BVfK-Pressemeldung – BVfK kritisiert uneinheitliche Regelungen bei Corona-Verboten für den Autohandel

BVfK kritisiert uneinheitliche Regelungen bei Corona-Verboten für den Autohandel

BVfK kritisiert uneinheitliche Regelungen bei Corona-Verboten für den Autohandel

Bonn, 14. April 2020

– Bayern und Bremen haben die umfangreichsten Verbotsregelungen

– Nur 12 von 16 Bundesländern reagierten auf die Anfrage des Verbandes

– BVfK fordert baldmögliche Lockerungen für den Autohandel

– BVfK-Händler bieten sicheren Online-Autokauf auch für Gebrauchtwagen

Der Bundesverband freier Kfz-Händler, BVfK e.V., kritisiert die uneinheitlichen Regelungen der Bundesländer, teilweise sogar der Kommunen bei der Einschränkung des Autohandels im Zusammenhang mit der Bekämpfung Corona-Problematik. Darüber hinaus ist es zudem in einigen Ländern nicht möglich, konkrete Informationen zu erhalten, über das, was verboten oder noch erlaubt ist. Nur 12 von 16 Bundesländern reagierten bisher auf die Anfrage des BVfK vom 31.03.2020. Die Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen blieben bisher eine Antwort schuldig.

– Einheitlich negativ waren die Antworten auf die Frage, ob Autohändler ihre Verkaufsräume noch öffnen dürfen, während bei bereits verkauften und verleasten Fahrzeuge davon eine Ausnahme gemacht wird.

– Keine Einschränkungen werden zumindest in 12 Bundesländern dem Online-Autohandel auferlegt. Dementsprechend dürfen auch Mitarbeiter weiterhin im für den Publikumsverkehr geschlossenen Verkaufsbereich arbeiten.

– Uneinheitlich gestaltet sich die Handhabung der Erlaubnis von Probefahrten mit Fahrzeugen, die über den Online-Handel (Fernabsatz) verkauft werden sollen. Während Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt Probefahrten ausdrücklich erlauben, sind sie in Bayern und Bremen verboten. In den Antwortschreiben der Länder Brandenburg und Niedersachsen ging man auf diese Frage nicht ein.

– Einheitlich positiv fallen die Reaktionen der 12 Bundesländer auf die Frage aus, ob Hol- und Bringdienst im Zusammenhang mit Reparaturen erlaubt sind und ob Fahrzeuge von einem Händler zum anderen überführt werden.

Der BVfK fordert baldmögliche Lockerungen für den Autohandel, der nicht mit dem normalen Einzelhandel vergleichbar ist, da in den Verkaufsräumen anders als in Bau- und Supermärkten keine größeren Menschenansammlungen anzutreffen sind und Schutzmaßnahmen wie Mindestabstand und Acrylglas-Barrieren ohne Probleme sichergestellt werden können.

BVfK-Händler bieten sicheren Online-Autokauf auch für Gebrauchtwagen. Der Verband hat für seine Mitglieder und deren Kunden ein System zum risikolosen Online-Autokauf entwickelt, bei dem Kunden bei der Übergabe ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten können. Das System befindet sich noch in der Testphase und wird in den kommenden Tagen öffentlich vorgestellt.

Der BVfK befürwortet grundsätzlich die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Stabilisierung der Gesundheit der Bevölkerung hält seine Mitglieder regelmäßig zu höchster Sorgfalt bei der Vermeidung von Virenübertragungen an.

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Kontakt:
BVfK-Pressestelle Bonn
Telefon: +49 228 85 40 900
E-Mail: pressestelle@bvfk.de
V.i.S.d.P.: Ansgar Klein