschäftigen 6 Mitarbeiter und erfüllen die vorgenannten Voraussetzungen. Im Antragsmonat beträgt der Umsatzrückgang 50 %.

Anspruch: Sie erhalten 50 Prozent der betrieblichen Fixkosten in den Monaten Juni bis August, maximal jedoch 15.000 €.

Ausnahme: Wenn der Ihnen rechnerisch zustehende Förderbetrag den maximalen Förderbetrag um das doppelte übersteigt, werden Fixkosten bis zur Erreichung des maximalen Förderbetrags in Höhe von 80 % erstattet, darüber hinaus in Höhe von 60 %, wobei der maximale Förderbetrag von 150.000 € greift.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren finden Sie hier.

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