BVfK beim 6. Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

BVfK beim 6. Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Die neue Pkw-EnVKV als Brennpunktthema!

Auf Einladung der Wettbewerbszentrale (WBZ) hat BVfK-Jurist Stefan Obert in dieser Woche am 6. Expertenforum Automotive Recht teilgenommen. Die Veranstaltung fand zum ersten Mal nach der Corona-Pause vor einer beeindruckenden Kulisse in einer Ausstellungshalle des Nationalen Automuseums Loh Collection (www.nationalesautomuseum.de)im hessischen Ewersbach statt. Dort können rund 150 einzigartige Automobile aus 135 Jahren Automobil-Geschichte vom seltenen Exoten bis zum Millionen-Bestseller bestaunt werden.

Auch inhaltlich bot die Tagung ein anspruchsvolles Programm. Dr. Andreas Ottofülling (WBZ) moderierte Vorträge zur rechtskonformen Werbung mit Umweltaussagen, zum Automobildesignrecht, zum Kfz-branchenbezogenen Kartellrecht u. a. an und stellte zum Abschluss der Veranstaltung selbst noch einige zuletzt geführte Verfahren der WBZ wegen unlauterer Fahrzeugwerbung vor.

Thematischer Höhepunkt sollte jedoch die mit jahrelanger Verzögerung just am Tag der Veranstaltung im Bundesgesetzblatt verkündete Neufassung der Pkw-EnVKV werden, die am gestrigen Freitag in Kraft getreten ist. Die Referentin aus dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sah sich nach ihrem Vortrag wegen der überlangen Verfahrensdauer und der Ausgestaltung der Neuregelungen vielen kritischen Fragen aus der Branche ausgesetzt. Die Vertreterin des für die PKW-EnVKV zuständigen Habeck-Ministeriums konnten wenig Licht ins Dunkle des neuen Vorschriften-Wirrwarr bringen. Diesem für Neufahrzeughändler äußerst wichtigen Thema widmet die BVfK-Rechtsabteilung in diesem BVfK-Wochenendticker einen gesonderten Beitrag.

Der gegenseitige Besuch von Veranstaltungen ist Ausdruck der gefestigten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Wettbewerbszentrale und BVfK. Beide Institutionen haben sich auf die Fahne geschrieben, für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und unlautere Angebote konsequent zu verfolgen. Die beim EAR geführten Diskussionen sollen nicht zuletzt auf dem vom BVfK organisierten und zusammen mit dem ADAC und ZDK veranstalteten 17. Deutschen Autorechtstag (hier abrufbar) fortgesetzt werden.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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