BVfK-Pressemeldung: Seminarreihe zum neuen Gewährleistungsrecht gestartet

BVfK-Pressemeldung: Seminarreihe zum neuen Gewährleistungsrecht gestartet

7. Oktober 2021

  • BVfK-Seminare zum neuen Gewährleistungsrecht erfolgreich gestartet

  • Vertragsformulare 2022 vorgestellt

  • Dokumentenumfang explodiert auf 9 Seiten

  • Verbraucher muss bis zu 12 Unterschriften leisten

Am 4. Oktober 2021 fand die Premierenveranstaltung der BVfK-Seminarreihe zum neuen Gewährleistungsrecht, das ab dem 1. Januar 2022 in Kraft tritt, im Hotel Königshof in Bonn statt.

Den Auftakt bildete ein zweistündiges Referat von Rechtsanwalt Joachim Otting über alle Änderungen des Gewährleistungsrechts und seine Folgen für den Kfz-Handel. Es folgte die Vorstellung und Erläuterung der neuen BVfK-Vertragsformulare durch die BVfK-Juristen Stefan Obert und Matthias Giebler. Ihr Umfang ist einschließlich der vorvertraglichen Aufklärungen über zulässige negative Abweichungen von zwei auf 9 Seiten angewachsen.

Aus der anschließenden Fragestunde wurden 120 Minuten, denn Teilnehmer und Referenten hatten viele Fragen zu diskutieren und Besonderheiten zu erörtern, um den Herausforderungen des neuen Gewährleistungsrechts gewachsen zu sein. Einer Ausweichlösung über Vermittlungsgeschäfte mit Gewährleistungsausschluss stand die Mehrheit der Teilnehmer eher skeptisch gegenüber, während man hingegen motiviert war, gemeinsam Versteigerungen für preiswerte und eher defektanfällige Gebrauchtwagen zu organisieren. Auch hier besteht die Möglichkeit des Gewährleistungsausschlusses.

BVfK-Vorstand Ansgar Klein: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Händler zu den Gewinnern der eigentlich beklagenswerten Situation zu machen. Denn es werden zukünftig nur noch diejenigen im Endkundengeschäft erfolgreich sein, die optimal geschult und mit besten Vertragsformularen ausgestattet sind.“

 

Bild: Geballte juristische wie Autohandels-Kompetenz: Die BVfK-Juristen Stefan Obert und Matthias Giebler, Gastreferent Rechtsanwalt Joachim Otting, sowie BVfK-Vorstand Ansgar Klein als Moderator des BVfK-Seminars. 

 

Die BVfK-Seminarreihe zum neuen Gewährleistungsrecht wird in Kürze fortgesetzt. Geplante Orte sind München, Stuttgart, Hamburg, Berlin und Leipzig. Bis zur Bekanntgabe der Termine können sich auch Händler, die noch nicht Mitglied im BVfK sind, unverbindlich Seminarplätze für das BVfK-Seminar „Neues Gewährleistungsrecht 2022“ sichern: > hier vormerken lassen

BVfK-Kurzinformation zum neuen Gewährleistungsrecht ab 2022 beim Verkauf an Verbraucher:

  • Die Beweislastumkehr wird auf 12 Monate erhöht
  • Der Sachmangelbegriff wird komplizierter. Es geht nicht mehr nur um den Zeitpunkt der Übergabe.
  • 24 Monate Haftung für digitale Elemente und Software-Updatepflichten
  • Negative Beschaffenheit (z.B. nicht unfallfrei) erfordert vorvertragliche Aufklärung
  • Rücktritt oder Selbstvornahme bereits nach erstem gescheiterten Nachbesserungsversuch

Die Kenntnis des Verbrauchers vom Mangel vor oder bei Vertragsschluss führt nicht mehr automatisch zum Haftungsausschluss.

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Weitere Informationen des BVfK können per E-Mail angefordert werden: pressestelle@bvfk.de