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BVfK-Wochenendticker
6. November 2021
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Stimmen des ADAC: das neue Kaufrecht ist teilweise zum Nachteil der Verbraucher

Suche nach pragmatischen Lösungen für diesen größtenteils offensichtlichen Unsinn

Formulare und Handlungsanweisungen von bestmöglicher Qualität

Online-Speziallösungen in der BVfK-Fahrzeugverwaltung

AAGENT24 die Fahrzeugverwaltung exklusiv für BVfK-Mitglieder

Freier Neuwagenhandel im Umbruch - bedeuten Agentur- und Direktvertrieb das Ende der Parallelimporteure?

Auktionshaus Wittlich – nächste öffentliche Auktion am 20.11.2021

„Irrtümer vorbehalten“hilft nicht! Inseratsangaben "wachsen" dem Vertrag zu.

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn sogar maßgebliche Stimmen des ADAC meinen, das neue Kaufrecht sei zumindest teilweise zum Nachteil der Verbraucher, dann stellt sich immer mehr die Frage, wie es denn sein kann, dass irgendwelche juristischen Wissenschaftler eine Missgeburt ans Tageslicht bringen, an der scheinbar die Eltern nicht mitgewirkt haben. Will sagen: Wenn beim Kauf eines Autos ein Verbraucher und ein Autohändler gemeinsam am Schreibtisch sitzen, um einen Vertrag abzuschließen, dann sollten doch eigentlich auch die Vertreter dieser Gruppen am Gesetzgeber-Tisch mitwirken, wenn einige wenige glauben, noch umfangreicherer und stärker harmonisierter Verbraucherschutz sei wichtig und sich auch noch für qualifiziert genug halten, dies weitestgehend ohne den Einfluss derjenigen auf den Weg zu bringen, um die es eigentlich geht.

Dies vorangestellt sei darauf hingewiesen, dass sich die Suche nach pragmatischen Lösungen für diesen größtenteils offensichtlichen Unsinn äußerst schwer gestaltet und der Glaube einiger Politiker, die Zeit zwischen dem 25. Juni 2021, als die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet wurden und dem 1. Januar 2022, an dem sie gültig werden, sei dafür ausreichend genug, dürfte ein Irrglaube sein. Allerdings wird der BVfK zum Stichtag Formulare und Handlungsanweisungen präsentieren, die gleichzeitig von hoher, wahrscheinlich sogar höchstmöglicher Qualität, wie allerdings auch noch nicht finaler Perfektion geprägt sein werden. Das sind die Erkenntnisse permanenten Austauschs und intensiver Dialoge nicht nur mit den Spitzenvertretern des deutschen Autorechts, sondern auch mit BVfK-Händlern und ihrer Erfahrung von der Verkaufsfront. Denn genau das durften wir am vergangenen Mittwoch eindrucksvoll beim BVfK-Seminar in Stuttgart erleben und dabei Erkenntnisse gewinnen, die für die angestrebte Perfektion unerlässlich sind.

Wir sind also auf einem langen und mit hoher Wahrscheinlichkeit richtigen Weg, der am 31. Dezember 2021 längst nicht zu Ende sein wird. Das bedeutet jetzt allerdings nicht, dass Sie am 2. Januar 2022 vor Angst zitternd Ihr Verkaufsbüro aufschließen müssen, da zu befürchten ist, dass einen Tag später die Reklamations-Hölle ausbricht. Während man dieses Szenario mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, ist allerdings ein enormer Diskussionsaufwand mit der kaufwilligen Kundschaft zu befürchten, die vermutlich überhaupt nicht verstehen wird, dass sie nun so bevormundet und davon abgehalten wird, ihren Entschluss, den neuen Traumwagen auch wirklich kaufen zu wollen, auch sofort durch eine Unterschrift in die Tat umsetzen zu können. Man wird ihnen erklären müssen, dass die Verbraucherschützer sie für emotional so unkontrolliert halten, dass sie sich das alles noch einmal in einer Art „Cool-down-Phase“ überlegen müssen und dem „ja ich will“ ähnlich wie vor dem Traualtar erst noch lange Ausführungen des Standesbeamten vorausgehen.

Wenn es so bleibt, dass der durchschnittliche Verbraucher als Maßstab gilt, dann muss sich der Durchschnitt im Laufe der Jahre offensichtlich immer weiter nach unten verlagert haben. Jedenfalls scheinen es die für diese Gesetze Verantwortlichen so zu sehen.

Damit das alles nicht in den Wahnsinn führt, sieht es der BVfK als seine Aufgabe an, den juristischen Teil des Verkaufsprozesse so zu gestalten, dass er einerseits den Vorschriften entspricht und gleichzeitig auch praktisch funktioniert. Die laufenden Seminare bringen uns diesem Ziel stückweise näher, wozu am vergangenen Mittwoch neben den zahlreich erschienenen BVfK-Händlern dankenswerterweise auch der Autorechtspapst Dr. Kurt Reinking und der ehemalige Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Ball maßgeblich beigetragen haben.
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Auf den Punkt gebracht: Die Entwürfe für die neuen Vertragsformulare werden nochmals gründlich überarbeitet. Allem voran steht eine deutliche Verkürzung des Inhalts mit gleichzeitiger Reduzierung des benötigten Papiers. Eine wichtige Aufgabe kommt auch den Online-Lösungen zu, die wir kontinuierlich in die BVfK-Fahrzeugverwaltung AAgent24 einbauen werden. Hier wird zukünftig auch die aus dem aktualisierten Datensatz erzeugte jüngste Version jedes Fahrzeugangebots in der BVfK-Autowelt zum Zeitpunkt des Verkaufs automatisch und beweiskräftig gesichert. Zunächst allerdings nur für Ihre Fahrzeugakte, um dem Fall vorzubeugen, dass Ihr Kunde irgendwann einmal eine Abweichung zwischen Kaufvertrag und den Angaben im Internet-Angebot reklamiert. Zur Problematik rund um Abweichungen zwischen Kaufvertrag und Angebot im Internet oder auf dem Preisschild informieren die BVfK-Juristen im untenstehenden Artikel.

Wenngleich sich das gesamte BVfK-Team das Jahresende mal etwas ruhiger, zumindest etwas normaler gewünscht hätte, wird es wohl keine Pause geben. Daher ist auch bereits der nächste Seminartermin in Vorbereitung. Er soll am 2. Dezember 2021 in der Nähe von Essen parallel zur Essen-Motor-Show stattfinden. Anschließend starten wir dann mit den Hybrid-Formaten, die sich bereits in aufwändiger Vorbereitung befinden. So wird es jedem BVfK-Händler möglich sein, sich rechtzeitig auf den 1. Januar 2022 vorzubereiten, damit es dann auch im neuen Jahr weitergeht mit der Realisierung des Auftrags:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Bild oben: BVfK-Seminar am 3. November in Stuttgart: Komplexer Stoff, viele Fragen, erste Lösungen.
Malte Krüger

AAGENT24 die Fahrzeugverwaltung exklusiv für BVfK-Mitglieder

Der Name Aagent24 steht für „AutoAgent“, ein Tool, dass Ihnen 24 Stunden am Tag alle Jobs rund um die Beschaffung, Verwaltung und Vermarktung Ihrer Fahrzeuge abnehmen kann und durch stetige Weiterentwicklung zu einem unverzichtbaren Werkzeug eines BVfK-Händlers werden soll.
Es beinhaltet eine Fahrzeugverwaltung, eine Kundenverwaltung & Aufgabenplaner, eine Dokumentenverwaltung und die Verbindung zum BVfK-Reklamationsmanagement.
> mehr Informationen
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Freier Neuwagenhandel im Umbruch - bedeuten Agentur- und Direktvertrieb das Ende der Parallelimporteure?

Als „goldene Mitte“ zwischen dem klassischen Vertrieb über den Handel und dem Direktvertrieb über den Hersteller bezeichnet die Unternehmensberatung Roland Berger im Kfz-Betrieb-Newsletter vom 26.08.2021 das Agenturmodell, wie auch den Direktvertrieb, worauf auch in Deutschland immer mehr Hersteller und Importeure setzen würden. Bergers Studie betrachtet Situation und Entwicklung aus der Perspektive der Hersteller und ihrer Vertragshändler. Doch wie steht es eigentlich um die Zukunft des freien Neuwagenhandels? > hier geht´s weiter

Bild: Noch dominieren die Angebote freier Neuwagenhändler bei vielen Modellen
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Auktionshaus Wittlich – nächste öffentliche Auktion am 20.11.2021

Empfehlungen aus dem Auktionskatalog:

Seat Tarraco 2.0 TDI 4Drive DSG, Xcellence
EZ: 2019; Stand des Wegstreckenzähler: 26.500
Aufrufpreis: 22.300 € (Differenzbesteuert)

Jeep Renegade 4x4 Limited
EZ: 2014; Stand des Wegstreckenzähler: 64.00
Aufrufpreis: 11.800 € (Differenzbesteuert)

> mehr Informationen
Autoscout Screen-Irrtümer vorbehalten-c-web

„Irrtümer vorbehalten“hilft nicht! Inseratsangaben "wachsen" dem Vertrag zu.

Inseratsangaben wachsen dem Vertrag zu, wenn sie dort nicht ausdrücklich korrigiert werden. Online-Angebote sind oft mit dem oder einem ähnlichen Hinweis wie "Irrtümer vorbehalten" versehen. Doch was wird dadurch in rechtlicher Hinsicht eigentlich bewirkt? Da diese Frage in der Diskussionsrunde des BVfK-Seminars zum neuen Gewährleistungsrecht am vergangenen Mittwoch in Stuttgart eine zentrale Rolle spielte, möchten wir noch einmal überblickartig für Aufklärung sorgen.
> weiterlesen
Seminar Stuttgart-c-web

BVfK-Seminar Neues Gewährleistungsrecht:

> hier vormerken lassen
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BVfK-Jubiläumskongress am 7. Mai 2022:

Information und Anmeldung

> hier geht es zu den Informationen und der Anmeldung
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