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BVfK-Wochenendticker
12. September 2020
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Prognose für die Tonne: Rekordzahlen beim GW-Geschäft - statt 30% Wertverlust .

Autogipfel - Besonnenheit statt zusätzlicher Absatzförderung

Es bleibt instabil: Brexit, Millionen-Strafzahlungen, Arbeitsplatzverluste

OLG-Köln verurteilt Internetschummler: Das Ranking mit falschen Tachoangaben erobern ist irreführend

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch beschlossen - Das Ende für DUH und Co.?

BVfK-Autowelt - jetzt auch mit neuer Händlersuche

Autorechtstag-aktuell - Neues zur Nutzungsvergütung und zur Haftung von Gespannen und Anhängern

Wo liegt der Ort der Nacherfüllung?

Auktionshaus Wittlich - Nächste Auktion 26.09.2020

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Anfang Mai prognostizierte eine DAT-Tochter einen Wertverlust bei Gebrauchtwagen infolge der Coronakrise von 30 % ( > Wochenendticker vom 16. Mai ). Ende August stellt dann das DAT-Barometer mit knapp 750.000 Besitzumschreibungen ein Zehn-Jahres-Hoch für Gebrauchte fest. Die Standzeiten seien im Vergleich zum Vorjahr von 103 auf 95 Tage im Schnitt gesunken, die Restwerte bei dreijährigen Benzinern von 54,9 auf 56,3 und bei Dieseln von 50,9 auf 52,2 % gestiegen.

Was lehrt uns das? Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird und nichts ist schlimmer, als Dramatisierung und Panikmache in schwierigen Zeiten. Dabei gilt für den unmittelbaren Umgang mit den Gesundheitsgefahren durch Corona das gleiche, wie mit den Folgen der Grippewelle, gegen die es noch keinen Impfstoff gibt, auf die Automobilbranche: Besonnenheit ist gefordert.

Das zeichnet wohl auch die Ergebnisse des jüngsten Autogipfels am vergangenen Mittwoch aus, der auf weitere Absatzförderungen verzichtet und mehr auf die Stärkung gefährdeter Unternehmen setzt. Dennoch heißt das alles nicht, dass wir wieder auf ruhigere Zeiten hinsteuern. Selbst wenn man einmal davon ausgeht, dass es keinen zweiten Corona-Lockdown geben dürfte, wird sich in den nächsten Monaten sowohl national als auch europäisch und nicht zuletzt global vieles ereignen, das zumindest mittelbare Auswirkungen auch auf den Autohandel haben wird.

Wenn die Automobilzuliefererindustrie Zehntausende von Stellen abbaut, da man in Elektroautos nicht mehr so viele Teile benötigt, dann wird es auch weniger Menschen geben, die neue oder gebrauchte Autos kaufen. Wenn der immer wahrscheinlicher werdende ungeregelten Brexit kommt, werden alle Staaten der Europäischen Union leiden, allen voran Deutschland und England. Doch am 1. Januar beginnt nicht nur eine neue Ära der europäischen Union ohne Großbritannien, es wird auch bei den Flottengrenzwerten abgerechnet werden. Und wenn es die Hersteller nicht schaffen, den inzwischen nach realistischen Normen (WLTP statt NEFZ) berechneten und damit schwieriger zu erreichende Maximalwert von 95 Gramm CO2 einzuhalten, werden Strafzahlungen im 3-4stelligen Millionen Bereich fällig. Bei VW wäre das ein Betrag von über 4.500 Millionen €, wenn man die Zahlen von 2019 zugrunde legen würde.

Wenn uns jetzt auch noch die Entwicklungen in Russland, China und den USA weitere Sorgenfalten entstehen lassen, dann soll an dieser Stelle darin erinnert werden, dass der freie Autohandel immer über Voraussetzungen verfügt hat, gut mit Krisen umzugehen und von ihnen sogar zu profitieren. „Man muss die kleinen Boote beobachten, wenn man die Strömung erkennen will“ ist eine ebenso wichtige und aktuelle Erkenntnis, wie auch die Tatsache, dass große Tanker oft ein zu kleines Ruder und schon gar nicht über eine wirklich funktionierende Bremse verfügen.

Doch kleine Boote können schneller kentern oder von großen Schiffen überrannt werden. Damit das nicht geschieht, braucht es einen guten Wetterbericht und die passende Schutzkleidung, wie auch gute Techniken bei Antrieb und Navigation. All das liefert der BVfK den freien und professionellen Autohändlern, Ihr Universalausrüster auch und besonders in schwierigen Zeiten ganz nach dem gewohnten Motto:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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OLG-Köln verurteilt Internetschummler: Das Ranking mit falschen Tachoangaben erobern ist irreführend!

Die irrtümlich erheblich zu geringe Angabe des Kilometerstandes in einem Gebrauchtwagenangebot auf einer Internetplattform (2.040km statt 204.032 km) ist irreführend, wenn sie aufgrund des Algorithmus der Plattform zu einer blickfangmäßig hervorgehobenen Bewertung als „TOP-Angebot“ führt, auch wenn der Verkehr die Diskrepanz zwischen dem Kaufpreis und der angeblich geringen Laufleistung sofort erkennt oder auf einem eingestellten Foto den tatsächlichen Tachostand erkennen kann. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln im März 2020 entschieden. Der Beklagte bewarb auf der Plattform autoscout24.de einen Pkw Golf unter Angabe eines Kilometerstandes von 2.040 km für 1.100 Euro. Tatsächlich betrug der Kilometerstand 204.032 km, was auf einem dem Angebot beigefügten Foto zu erkennen war. Quelle: Pressemeldung des OLG Köln vom 20.4.2020
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Gesetz gegen Abmahnmissbrauch beschlossen - Das Ende für DUH und Co.?

Der Deutsche Bundestag hat am 10.9.2020 das lang erwartete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Das Gesetz enthält ein umfassendes Paket an Maßnahmen, das zu einer erheblichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs führen wird und damit insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen solcher Abmahnungen schützen wird. Der BVfK, der wie auch andere Wirtschaftsverbände schärfere Maßnahmen gegen fragwürdige Abmahnvereine und auch Abmahnpärchen (Anwalt i.V.m. einem angeblichen Wettbewerber) verlangt hatte, begrüßt die neuen Regelungen ausdrücklich. Die Kernpunkte des Gesetzes:
Finanzielle Anreize für Abmahner verringern. Mitbewerber sollen bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder bei Verstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern gegen Datenschutzrecht kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Abmahnung erhalten. In diesen Fällen wird bei einer erstmaligen Abmahnung auch die Höhe einer Vertragsstrafe begrenzt.

Voraussetzungen für die Anspruchsbefugnis der Abmahner erhöhen. Wettbewerbsverhältnisse sollen nicht bewusst geschaffen werden, um Einnahmen durch Abmahnungen zu ermöglichen. Mitbewerber können Unterlassungsansprüche daher in Zukunft nur noch geltend machen, wenn sie in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen. Auch unseriösen Wirtschaftsverbänden, die zur Erzielung von Einnahmen aus Abmahnungen gegründet werden, wird die Geschäftsgrundlage entzogen.

Gegenansprüche des Abgemahnten erleichtern. Die Betroffenen können missbräuchliche Abmahnungen in Zukunft durch die Schaffung mehrerer Regelbeispiele für missbräuchliche Abmahnungen leichter darlegen. Hierzu zählt die massenhafte Versendung von Abmahnungen durch Mitbewerber genauso wie Fälle, in denen eine offensichtlich überhöhte Vertragsstrafe verlangt wird oder Mitbewerber einen unangemessen hohen Gegenstandswert ansetzen. Wer zu Unrecht abgemahnt wird, erhält außerdem einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.

Wahl des Gerichtsstands einschränken. Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (sog. fliegender Gerichtsstand) ermöglicht dem Kläger bei nicht ortsgebundenen Rechtsverletzungen, sich das für sie passende Gericht auszusuchen. In Zukunft gilt bei Rechtsverletzungen im Internet und im elektronischen Geschäftsverkehr einheitlich der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten (des zuvor Abgemahnten).

Damit dürfte nach Ansicht der BVfK Juristen eine der unerfreulichsten Plagen des Autohandels hoffentlich ein Ende finden. Nicht nur die Deutsche Umwelthilfe hatte es geschafft, mit Abmahnungen von Verstößen, die eigentlich in den Bereich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gehören, Millionen zu erwirtschaften. Auch andere fragwürdige Konstellationen zwischen Autohändlern und Rechtsanwälten wurden seitens des BVfK seit vielen Jahren kritisiert und öffentlich gemacht. Beispielhaft dafür der Bericht in der ARD-Sendung Panorama aus dem Jahr 2015 > Abmahnen als Geschäftsmodell

Als skandalös dürfte auch eine Konstellation zu bezeichnen sein, bei der ein kleiner Autohändlerverband, der nicht selbst über die erforderlichen Voraussetzungen zur Ahndung von Wettbewerbsverstößen im Autohandel verfügt, zum Steigbügelhalter für einen Abmahnverein wird, der jüngst durch die Abmahnung gegen Cathy Hummels erneut in die Schlagzeilen geriet. Auch wenn die Mehrheit der Parallelimporteure mit diesem Abmahnpakt offensichtlich alles andere, als einverstanden ist, liefert man dem VSW seit Jahren die so genannten Aktivlegitimation. Die wahren Motive des VSW dürfte auch der vergebliche Versuch der VSW-Anwälte Burchert und Partner im Oktober 2018 entlarven: Man hatte sich gegenüber dem Justizministerium gegen eine Verschärfung des Gesetzes gegen Abmahnmissbrauch ausgesprochen > bmjv.de - Gesetzgebungsverfahren Stellungnahme Burchert.

Der BVfK geht nun davon aus, dass sich zukünftig verstärkt den Wettbewerbsverstößen gewidmet wird, die Schaden bei Verbrauchern und Händlern gleichermaßen anrichten und so mancher Abmahnspuk wegen Ordnungswidrigkeiten ein Ende hat.

Hier geht es zur vollständigen Meldung der Justizministerin: bmjv-abmahnmissbrauch-effektiv-verhindern
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BVfK-Autowelt - jetzt auch mit neuer Händlersuche

Seit Donnerstag ist auch die BVfK-Autowelt mit der neuen Suche ausgestattet. Da die neue Händlersuche neben der optischen Neugestaltung mehr als nur eine Suchfunktion bietet, gibt es hier noch einmal die wichtigsten Facts dazu:
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Autorechtstag-Aktuell

- Neue Wege bei der Berechnung der Nutzungsvergütung?

- Gespann- /Anhängerhaftung neu geregelt

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Wo liegt der Ort der Nacherfüllung?

Es bleibt leider nicht aus, dass bei einem verkauften Fahrzeug nach Übergabe einmal ein Problem auftritt, bei dem eine Haftung des Verkäufers zumindest nicht auf den ersten Blick ausgeschlossen werden kann. Doch welche Möglichkeiten haben Sie, wenn ein Kunde etwas am Fahrzeug auszusetzen hat und sich wegen Abhilfe bei Ihnen meldet?
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BVfK-Qualitätshändler - Neues Logo zum Download

Schaffen Sie Vertrauen und Zuspruch bei Ihrer Kundschaft. Zeigen Sie, dass Sie ein qualifizierter Händler sind. Im Mitgliederbereich können Sie sich das auszeichnende Logo herunterladen.
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Termine

Jeep Wittlich

Auktionshaus Wittlich - Nächste Auktion 26.09.2020

Am Samstag, den 26.09.2020 findet die nächste öffentliche Pfandversteigerung von nicht mehr ausgelösten Fahrzeugen statt. Zum Aufruf kommt u.a. ein Jeep Renegade 4x4, EZ: 2014, zum Aufrufpreis von 11.900,- €. Weitere Infos unter: https://www.wittlich-auktionen.com/auktionskatalog.html
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13. Deutscher Autorechtstag
28. - 29. September 2020

Auch der Deutsche Autorechtstag muss auf die Coronasituation Rücksicht nehmen. Er wird daher auf Ende September 2020 verschoben. > hier anmelden
JK-2018-Fahne-web

BVfK-Jubiläumskongress

1. Mai 2021

Der BVfK-Jubiläumskongresses konnte nicht am 2. Mai 2020 stattfinden. Der Freie Autohandel wird nun am 1. Mai 2021 tagen und feiern. > hier anmelden
allesGute