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BVfK-Wochenendticker
13. Februar 2021
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Das gefährliche Spiel mit den Totenzahlen

Lockdown versus differenzierte Maßnahmen

Verständnis wecken statt Holzhammer zumuten

BVfK plant Rechtsmittel gegen Lockdown für den Kfz-Handel

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Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

im Jahr 1968 hatte der SPD-Politiker Georg Leber gerade unter anderem mit dem Versprechen, kein Deutscher müsse zukünftig weiter als 20 km bis zur nächsten Autobahn fahren, den Wahlkampf gewonnen und wurde Verkehrsminister. Die gute Stimmung im Auto-Deutschland, in dem die Zahl der Pkw von 0,5 Million im Jahr 1950 auf knapp 17 Millionen im Jahr 1970 und damit auf das 35-fache angewachsen war, wurde auch durch die knapp 20.000 Verkehrstoten kaum getrübt. Und dies, obwohl jedes Jahr die Bevölkerung einer Kleinstadt, von jung bis alt durch den Autoverkehr vernichtet wurde.

Dennoch muss man nicht so tun, als wären aktive und passive Sicherheitssysteme in den Autos erst in den 1990er Jahren vom Himmel gefallen. 1967 führte Mercedes Sicherheitslenksäule und Knautschzone ein, Scheibenbremsen, Sicherheitsgurte, Airbags, ABS und vieles mehr führten im Laufe von Jahrzehnten dazu, dass im Jahr 2019 mit 3000 Verkehrstoten bei einem gleichzeitigen Fahrzeugbestand von 45 Millionen der niedrigste Stand erreicht werden konnte und dies bemerkenswerterweise in Gesamtdeutschland.

So erfreulich das ist, muss man sich dennoch die Frage stellen, ob das nicht hätte noch schneller gehen können. Ob „Schorsch“ Leber die Wählerstimmen nicht angesichts der katastrophalen Situation besser mit der Ankündigung eines vollständigen Verkehrs-Lockdowns hätte gewinnen können? Die gleiche Maßnahme hätte sich auch 1990 in den neuen Bundesländern angeboten, denn dort führte die neu gewonnene Freiheit zu einer nie dagewesenen Explosion der Zahl der Verkehrsunfälle mit häufig tödlichem Ausgang.

Vielleicht ist niemand auf die Idee gekommen, vielleicht war das Bewusstsein der Politik noch nicht so sensibel wie heute, vielleicht hat man allerdings auch nur nach ausgewogenen Lösungen gesucht, bei denen auf möglichst viele der unterschiedlichen Interessen Rücksicht genommen wurde. Das war möglicherweise in den letzten zwölf Corona-Monaten nicht machbar, zumindest nicht auf die Schnelle und wir werden auch die damalige Zeit nicht mit der heutigen vergleichen können. Dennoch dürfte sich eines nicht geändert haben: Ein Lockdown ist immer nur Ultima Ratio und muss schnellstens durch differenzierte Alternativen ersetzt werden, bei der möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen einschließlich Unternehmen und Selbstständige mit einbezogen werden. Sonst geschieht nämlich das, was wir gerade erleben: Wenn die Zustimmung sinkt, verliert der Lockdown seine Wirkung.

Es gelingt nämlich immer nur für einen begrenzten Zeitraum, den Menschen angesichts einer drohenden oder realen Katastrophe Einschränkungen und den Verlust von Grundrechten zuzumuten. Irgendwann muss man anfangen, sie zu überzeugen und das gelingt am besten mit differenzierten und nachvollziehbaren Maßnahmen.

Der BVfK gehört zu den Organisationen, die nicht nur einen Stufenplan, sondern höchst differenzierte, möglichst Algorithmus-gesteuerte Maßnahmen fordern, wie sie nur in heutigen Zeiten mit moderner IT-Technologie entwickelt werden können. Wir fordern einen runden Tisch mit Vertretern aller relevanten Interessengruppen, die der Politik mit klug entwickelten Lösungen zuarbeiten. Dafür wird es angesichts des sich höchstwahrscheinlich nahenden Endes des Lockdowns in diesem Frühjahr zu spät sein. Da jedoch davon auszugehen ist, dass sich eine solche Situation wiederholt, gilt es aus den Erfahrungen zu lernen und in Prävention zu investieren.

Bis es soweit ist, werden wir entweder mit der Holzhammermethode leben oder dagegen vorgehen müssen. Der fortgesetzte Lockdown für den Autohandel ist ebenso wenig, wie die Inzidenzzahl von 50 und noch weniger die von 35 begründet und nachvollziehbar. Der Rechtsstaat bietet die Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Wir werden in der kommenden Woche gemeinsam mit anderen Kfz-Verbänden die entsprechenden verfassungsrechtlichen Schritte prüfen und gegebenenfalls kurzfristig einleiten. Dies dürfte trotz aller Besonnenheit unvermeidbar sein, wenn wir unserem Auftrag alles Gute für Ihren Autohandel auch in diesen schwierigen Zeiten gerecht werden wollen.

Auf bessere Zeiten!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.



Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
bundesweiter Flickenteppich

Große Resonanz auf BVfK-Meldung:

BVfK fordert Beendigung des Lockdowns für den Kfz-Handel

Die Grafik veranschaulicht den Flickenteppich, die Resonanz aus den Ländern verdeutlicht das Wirrwarr:

"Wir haben in unserer aktuellen Corona-Landesverordnung keinen Hinweis auf Probefahrten. Wir haben allerdings konkrete Hinweise auf die erlaubte Abholung bestellter Ware in den Verkaufsräumen vom Einzelhandel. Und wir haben in der Begründung zur Landesverordnung eine ausdrückliche Erwähnung des Kfz-Gewerbes, dass Autohandel im Rahmen der Ausnahmevorschriften, gemeint ist Abholung bestellter Ware, und Service im Rahmen der Erlaubnisse für das Handwerk möglich seien. Auch in diesem Zusammenhang werden Probefahrten weder positiv noch negativ erwähnt. Deshalb ist es unsere Verbands-Auffassung, dass Probefahrten unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften möglich sind. Dies wird von unseren Mitgliedsbetrieben auch durchgeführt und hat bislang zu keinen Beanstandungen durch die Ordnungsbehörden geführt." schreibt der Verband des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e.V.

Die Ursache für die Situation war schnell gefunden: Der BVfK hatte beim Ministerpräsidenten nachgefragt und der hatte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren antworten lassen. Der ZDK-Landesverband SH schreibt dazu: "Die Auffassung (des Sozialministeriums) steht im Widerspruch zu der in Gesprächen geäußerten Auffassung der Staatskanzlei und auch des Wirtschaftsministeriums" und teilt mit, dass man nun den Klageweg gegen den Lockdown prüfe.
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Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen
Update 07. November 2020
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