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BVfK-Wochenendticker
30. Januar 2021
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Güterabwägung: Ein Redakteuer, der wieder aus dem Keller möchte gegen die Existenz eines Autohändlers

Auto1-Milliardenpoker „Wir können nicht garantieren, dass wir jemals profitabel werden und bleiben.“

Kfz-Handel im Lockdown - Weitere Rückmeldungen auf die BVfK-Fragen aus den Bundesländern eingegangen! Sorgen uneinheitliche Auslegungen im Bundesgebiet für Wettbewerbsnachteile?

Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung - zum Corona-Krisenmanagement aus Sicht eines BVfK-Mitglieds

TÜV-BVfK-Gebrauchtwagengutachten - BVfK-Händler mit Testfahrzeug für den 9. Februar 2021 in Bonn gesucht

Fahrzeugankauf.de punktet mit positiven Bewertungen der privaten Anbieter

Bundesverkehrsministerium lädt den BVfK zur Gesprächsrunde zur Beschleunigung der Kfz-Zulassung ein - BVfK fordert schnelle Lösung

Wettbewerbskonforme Werbung - Angegebener Endpreis muss alle Preisbestandteile enthalten

Neues zum Abgasskandal - Daimler-Thermofenster sittenwidrig? Das sagt der BGH!

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die Gründer unserer Republik haben vor 70 Jahren unter anderem die Gewerbefreiheit genauso wie die Pressefreiheit ins Grundgesetz geschrieben. Daher kann niemand einem Journalisten der Autobild verbieten, sich darüber zu beschweren, wenn Autohändler in Zeiten des Lockdowns nach „Schlupflöchern“ suchen und er dadurch befürchtet, noch länger aus dem Keller-Home-Office arbeiten zu müssen. Es ist allerdings auch erlaubt, unseren vorverurteilenden Redakteur darauf hinzuweisen, dass der Autohandel nicht verboten wurde, sondern nur die Geschäfte nicht öffnen dürfen, dass die Grundrechte nach wie vor Vorrang haben und nur durch Notverordnungen für eine begrenzte Zeit außer Kraft gesetzt werden dürfen, dass alles, was vorher erlaubt war und durch die Notverordnungen nicht verboten wurde, auch weiterhin erlaubt ist und insbesondere, dass bisher niemand nachgewiesen hat, dass Autohäuser besonders infektiöse Orte sind auch hier der Aspekt der Güterabwägung unterschiedlich gesehen wird (siehe Thüringen). Was allerdings eindeutig ausfallen dürfte, ist eine Güterabwägung im Vergleich zwischen dem Redakteuer, der "wieder aus dem Keller darf (möchte)" und der Existenz eines Autohändlers. (Autobild vom 21. Januar 2021 Seite 57 )
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In dem Zusammenhang stelle man sich vor, man müsste in diesen Tagen bei seiner Bank oder anderen Geldgebern mit der Bitte um liquide Mittel vorstellig werden und hätte Folgendes über seine Unternehmensperspektive zu berichten: „Wir können nicht garantieren, dass wir jemals profitabel werden und bleiben.“ … „Wenn wir es nicht schaffen, unseren Bestand schnell zu verkaufen, könnten wir überschüssige Bestände verzeichnen. Wir könnten zudem gezwungen sein, unsere Gebrauchtfahrzeuge zu deutlich niedrigeren Preisen als ursprünglich angenommen anzubieten, was unsere Margen beeinträchtigen könnte.“ … „Wir sind ... nie über ein gesamtes Geschäftsjahr hinweg profitabel gewesen“ (Zitate aus einem Bericht des Handelsblatts über den Börsenprospekt von Auto1)

Wenn sich dann noch herausstellen würde, dass Sie vergaßen, in Ihrer Kalkulation die Gewährleistungskosten gegenüber Endkunden aufzuführen, würden Ihre Bänker oder Ihre Investoren vermutlich mit dem Kopf schütteln und das Gespräch wäre nach dem Austrinken der Kaffeetasse beendet. Doch das muss nicht sein, wie die Berliner Founder Christian Bertermann und Hakan Koç bereits bewiesen haben und in den nächsten Tagen erneut beweisen wollen, denn sie beabsichtigen ab dem 4. Februar an der Börse eine Milliarde Euro frisches Kapital einzusammeln. Das Ganze verbunden mit der Perspektive, die digitale Endkundenplattform AutoHero nach vorne zu bringen, was aus Kundensicht wohl eher nicht der Fall zu sein scheint:

„Kaputtes Auto, Probleme bei Erstattung. Könnte ich 0 Punkte geben, würde ich es tun. Ich habe im Sommer 2020 ein Auto erhalten, bei dem nach wenigen Kilometern die Kontrollleuchte aufleuchtete. Fazit Werkstatt: Steuerkette. Das Auto ist schlussendlich kaum noch angesprungen. Die Kostenübernahme durch AutoHero war am Ende so unsicher, dass ich das Auto mit 40 gefahrenen km zurückgegeben habe. Seitdem (4-5 Monate) warte ich auf die zugesagte Kostenrückerstattung für die Diagnose bei der Werkstatt, Kosten für Mietwagen etc. Fazit: ich habe ein kaputtes Auto erhalten, bei dem sonst was auf der Autobahn hätte passieren können. Ich wollte das Konzept von AutoHero wirklich gut finden, bin zusammengefasst aber mehr als enttäuscht. Ich kann den Anbieter NIEMANDEM guten Gewissens empfehlen.“

Dies ist nur eine der dramatisch klingenden Bewertungen über AutoHero bei Trustpilot, die auch den Rückschluss zulassen, dass es bei Auto1 mit der Liquidität nicht gerade optimal bestellt ist. Das wiederum könnte mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die Kündigung der Zusammenarbeit mit der ursprünglich als Joint Venutre gegründeten Auto1 Fintech zusammenhängen. Auto1 sollte eigentlich 20 Jahre lang ausschließlich die Finanzierungsprodukte von Auto1 Fintech vertreiben.

Welche Rückschlüsse lassen sich aus alldem für BVfK- Händler ziehen? Es ist zu bezweifeln, dass AutoHero mit dem sehr anspruchsvollen Endkundengeschäft und auch in Verbindung mit dem Rundum-Sorglos-Paket die angestrebten Stückzahlen erreichen wird.

BVfK-Händler können im Wettbewerb nicht nur mit AutoHero ihr gesamtes Know-how, ihre Leistungsfähigkeit, ihre Professionalität auch im Umgang mit Reklamationen und Gewährleistungsfragen in die Waagschale werfen. Solch unterirdische Kundenbewertungen sind bis heute über BVfK-Mitglieder nicht bekannt geworden und dürften es auch nicht werden. Digitale Kompetenz muss uns nicht schrecken, denn diese gibt es auch beim BVfK und sie wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Dennoch dürfen wir zwei Faktoren nicht außer Acht lassen: Der Wert eines Unternehmens scheint sich ab einer gewissen Größe nicht mehr an der Rentabilität zu orientieren. Der große Schatz scheint die Menge und Vielfalt der erzeugten und verfügbaren Daten zu sein, wenngleich es schwierig ist, die diesbezügliche Bewertung von Börsen- und Finanzanalysten nachzuvollziehen. Diese jedenfalls stellen die Verbindung zu weltweit immer größer werdenden, heimatsuchenden Kapitalmengen her.

Dieser Umstand verdient insofern Beachtung, da Liquidität gerade im Autohandel ein bedeutender Wettbewerbsfaktor ist. Man bedenke, dass es um ein Unternehmen geht, welches derzeit den Markt mit einem Volumen von über 600.000 Fahrzeugen jährlich beeinflusst. Die Auswirkungen sind vielfältig: Irgendwo fehlen irgendjemandem circa 600 € pro Fahrzeug. Vielleicht zur Hälfte beim privaten Verkäufer und zur Hälfte beim ankaufenden Autohändler. Doch muss das nicht unbedingt automatisch schlecht sein, denn so mancher, auf das Endkundengeschäft fixierte Händler ist gerne bereit, 300 € für jemanden zu bezahlen, der ihm gute Ware besorgt – nur gut muss sie sein, denn auch das gehört dazu, wenn es um das geht, was uns wichtig ist:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.



Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
Kfz-Handel im Lockdown: Weitere Rückmeldungen auf die BVfK-Fragen aus den Bundesländern eingegangen! Sorgen uneinheitliche Auslegungen im Bundesgebiet für Wettbewerbsnachteile?

Kfz-Handel im Lockdown: Weitere Rückmeldungen auf die BVfK-Fragen aus den Bundesländern eingegangen! Sorgen uneinheitliche Auslegungen im Bundesgebiet für Wettbewerbsnachteile?

Der von der BVfK-Rechtsabteilung erarbeitete Fragenkatalog zu den branchenspezifischen Corona-Einschränkungen ist mittlerweile von jeder Landesregierung beantwortet worden. Es zeigt sich ein teils diffuses Bild. BVfK-Mitglieder befürchten deswegen Wettbewerbsnachteile.
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Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung - zum Corona-Krisenmanagement aus Sicht eines BVfK-Mitglieds

Schaut man sich die Antworten verschiedener Bundesländer auf die BVfK-Fragen zu den Corona-Einschränkungen an, ist schnell zu erkennen, dass es keine einheitliche Regelung gibt.
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Das allerdings bedeutet, dass Autohäuser in manchen Bundesländern einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Autohäusern haben. Wären die Regelungen bundeseinheitlich, würde man sagen, dass sich die Nachfrage nach Autos hoffentlich nur zeitlich verschiebt. So allerdings wird die Nachfrage nach Fahrzeugen in einem restriktiven Bundesland aus einem weniger restriktivem Bundesland bedient. Das sorgt nicht nur für unfairen Wettbewerb, sondern dürfte auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Hinsichtlich der Überbrückungshilfen ist zu kritisieren, dass Unternehmen, die bisher immer gut gewirtschaftet und durch Gewinnthesaurierung bzw. durch Kauf von eigenen Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäuden das Unternehmen gestärkt haben, nun die Gelackmeierten sind. Solche Unternehmen haben bisher hohe Steuern gezahlt und werden das aller Voraussicht nach auch in Zukunft tun. Unternehmen, die auf Papier oder auch tatsächlich schlecht gewirtschaftet haben bzw. die wenig Kapital im Unternehmen belassen haben, werden aktuell unterstützt. Viele dieser Unternehmen haben weder in der Vergangenheit großartig Steuern gezahlt noch werden sie das in der Zukunft tun.

Unternehmen, die schlecht gewirtschaftet haben, werden unberechtigterweise mit Steuergeldern der seriösen und starken Unternehmen unterstützt. Diese Hilfen werden diese Unternehmer nie wieder über zukünftige Steuern zurückzahlen. Die, die schlecht gewirtschaftet haben, werden unfairerweise auf Kosten der seriösen und starken Unternehmen künstlich am Leben gehalten, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Letzten Endes werden die seriösen und bisher starken Unternehmen dazu verdonnert, die Krise dadurch zu überstehen, indem man auf Gewinne verzichtet, und wenn das nicht reicht, von der Substanz lebt. Fairer wäre es gewesen, dass man jedem Unternehmen die Gewinnsteuern aus dem oder den Vorjahren ganz oder teilweise zurückerstattet hätte. Damit wäre gewährleistet gewesen, dass nur die etwas bekommen, die etwas gegeben haben und die diese Hilfen aller Voraussicht nach über zukünftige Steuerzahlungen auch wieder zurückzahlen werden.

Anmerkung BVfK: Die Überbrückungsbeihilfen werfen viele rechtliche Fragen auf, wie die der möglichen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Daher ist es auch fragwürdig, Autohändler, die gut gewirtschaftet haben, schlechter zu behandeln als die Konkurrenz, welche nicht vorgesorgt hat. Der BVfK kritisiert die Situation. BVfK-Händler, die sich benachteiligt fühlen, sollten einen konkreten Antrag stellen. Wenn der abgelehnt wird, kann man dann im Eilverfahren die Gerichte anrufen. Der BVfK bietet rechtliche Begleitung durch qualifizierte Staats- und Verfassungsrechtler an.
TÜV-BVfK-Gebrauchtwagengutachten - BVfK-Mitglied mit Testfahrzeug für den 09. Februar 2021 in Bonn gesucht

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BVfK-Mitglied mit Testfahrzeug für den 9. Februar 2021 in Bonn gesucht

Am 9. Februar sollen im Rahmen der testweisen Begutachtung eines Gebrauchtwagens bei der TÜV-Prüfstelle in Bonn der Umfang der Prüfpunkte eines speziell auf die Bedürfnisse der BVfK-Händler ausgerichteten Gebrauchtwagengutachtens an einem konkreten Beispielfahrzeug erörtert werden.
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Fahrzeugankauf.de punktet mit positiven Händler-Bewertungen privater Anbieter

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Dass es beim BVfK auch anders geht, als bei WKDA & Co zeigen, schon allein die Bewertungen, die verifizierte private Fahrzeugverkäufer unseren Händlern gegeben haben. Allesamt positiv! Seit einer Woche werden deshalb auch die Bewertungen, die unsere Händler von den privaten Autoverkäufern erhalten, auf der Startseite bei Fahrzeugankauf.de veröffentlicht.
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Schon vor der Pandemie beschwerten sich BVfK-Mitglieder über überlange Bearbeitungszeiten für die Zulassung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen bei den Zulassungsstellen. Corona hatte zwischenzeitlich für eine dramatische Zusptizung gesorgt. Dabei sollte es schon länger eine Lösung geben: die vollautomatisierte Online-Zulassung. In diesem Zusammenhang hat das Bundesverkehrsministerium in dieser Woche zum Spitzengespräch geladen. Der BVfK war für seine Mitglieder dabei.
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Wettbewerbskonforme Werbung: Angegebener Endpreis muss alle Preisbestandteile enthalten

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Der Kampf um einen der ersten Plätze im Preisranking einschlägiger Fahrzeugbörsen hält unvermindert an. Selbstverständlich ist es nicht verwerflich, Fahrzeuge günstiger anzubieten als die Konkurrenz. Wenn sie dann auch tatsächlich günstiger sind. weiterlesen...
Neues zum Abgasskandal: Daimler-Thermofenster sittenwidrig? Das sagt der BGH!

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Ein sogenanntes „Thermofenster“ sorgt nicht etwa dafür, dass sich die Fahrzeugscheiben bei bestimmten Außentemperaturen nicht mehr öffnen lassen, um die wohlige Wärme des Innenraums nicht entweichen zu lassen. Doch was macht ein Thermofenster eigentlich genau und warum gehen die Gerichte zunehmend von dessen illegaler Funktionsweise bis hin zur Sittenwidrigkeit aus?
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Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen
Update 07. November 2020
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Update 14. Dezember 2020
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Termine

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BVfK-Jahreskongress muss erneut verschoben werden

Der für den 1. Mai geplante große BVfK-Jahreskongress muss erneut verschoben werden, da die Stadt Bonn die parallele Großveranstaltung „Rhein in Flammen“ coronabedingt abgesagt hat. Es soll nun im September nach einem neuen Termin gesucht werden.
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14. Deutscher Autorechtstag
31.Mai - 1. Juni 2021

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 31. Mai und 1. Juni 2021 statt. Lassen Sie sich hier vormerken.
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