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BVfK-Wochenendticker
27. Februar 2021
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Das Lockdown-Durcheinander geht weiter - entwickelt sich jedoch in die richtige Richtung

Ab Montag "click & meet" - Öffnung des Kfz-Handels in Hessen und im Saarland

BVfK droht mit Klage bei Verlängerung des Lockdowns über den 9. März hinaus

Mühsamer Dialog mit 51 Volksvertretern, Institutionen und Behörden

Oldtimer oder Sammlerstück? - Zollformalitäten beim Oldtimer-Import aus den USA

US-Oldtimerimport: Lohnt sich der Weg über die Niederlande?

Santander Consumer Bank AG - Verlängerung der „SiegerWochen-Sonderkondition“

WARNUNG - Cyberangriffe nehmen rasant zu

Auto1 Group Aktionäre schäumen vor Wut

Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder - Basisversion jetzt im Mitgliedsbeitrag enthalten

Autorechtstag Aktuell: WLTP – Neuer Prüfzyklus und seine wettbewerbsrechtlichen Folgen speziell für die Pkw-EnVKV

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

der BVfK erhöht den Druck auf Bundesländer und Bundesregierung. Während man sich in NRW noch der vom BVfK geforderte differenzierteren Betrachtung der Besonderheiten des Kfz-Handles verschließt „Wir haben großes Verständnis für die schwierige Situation Ihrer Mitgliedsbetriebe. Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt jedoch trotz der Infektionsschutzmaßnahmen Anlass zum Zweifel, dass es zu einem erforderlichen weiteren Absinken der Infektionszahlen kommt, ein erneuter Anstieg aufgrund der höheren Übertragbarkeit der sich ausbreitenden Virusmutationen verhindert werden kann und damit verbunden weitere Lockerungen infektiologisch vertretbar sind. Aus diesem Grund ist es derzeit nicht vertretbar, Ausnahmen von den bisher geltenden Einschränkungen vorzunehmen, wenn diese nicht durch erheblich übergeordnete Gründe geboten sind“ sind Hessen und das Saarland da schon weiter und beschließen die Öffnung des Einzelhandels, mithin auch des Autohandels unter Auflagen. Man nennt das „Click & meet“, was u.a. eine Terminvereinbarung erforderlich macht.

Das Durcheinander geht also weiter, doch es bewegt sich in die richtige Richtung. Am kommenden Mittwoch wird die Ministerpräsidenten-Konferenz gemeinsam mit der Kanzlerin einen neuen Kurs verabreden. Der ZDK hat am vergangenen Dienstag deutlich gemacht: Notfalls wird geklagt. Wie im vergangenen Wochenendticker bereits mitgeteilt, laufen auch beim BVfK entsprechende Vorbereitungen für ein Eilverfahren. Das werden wir auch in einer für den kommenden Dienstag geplanten Pressemeldung erneut deutlich machen, in der es unter anderem heißen wird:

„Sollten die Kanzlerin und die Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März 2021 eine Verlängerung des Lockdowns für den Kfz-Handel über den 9. März hinaus beschließen, wird auch der BVfK vor der letzten Möglichkeit nicht zurückschrecken und den Klageweg beschreiten.“

Es ist damit zu rechnen, dass die abgestimmte Initiative des deutschen Kfz-Handels weitere Wirkung entfalten wird und der Autohandel nun in Kürze wieder schrittweise öffnen darf. Es gilt geleichzeitig, daran zu appellieren, alles zu tun, was dem Infektionsgeschehen Einhalt bieten kann. Dazu gibt es viele Möglichkeiten abseits der behördlichen Vorschriften, die natürlich ebenfalls zu beachten sind. Mindestens genauso wirksam dürfte es jedoch sein, wenn sich jeder vor Augen führt, in welcher Form sein Verhalten die Ausbreitung von Viren verhindert oder begünstigt. Gehört und gelesen haben wir dazu ja alle bereits genug.

An dieser Stelle gilt es also nun in die nahe Zukunft zu schauen und dabei allerdings auch nicht zu vergessen, all denen Dank zu sagen, die unermüdlich an der Corona-Front für die Kfz- Händler gekämpft haben und immer noch kämpfen. Danke dem gesamten BVfK-Team, danke der BVfK-IT-Abteilung für die Entwicklung des Systems für den Online-Autokauf und insbesondere danke an die BVfK-Juristen für die höchst aufwändige und akribische Auseinandersetzung mit Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten, Gesundheitsministern, Wirtschaftsministern, und einer Kanzlerin, mithin 51 Volksvertretern, Institutionen und Behörden. Sie haben einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass die Interessen des freien Kfz-Handels in das Bewusstsein der politischen Entscheiderinnen und Entscheider gerückt sind und nun auf die individuelle Situation differenzierter eingegangen wird.

Das ist mit Sicherheit Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.



Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
Oldtimer-Import aus den USA - Oldtimer oder Sammlerstück? - Zollformalitäten beim Oldtimer-Import aus den USA

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Wer einen Oldtimer in Italien, Frankreich oder Portugal kauft, der hat es einfach. Denn Importe aus dem europäischen Ausland erfordern keinerlei Zoll- oder Grenzformalitäten. Hier beschränkt sich der Aufwand auf den Transport. Anders sieht es beim Import aus den USA aus, wo manche Klassiker noch wesentlich günstiger zu haben sind. Doch auch hier müssen die Zollvorschriften nicht vom Kauf abschrecken. Im Gegenteil: Wer ein Sammlerstück importiert, kann sogar von einem verminderten Steuersatz profitieren.
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US-Oldtimerimport: Lohnt sich der Weg über die Niederlande?

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Beim Import klassischer Fahrzeuge aus den USA ist u. a. zu klären, ob und in welcher Höhe bei der Einfuhr Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten sind. Wird das Fahrzeug nach Bremerhaven verschifft, so fallen – wie im vorstehenden Artikel erläutert (Link!) - grundsätzlich Zölle in Höhe von 10 % und die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Günstiger wird es, wenn das Fahrzeug vom Zollamt als „Sammlerstück“ anerkannt wird. In der Vergangenheit zeigte man sich dort jedoch nicht selten unnachgiebig. Die Zollbehörde in Rotterdam genoss einen großzügigeren Ruf, so dass Importeure vermehrt dorthin auswichen. Nicht ohne Risiko: Deutsche Finanzbehörden forderten Nachzahlungen!

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Santander Consumer Bank AG - Verlängerung der „SiegerWochen-Sonderkondition“

Die Santander Consumer Bank AG verlängert die "SiegerWochen-Sonderkondition" für die BVfK-Mitglieder bis zum 15.04.2021. Sie erhalten einen effektiven Jahreszins von 1,00% für Ihre Kunden und ab sofort erhält jeder Kunde, der ein Finanzierungs¬ geschäft inkl. RatenSchutzAbsicherung neu abschließt, eine zusätzliche und kostenlose Covid 19-Absicherung!
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WARNUNG - Cyberangriffe nehmen rasant zu

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Gerade jetzt während der Pandemie, wo sich das Business nahezu digital abspielt, nutzen böswillige Kandidaten die Gunst der Stunde um Schwachstellen der Systeme auszunutzen, um schadhaften Code oder Malware einzuschleusen. Oft geht es darum Passwörter zu stehlen oder Dateien zu verschlüsseln, die dann nur gegen Lösegeldzahlungen angeblich wieder freigeschaltet werden können.
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AUTO1-Börsenkurs 27-2-2021-c-web

"Auto1 Group Aktionäre schäumen vor Wut"

heißt es in einer Eilmeldung von https://hebelschein-spekulant.de/ vom 24.2.2021. Die Aktie hatte in nur drei Wochen knapp 20% ihres Wertes (von 55,47 auf 45,28 €) eingebüßt. Wenn das so weitergeht, dürfte Mitte Juni rund eine Milliarde an Aktienwerten vernichtet sein. Das wünschen sich viele Kfz-Händler allerdings eher vergeblich, da der Aktienmarkt eigenen Gesetzen folgt. Denn bereits vor Börsenstart wurde nicht nur im BVfK-Wochenendticker vom 30. Januar 2021 auf die Risiken zum Auto1-Milliardenpoker hingewiesen, selbst im eigenen Auto-1-Börsenprospekt hießt es: „Wir können nicht garantieren, dass wir jemals profitabel werden und bleiben“

Das änderte jedoch nichts daran, dass die Aktie innerhalb weniger Stunden nach Eröffnung von 38,- € auf über 55,- € anstieg, woraufhin es im BVfK-Wochenendticker 6. Februar 2021 hieß: Die Chancen, dass der Invest von 55 € je Auto1-Aktie verdoppelt oder vernichtet wird, sind ungefähr gleich groß. Wer nach den Gründen für diese widersprüchliche Situation sucht ...
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Bild: Börsenkurs von Auto1 bis 27.2.2021. Quelle: Google
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Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder - Basisversion jetzt im Mitgliedsbeitrag enthalten

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  • Immer aktuell: Hosting, Updates und Bug-Fixes erfolgen durch die BVfK-IT
  • Sicherheit durch SSL-Verschlüsselung
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Autorechtstag Aktuell: WLTP – Neuer Prüfzyklus und seine wettbewerbsrechtlichen Folgen speziell für die Pkw-EnVKV

Der Kraftstoffverbrauch wird durch ein europaeinheitliches Mess- und Prüfverfahren ermittelt. Seit 1992 galt der so genannte NEFZ-Prüfzyklus, der eine reine Laborprüfung war. Zum 01.09.2017 wurde er durch den WLTP-Prüfzyklus abgelöst. Das bedeutete, dass eine Typgenehmigung nach dem 01.09.2017 nur noch erteilt werden konnte, sofern das Fahrzeug nach dem WLTP-Reglement geprüft wurde. Ab dem 01.09.2018 mussten alle Neufahrzeuge nach dem WLTP-Reglement geprüft werden, um eine Zulassung zu erhalten. Die Einführung des WLTP hat allerdings auch Auswirkungen auf die Pkw-EnVKV.
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Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen
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Update 14. Dezember 2020
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Update 15. Dezember 2020
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Update 17. Dezember 2020
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Update 21. Dezember 2020
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Update 09. Januar 2021
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BVfK-Jahreskongress erneut verschoben

Der für den 1. Mai geplante große BVfK-Jahreskongress muss erneut verschoben werden, da die Stadt Bonn die parallele Großveranstaltung „Rhein in Flammen“ coronabedingt abgesagt hat. Es soll nun im September nach einem neuen Termin gesucht werden.
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