Autoverkauf im Lockdown | So kann es funktionieren

Autoverkauf im Lockdown | So kann es funktionieren

Sicherer und kontaktloser Online-Offline-Mix

Autoverkauf im Lockdown

Der Autoverkauf im Lockdown scheint zu einer echten Herausforderung für so manchen Händler zu werden, denn jedes Bundesland hat unterschiedliche Regelungen, wenn es um Fahrzeugbesichtigungen und Probefahrten geht. Da fragt man sich doch, warum es kein einheitliches Konzept gibt? Wenn man die Entscheidung den Ländern überlässt, dann kann man der Bundesregierung im Nachhinein keine Fehler unterstellen. Dennoch ist es wichtig eine Lösung zu finden, die für jeden Autohändler praktikabel ist.

Ein einheitliches Szenario, unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus, könnte in etwa wie folgt aussehen:

Digitale Beschaffung der Erstinformation

Nahezu jeder Autokäufer informiert sich vorab online über das Objekt seiner Begierde. Neben Vergleichsmöglichkeiten der Börsen ist aber auch eine persönliche Internetseite des Händlers wichtig. So gewinnt der Kaufinteressent einen ersten Eindruck. Bei der Webseite sollte man als Händler weder an Kosten noch an Informationen sparen und zeigen, wie man unter den aktuellen Bedingungen den Autoverkauf sicher abwickelt.

Besichtigung und Probefahrt

Es bietet sich dank technischer Mittel die Möglichkeit an, eine Fahrzeugbesichtigung und auch Probefahrt videounterstützt im Lockdown durchzuführen. In den Bundesländern, wo das Freigelände des Händlers betreten werden darf, spricht auch nichts gegen eine Fahrzeugbesichtigung vor Ort mit anschießender Probefahrt. Dabei sollte nätürlich immer auf die Einhaltung der AHF+A+L-Regel geachtet werden. (Abstand, Händehygiene, FFP2-Maske, Warn-App und Lüften)

Kaufabwicklung

Auch hier bietet sich dank digitaler Unterstützung die Möglichkeit einer völlig kontaktlosen Abwicklung. Verhandeln kann man am Telefon und bestellen kann der Kunde online (z. B. in der BVfK-Autowelt mit der Onlinekauf-Funktion). Auch die Fragen der Zulassung können digital geklärt werden. Der Vertrag lässt sich, wie z. B. im Aagent24, online erstellen und kann dann per Fernkommunikationsmittel, etwa per E-Mail, an den Käufer übermittelt werden.

Abholung oder Transport

Hier kann man, bis auf derzeit noch im Bundesland Sachsen, wo die Abholung untersagt ist, eine der beiden Varianten wählen. Beide führen zum selben Ergebnis. Der Käufer erhält sein Fahrzeug. Sicher ist ein Transport immer mit zusätzlichen Kosten für den Händler verbunden, aber auch das ist Verhandlungssache oder eine Frage der Entfernung. Nähere Informationen und Hilfestellungen dazu erhalten BVfK-Mitglieder von unserer Rechtsabteilung.

Vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Händler oder Käufer unter unseren Lesern, die über das eben beschriebene oder ein ähnliches Szenario ein Auto gekauft/verkauft haben und uns ihre Erfahrungen mitteilen möchten. Gerne per Mail an info@bvfk.de. Wir freuen uns auf ihr Feedback.

Sie beabsichtigen in Kürze ein Auto zu kaufen? In unserer Händlersuche finden Sie bestimmt den richtigen Kontakt in Ihrer Nähe.

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