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BVfK-Wochenendticker
29. Juli 2023
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Das Streben nach Alleinstellung oder Monopol ist unternehmertypisch

Die Marktregeln stehen im Internetzeitalter auf dem Prüfstand

Zalando, Amazon und Google – globales Monopolstreben mit Vernichtungspotential

Die Chinesen kommen – jetzt mit Kampfpreisen

Wider den Konzernen – Unabhängigkeit schützen und Konkurrenzfähigkeit sichern

Phishing-Angriffe: Cyberbetrug erkennen und abwehren

Wie weit reicht der Schutz einer Marke? Porsche und die Abmahnkanzlei UNIT4 IP treiben es nach Auffassung der BVfK-Rechtsabteilung auf die Spitze

Weitere Verschärfung des Handelsembargos gegen Russland –
50.000 € - Grenze für den Fahrzeugexport aufgehoben!

VORSICHT! Warnung vor Phishing-Betrugsfällen! – Gefälschte Kontodaten von Vertragspartnern leiten das Geld zu den Betrügern.

BVfK-Händlerabend am 4. September 2023 zur IAA München – Informationen und Anmeldung

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
eines der ältesten Marktgesetze lautet bekanntlich: „Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis“. Das gilt seit Jahrhunderten, wenn nicht seit Jahrtausenden. Das Streben nach Alleinstellung oder sogar Monopol ist grundsätzlich unternehmertypisch, es gilt jedoch, dies unter Wettbewerbsaspekten kritisch zu begleiten.
Zum Verschaffen von Marktvorteilen gehört auch die Bildung von Kartellen. Dies ist zwar grundsätzlich verboten, allerdings unter bestimmten Ausnahmen erlaubt. Ein solches Kartell wäre das Zusammenspiel zwischen Hersteller und Vertragshändler. Auch die Händlervereinigung BVfK könnte als eine leichte, auf jeden Fall legale Form eines Kartells bezeichnet werden, denn unser Zusammenschluss dient der gemeinsamen Stärkung zum Wohle der Mitglieder.
All diese mehr oder weniger gut funktionierenden Marktregeln stehen seit dem Beginn des Internetzeitalters auf dem Prüfstand. Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten und Dimensionen über Länder und Kontinente hinweg. Der Gesetzgeber reagiert zu spät auf Missstände und wenn, dann nur mit stumpfem Schwert, denn wenn die Rechtslage endlich geschaffen ist, dann nur regional und nicht global und das wissen Zalando, Amazon, Google usw. geschickt zu nutzen.
Doch wirkt sich diese neue Realität brutaler Eroberungskämpfe um Monopole auch auf den Autohandel aus? WKDA dürfte die erste entsprechende Verwirklichung sein, wenngleich der Duschmarch des Unternehmens nicht nur durch Auto-Hero einen Dämpfer erhielt. Das bedeutet jedoch nicht, dass unser Marktsegment von diesen Folgen der globalen Digitalisierung verschont bleibt, sondern nur, dass der Kampf der großen Risikoplayer noch nicht zu Ende ist. Die Gefahr ist auf jeden Fall mehr als nur latent.
Der BVfK ist nicht nur ein wichtiger Faktor im Spiel um den Erhalt fairen Wettbewerbs, sondern auch zunehmend gefragt, wenn es um die Gestaltung des Autohandels der Zukunft besonders unter den Aspekten neuer chinesischer Hersteller geht. Diese sind inzwischen in der immer noch oder auch erneut funktionierenden marktwirtschaftlichen Realität angekommen und versuchen nicht nur mit Verfügbarkeit in den zurückliegenden knappen Zeiten, sondern, nachdem diese nun vorbei sind, mit klassischen Methoden den Markt zu erobern. Mit Kampfpreisen wie 149 € und 199 € Leasingraten setzen sie neue Duftmarken – genauer gesagt alte, denn es rollen auch noch einige Leasing-Autos aus Vor-Corona-Zeiten für 69 € pro Monat auf den Straßen.
Es bleibt also alles beim Alten und die Verknappung durch die Folgen von Pandemie und Ukrainekrieg war nur eines von den immer wieder vorkommenden Sondereinflüssen auf den Markt, wie Mauerfall, EU-Erweiterungen und Abwrackprämie? Wohl kaum! Wir befinden uns mit oder ohne Habeck in einem großen Transformationsprozess, der für freie Händler genauso viele Chancen, wie Risiken bietet. Auf Risiken bereitet man sich besser gemeinsam vor, beim Erkennen von Chancen hilft ebenfalls der BVfK, sie zu nutzen erfordert allerdings die Achtsamkeit und Flexibilität eines jeden einzelnen.
Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Wider den Konzernen – Unabhängigkeit schützen und Konkurrenzfähigkeit sichern

Gerade im Internet wird es immer schwieriger, sich nicht in die Abhängigkeit großer Konzerne zu begeben. Ob Cloud-Provider, Marketing- und E-Commerce-Plattformen oder Softwarelösungen, der Trend ist gleich: ein hohes Maß an Konsolidierung von Marktanteilen und die damit einhergehende marktbestimmende Positionierung von einigen wenigen Großkonzernen wie Google, Microsoft und Co. macht es Unternehmern quasi unmöglich, sich dieser Macht zu entziehen und das eigene Geschäft unabhängig – und damit zukunftssicher – zu betreiben. Diese Konsolidierung zieht sich durch die digitalen Märkte und ist nicht immer so weit fortgeschritten, wie zum Beispiel im Bereich der Suchmaschinen oder Computer-Betriebssysteme.
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Phishing-Angriffe: Cyberbetrug erkennen und abwehren

Phishing-Angriffe stellen eine stetig wachsende Bedrohung in der digitalen Welt dar, wie wir aktuell wieder vermehrt feststellen müssen. Dabei versuchen Cyberkriminelle, ihre Ziele durch Täuschung und Manipulation zur Preisgabe sensibler Daten zu verleiten. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit Phishing beschäftigen, seine Merkmale beleuchten und effektive Schutzmaßnahmen aufzeigen.
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Wie weit reicht der Schutz einer Marke? Porsche und die Abmahnkanzlei UNIT4 IP treiben es nach Auffassung der BVfK-Rechtsabteilung auf die Spitze

Markenrechtlicher Schutz ist wichtig. Von ihm profitieren nicht nur Hersteller, auch Sie als freier Händler können sich Ihr Logo (Bildmarke), Ihre individuelle Wortschöpfung (Wortmarke) oder eine Kombination aus beidem (Wort-/Bildmarke) schützen lassen, womit Sie ein Alleinstellungsmerkmal schaffen, welches kein im selben Segment tätiges Unternehmen kopieren darf. Allerdings unterliegt das Recht an der eigenen Marke dem sogenannten „Erschöpfungsgrundsatz“, der u.a. besagt, dass eine vom Markeninhaber willentlich in den Verkehr gebrachte mit einer Marke gekennzeichnete Ware von anderen vertrieben und beworben werden darf.
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Weitere Verschärfung des Handelsembargos gegen Russland – 50.000 € - Grenze für den Fahrzeugexport aufgehoben!

Das Handelsembargo gegen Russland hat mit Wirkung zum 24.06.2023 ein Update erfahren. Das fast 330 Seiten starke Dokument kann hier abgerufen werden (zum Dokument). Wichtig für Kfz-Händler ist vor allem das wertunabhängige Exportverbot von Kraftfahrzeugen nach Russland. Die zuvor geltende 50.000 € - Grenze ist damit aufgehoben worden. Stattdessen gelten nunmehr folgende Beschränkungen:
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VORSICHT! Warnung vor Phishing-Betrugsfällen! – Gefälschte Kontodaten von Vertragspartnern leiten das Geld zu den Betrügern.

Der BVfK-Rechtsabteilung wurden jüngst mehrere Fälle gemeldet, bei denen geschäftliche Daten abgefangen, manipuliert und zu Betrugszwecken weiterverwendet wurden. Das geschieht in den meisten Fällen derart professionell, dass die Dokumente der Betrüger von denen des augenscheinlichen Vertragspartners nicht zu unterscheiden sind.
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BVfK-Händlerabend am 4. September 2023 zur IAA München – Informationen und Anmeldung

Am 4. September findet ab 19:00 Uhr das BVfK-Händlertreffen zur IAA 2023 in der Motorworld in München statt.
Was erwartet uns? Nennen wir es einen „Strukturierten und kultivierten Stammtisch“.
Das bedeutet: Wir sitzen alle möglichst in einer großen Runde. Jeder stellt sich und sein Unternehmen kurz vor und das Thema, über das er gerne sprechen möchte. Ziel ist es, in lockerer Atmosphäre ohne Frontalansprache miteinander zu kommunizieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen und Standpunkte auszutauschen.
Planen Sie jetzt Ihren IAA-Besuch und verbinden diesen mit der Teilnahme am wie gewohnt interessanten und unterhaltsamen BVfK-Händlerabend mit vielen neuen Informationen und wertvollem Erfahrungsaustausch.
>>> Informationen und Anmeldung
Qualitäts-Autohändler 2024

Qualitäts-Autohändler 2024 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:
>>> hier geht´s zur offizielle QAH-Webseite
>>> jetzt anmelden zum Sternesammeln

BVfK-Auktion: nächster Termin am 3. August 2023

Einliefern oder Mitsteigern!
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 3. August 2023 um 17:00 Uhr.
Wenn Sie Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler versteigern möchte, schicken Sie bitte eine E-Mail an auktion@bvfk.de oder rufen Sie uns an: 0228-8540919.
Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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