Corona-Fördermaßnahmen

Corona-Fördermaßnahmen: Überbrückungshilfe wird mit umfangreichen Erweiterungen fortgesetzt

Staatliche Unterstützungsleistungen für Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen wurden oder noch betroffen sind, können bis auf Weiteres noch bis einschließlich Dezember dieses Jahres in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig sind Antragsvoraussetzungen und Förderleistungen im Vergleich zu den Vormonaten Juni bis August überarbeitet und ausgeweitet worden.
Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten sollen Unternehmen für den nunmehr förderfähigen Zeitraum von September bis Dezember einen Förderbetrag von bis zu 200.000 € Euro erhalten können, so das Bundesfinanzministerium. In dessen Pressemitteilung vom 18.09.2020 werden die zukünftigen Neuerungen wie folgt zusammengefasst:
1. Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

3. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet

  • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
  • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).

4. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.

5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Zum Vergleich der bisherigen Förderleistungen für die Monate Juni bis August sei an dieser Stelle auf unseren Wochenendticker vom 02.08.2020 (hier aufrufbar) verwiesen. Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe sowie das (Online-)Antragsformular finden Sie hier

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