BVfK fordert Beendigung des Lockdowns für den Kfz-Handel

BVfK fordert Beendigung des Lockdowns für den Kfz-Handel

Bonn, 8. Februar 2021

BVfK fordert Beendigung des Lockdowns für den Kfz-Handel

BVfK prangert Flickenteppich uneinheitlicher Einzelverbote an

BVfK empfiehlt alternativ individuellen Lockdown

Flexibilität durch Algorithmus – kluge Lösungen statt Holzhammer

 

Der BVfK fordert eine schnellstmögliche Beendigung des Lockdowns für den Kfz-Handel. Seine Wirksamkeit ist nicht nachgewiesen und auch nicht zu vermuten. Er ist auf keinen Fall verhältnismäßig. Außerdem kritisiert der BVfK den bundesweiten Flickenteppich widersprüchlicher und uneinheitlicher Einzelverbote.

So verbieten acht Bundesländer die Öffnung der Außenflächen ganz, die übrigen erlauben sie, jedoch teilweise nicht für den Publikumsverkehr oder verbieten dort das Ausstellen von Fahrzeugen, wofür sie ja eigentlich gedacht sind. Ähnlich bunt und widersprüchlich sind die Antworten auf die Frage, ob kontaktfreie Besichtigungen in Vorbereitung eines Online-Kaufs unter Einhaltung der Hygiene und Schutzmaßnahmen oder auch, ob Probefahrten gestattet sind.

Selbst bei der Übergabeabwicklung von bereits verkauften Fahrzeugen gibt es uneinheitliche Regelungen. In zehn Bundesländern ist dies innerhalb der Geschäftsräume erlaubt, in den übrigen nur auf dem Außengelände.

Die Grafik verdeutlicht den bundesweiten Flickenteppich

Der Kfz-Handel ist weiterhin zur verantwortungsbewussten Mitwirkung beim Kampf gegen die Pandemie bereit und hält eine gemeinsame nationale Kraftanstrengung für unerlässlich.

Allerdings gilt es, die Wirksamkeit von Maßnahmen ständig zu prüfen, welche den Menschen und Unternehmen größte persönliche und finanzielle Opfer in einer Dimension abfordern, die oft an die Grenzen gehen. Gleichzeitig werden auch Wirtschaft und Staatsfinanzen in zunehmend unerträglich werdender Weise belastet. Existenzen sind in Gefahr, die Bildung leidet, überforderten Familien kann man längst nicht mit „wir schaffen das schon“ motivieren. In dem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Gesundheit der wenigsten der von den extremen Belastungen des Lockdowns betroffenen Menschen ernsthaft oder lebensbedrohlich gefährdet ist.

Alternativ empfiehlt der BVfK einen atmenden Lockdown. Flexibilität durch Algorithmus – kluge Lösungen statt Holzhammer.

Der BVfK schlägt als Ausweg aus dieser Dilemmasituation ein flexibles Lockdown-Konzept vor. Ihm soll ein Algorithmus zu Grunde gelegt werden, der sämtliche Faktoren berücksichtigt, die Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen und ihre Folgen auf die Unternehmen haben. Dazu zählen die individuellen Besonderheiten des jeweiligen Gewerbes, wie auch regionale Faktoren wie Bevölkerungsdichte und Wohnraumsituation. Daraus soll sich ergeben, welche Unternehmen in welcher Region geöffnet bleiben dürfen, welche wie lange geschlossen werden oder mit verminderter Kapazität zur Reduzierung der Infektionsgefahr geöffnet oder tätig sein dürfen.

Das erfordert eine Abkehr von der bisherigen Generalstrategie, jedes Unternehmen für den gleichen Zeitraum zuschließen. Es gilt, die jeweils individuellen Besonderheiten zu berücksichtigen und auch zu prüfen, ob man Unternehmen wechselseitig im Wochen-Rhythmus öffnen und schließen kann. Das mag nicht für jede Branche oder für jeden Betriebstyp praktizierbar sein. Im Kfz-Handel dürfte es jedoch keine Probleme bereiten, die Ladenlokale von der einen auf die andere Woche zu öffnen oder zu schließen. Die meisten Kfz-Händler befinden sich einschließlich ihrer Mitarbeiter sowieso in ihren Geschäftsräumen.

Der BVfK ist der Auffassung, dass ein dergestalt atmendes durch einen mit allen relevanten Faktoren gespeistes, Algorithmus-gesteuertes Wechselmodell aus teilweisem Öffnen und Schließen möglicherweise sogar zu einer höheren Effektivität bei gleichzeitiger Vermeidung allzu extremer Schäden in der Wirtschaft und in Folge auch den Staatsfinanzen nach sich ziehen würde.

Weitere Informationen des BVfK können per E-Mail angefordert werden: pressestelle@bvfk.de

>>> Hier geht es zur Print-Version der BVfK-Pressemeldung.