BVfK-Legal: Leitgedanken, Gestaltung, Gebühren

BVfK-Legal: Leitgedanken, Gestaltung, Gebühren

Das BVfK-Rechtskonzept ist ganzheitlich ausgerichtet und folgt den Maximen:

Prävention, Information, Vertragslösungen, Deeskalation.

Im Vordergrund steht dabei immer die möglichst schnelle, gütliche, kostengünstige und endgültige Erledigung eines rechtlichen Problems. Je eher sich die BVfK-Mitglieder an die BVfK-Rechtsabteilung wenden, umso wahrscheinlicher kann dieses Ziel erreicht werden.

Zu diesem Zweck ist die Ersteinschätzung entwickelt worden. Die BVfK-Mitglieder können über ein Erfassungsformular im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite in kurzen Stichworten den zu prüfenden Fall und/oder die zu klärende Frage schildern und nach Möglichkeit fallbezogene Vertragsunterlagen und Korrespondenzen anfügen. Je umfangreicher die Informationen sind, umso genauer kann eine Einschätzung erfolgen. Diese erste juristische Einschätzung ist beliebig oft im Mitgliedsbeitrag enthalten, sofern Sie über das Erfassungsformular online eingereicht wird.

Gerne begleiten wir den Fall anschließend für das BVfK-Mitglied. Hierbei sind wir durch ruhige und sachliche Aufklärung um eine konstruktive Diskussionsatmosphäre mit dem Anspruchsteller bemüht. Dabei wird auf eine schnelle und gütliche Einigung hingewirkt, bei der Zeit, Nerven und meistens auch Geld gespart werden. Oft gelingt dies nach einer rechtlichen Analyse und Bewertung mit nur einem Schriftsatz. Darauf wiederum basiert dann in Verbindung mit der Erfahrung, dass ein BVfK-Mitglied im Durchschnitt eine Auseinandersetzung pro Jahr mit juristischer Hilfe zu klären hat, das Gebührenmodell der BVfK-Rechtsabteilung:

Ein online im Mitgliederbereich eingegebener Rechtsfall, bei dem die wesentlichen Punkte kurz geschildert und die wichtigsten Unterlagen bereits beigefügt werden, kann in Verbindung mit dem praktizierten Deeskalationsprinzip häufig mit einem Aufwand erledigt werden, der durch den jährlichen Freibetrag in Höhe von aktuell 150 € abgedeckt ist. Damit soll erreicht werden, dass die meisten BVfK-Mitglieder ohne Zusatzkosten juristisch betreut werden können. Darüberhinausgehender Aufwand wird gemäß der derzeit gültigen BVfK-Gebührenordnung streitwertunabhängig mit einem Stundensatz von 110 € netto abgerechnet. Dies ist regelmäßig günstiger als die von Rechtsanwälten praktizierte Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Gelingt es uns wider Erwarten nicht, die Auseinandersetzung schnell und gütlich beizulegen, so dass ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar wird, werden wir nach Möglichkeit und in Abstimmung mit dem BVfK-Mitglied einen BVfK-Vertragsanwalt beauftragen und den Fall dann mit diesem gemeinsam weiterbearbeiten. In dieser Konstellation entstehen dem BVfK-Mitglied i. d. R. für die vorausgehende außergerichtliche Bearbeitung der BVfK-Rechtsabteilung keine zusätzlichen Kosten. Die Kostenbelastung des BVfK-Mitglieds soll unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht höher sein, als wenn sofort ein Rechtsanwalt mandatiert worden wäre. Die BVfK-Vertragsanwälte rechnen im Übrigen nach RVG ab, sofern nicht zuvor eine andere Abrechnungsform vereinbart wurde.

Wenn sich BVfK-Mitglieder gegen weitergehende Rechtsberatungs- und Rechtsverfolgungskosten absichern möchten, bietet ihnen das BVfK-Garantiesystem hierfür eine Solidarlösung an, die ähnlich einer Rechtschutzversicherung konzipiert ist. Wenn es um eine kaufvertragliche Auseinandersetzung von Fahrzeugen geht, die im BVfK-Garantiesystem angemeldet sind, werden die Kosten für die außergerichtliche und erstinstanzliche Klärung unter Berücksichtigung der Bedingungen des BVfK-Garantiesystems von diesem vollständig übernommen. Damit erreicht die BVK-Garantie, die wir im Innenverhältnis zu den BVfK-Mitgliedern als „Reklamationsmanagement-System“ verstehen, das Ziel, die BVfK-Mitglieder möglichst von allem Unangenehmen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkauf unter optimaler Schonung ihrer Finanzen frei zu halten. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Vorzügen des BVfK-Garantiesystems, wie z. B. die regelmäßige Rücklagenerstattung sowie der Vorsteuerabzug zu Ihren Gunsten für alle regulierten Schäden, können BVfK-Mitglieder unter garantie@bvfk.de anfragen.

Zum ganzheitlichen Ansatz gehören auch die BVfK-Schiedsstelle und das umfangreiche BVfK-Vertragswerk. Die BVfK-Schiedsstelle kann von Kunden angerufen werden, die Probleme mit einem BVfK-Mitglied haben. Die BVfK-Schiedsstelle versucht in einem mediativen Verfahren einen Einigungsvorschlag zu unterbreiten, um den Beteiligten ein oft langwieriges und kostenintensives sowie nicht selten mit wenig technischer Sachkunde geführtes Gerichtsverfahren zu ersparen. Nebenbei wird auf diesem Weg in vielen Fällen das unnötige Einschalten gegnerischer Anwälte verhindert. Die Schlichtungsquote von über 90% beweist das erfolgreiche Konzept, wie auch das Vertrauen der Kundschaft in die Arbeit des BVfK und seiner Mitglieder.

Letztlich empfehlen wir allen BVfK-Mitgliedern die Verwendung der BVfK-Vertragsformulare, die im Mitgliederbereich kostenlos abgerufen werden können. Bei Nutzung der Formulare können BVfK-Mitglieder vielen Gewährleistungsrisiken vorbeugen. Die Formulare sind durch das Bedürfnis nach Transparenz und Vermeidung von Missverständnissen geprägt. Sie folgen dem Grundsatz:

„Man kann alles verkaufen, muss es nur richtig beschreiben!“

Im Ergebnis ist das BVfK-Rechtskonzept darauf ausgerichtet, den BVfK-Mitgliedern in individuellen Streitigkeiten den Rücken frei zu halten, damit diese sich wieder frei von vermeidbarem Ärger voll auf Ihre Geschäfte konzentrieren können.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung
rechtsabteilung@bvfk.de

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