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BVfK-Wochenendticker
9. Januar 2021
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Das zweitschlechteste System mit dem bestmöglichen Ergebnis

Respekt und Zusammenhalt gegen die Gefahren der Demokratie

Werte sind nicht nur eine Frage der Kultur, sondern Bestandteile einer klugen Unternehmensstrategie

Das große PKW-EnVKV Dilemma. Kein ruhiger Start ins neue Jahr

Autoverkauf trotz Corona-Lockdown - Ideen, Lösungswege und Konzepte

Autokauf vom Sofa aus - mit der Onlinekauf-Funktion für Ihre Händlerwebseite

BVfK-Autowelt - die Fahrzeugbörse exklusiv für BVfK-Mitglieder - jetzt mitmachen!

BVfK-Legal: Leitgedanken, Gestaltung, Gebühren

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn Vertrauen in die in demokratischer Willensbildung entstandenen, die Menschenrechte schützenden politischen Systeme, wie auch ihre Institutionen und Repräsentanten schwindet, wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Schutz von Privatsphäre, eigene Weltanschauung und Religion verloren geht und der Gewalt weicht, dann müssen sich nicht nur Politiker und Journalisten selbstkritisch fragen, wie es dazu kommen konnte. Jeder sollte darüber nachdenken, warum unsere Demokratie zwar in der Lage ist, den Willen des Volkes herauszufinden, jedoch oft kläglich beim Versuch scheitert, ihn umzusetzen. Das gilt im Übrigen auch für unser Rechtssystem, das oft nicht nur als ungerecht empfunden wird, sondern es bei objektiver Betrachtung auch nicht selten ist.

Doch es ist festzustellen, dass das alles in vielfacher Hinsicht zwar nur das zweitschlechteste, aber dennoch angesichts der Realität das bestmögliche Ergebnis allen Bemühens um Frieden, Freiheit und Mitbestimmung ist. Wenn wir etwas daran ändern möchten, dann reicht es nicht, die Talkshows einzuschalten und - je nachdem - mit zu jammern oder mit zu applaudieren. Jeder sollte aktiv zu werden und gelegentlich einmal seine Anliegen mit den Politikern vor Ort diskutieren. Das entfaltet Wirkung und fördert das gegenseitige Verständnis. Rechtsstaat und Demokratie funktionieren nur, wenn wir uns als aktiver Teil davon verstehen.

Respektlose und gewaltsame Vorgänge vor und im US-Kapitol wie auch dem Deutschen Bundestag sind kein Teil, sondern Feinde eines Staatssystems, von dem wir profitieren, in dem wir gerne leben und das es zu erhalten gilt.

Respekt und Zusammenhalt sind gerade in Corona-Zeiten wichtig. Bemerkenswert in dem Zusammenhang, wie der NRW-Ministerpräsident die Entwickler des Biontech-Impfstoffs in seiner Neujahrsansprache in den Vordergrund gestellt hat:

„...Wir sind stolz, dass den Impfstoff Uğur Şahin mit seiner Frau Özlem Türeci entwickelt hat. Uğur Şahin, der in der Türkei geboren wurde und als Vierjähriger mit seiner Mutter zu seinem Vater nach Nordrhein-Westfalen zog, der hier bei Ford arbeitete, besuchte als erstes türkeistämmiges Gastarbeiterkind das Erich-Kästner-Gymnasium, wurde Jahrgangsbester und studierte danach an der Universität zu Köln. Jetzt entwickelte er mit seiner Ehefrau – die viel zu selten erwähnt wird – einen Impfstoff für die ganze Welt. Hoffentlich hilft sein Vorbild, dass wir Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte mehr Respekt entgegenbringen und den Ressentiments offensiver entgegentreten, die von zu vielen immer noch geschürt werden...“ >>> Sehen Sie die vollständige Neujahrsansprache von Armin Laschet in der WDR-Mediathek.

Beim BVfK und seinen Mitgliedern werden zwar keine wissenschaftlichen Höchstleistungen erbracht. Dennoch wird unser Verband zunehmend zu einem bunten Netzwerk aus Händlern und Partnern unterschiedlichster Nationen und Herkunft gebildet, die geeint sind durch ein hohes Niveau an Professionalität und Seriosität. Dieser Qualitätsanspruch verbindet Menschen und ihre Unternehmen auch durch unseren Partnerverband EAIVT aus fast allen europäischen Ländern, ja sogar weltweit. Sie alle wissen, dass das Beachten und Pflegen der Werte nicht nur eine Frage der Kultur, sondern auch wichtige Bestandteile einer klugen Unternehmensstrategie sind. Nur so ist Freiheit möglich, wie sie die freien Autohändler verstehen.

Alles Gute für Ihren Autohandel!


Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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Das große PKW-EnVKV-Dilemma

Kein ruhiger Start ins neue Jahr

Montag: Der Kfz-Betrieb berichtet: „Kfz-Verbrauchs- und Emissionswerte: ZDK rät Autohandel dringend zu zusätzlichen Angaben - bis die neue Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) vorliegt, sollen Autohändler in ihren Verkaufsräumen und auf Onlineportalen neben den bisherigen Verbrauchs- und Emissionswerten ihrer Fahrzeuge zusätzlich auch die WLTP-Werte angeben.“
Dienstag: Der BVfK informiert seine Mitglieder: Skandalöser Wirrwarr um Angabepflichten zur Energieverbrauch und Emissionen bei Neuwagen. Es rauchen beim BVfK die Köpfe, denn die Sorgen sind groß: Rauscht nun wieder eine Abmahnwelle auf die Autohändler zu? Erinnerungen werden an das Jahr 2012 wach, als der fragwürdige VSW den „virtuellen Verkaufsraum“ entdeckte und tatsächlich Richter fand, die der bundeseigenen Deutschen Energie-Agentur GmbH DENA widersprachen und Internetmarktplätze wie mobile.de und Autoscout24 zu Plattformen erklärte, auf welchen das Energielabel abzubilden war. (s.a. Bericht auf Seite 12 der MOTION Nr. 20 ). Die DENA spielt auch im Jahr 2021 wieder eine gewisse Rolle, denn sie verkündet auf seiner Internetseite noch heute ganz entspannt, es „... wird damit gerechnet, das Verfahren im zweiten Halbjahr 2020 abzuschließen.“ Gemeint ist die notwendige Überarbeitung der Pkw-EnVKV, in der für die Verbraucherinformation statt der nun gültigen WLTP- immer noch alten NEFZ-Werte verwendet werden müssen.
Dauerbrenner Abmahnungen MOTION 20-c-web
Mittwoch: Die große Frage: Wie bannen wir die Abmahngefahr? Doppelte Angaben, wie vom Wirtschaftsministerium empfohlen? Wohl eher nicht. Wer sich seit Jahren mit den von der Deutschen Umwelthilfe angezettelten Gerichtsverfahren beschäftig weiß: Das macht genauso wenig Sinn, wie wegducken, oder darauf zu hoffen, dass es wohl kein Abmahnverein merkt. Also blieb für das BVfK-Team nur eine Option: Mit einer Alternativlösung in die Offensive und direkt auf die DUH zugehen. Es beinhaltet den BVfK-Vorschlag zur Ergänzung der Informationen: „Die vorstehenden Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Emissionen wurden wegen der in Deutschland noch nicht umgesetzten EU-Regelungen nicht nach dem aktuellen und wirklichkeitsnäheren WLTP-, sondern nach dem veralteten NEFZ-Verfahren ermittelt. Die so dargestellten Werte weichen i.d.R. bei Anwendung des WLTP-Verfahrens bei den Angaben zur Schadstoffemission und zum Kraftstoffverbrauch noch oben und zur Reichweite nach unten ab.“ Das Schreiben erreichte die DUH noch im Laufe des Nachmittags.

Donnerstag: „Herr Wirtschaftsminister – die Autohändler haben dringenden Klärungsbedarf! Wir erläutern der Altmaier-Behörde, warum wir eine andere Zwischenlösung brauchen, als die vorgeschlagene Doppelauszeichnung und warum gerade diese Variante eine besonders die Gefahr von Abmahnung bietet. Zudem sie weder technisch noch praktisch umsetzbar ist. Der BVfK verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die sich mit einer ähnlichen Dilemma-Situation befasst. Der BGH hatte entschieden, dass die EU-rechtswidrige Regelung auf nationaler Ebene in Deutschland so lange Gültigkeit hat, bis die EU-Vorgaben vom Gesetzgeber entsprechend umgesetzt wurden.

Freitag: Wir informieren die Presse. In einer BVfK – PRESSEMELDUNG heißt es: Dilemmasituation im Autohandel! +++ Egal wie man es macht, es ist falsch +++ BVfK fordert schnellstmögliche Umsetzung der EU-Richtlinie +++ BVfK empfiehlt praktikable Übergangslösung +++

Nun bleibt mit Spannung abzuwarten, was geschieht. In einer Woche sind wir hoffentlich schlauer.

Bild oben: Das Ministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin
Bild darunter: Die MOTION berichtet über die VSW-Abmahnwelle im Jahr 2012
BVfK-Newsletter-20200627-Machen-Sie-Ihre-Webseite-bekannt

Autoverkauf trotz Corona-Lockdown

Ideen, Lösungswege und Konzepte


Nicht nur der Imbiss verkauft seine Fritten an der Tür, sondern inzwischen auch der Buchhändler im Dorf. Er hat ein Brett quer in den Eingang geklemmt und flitzt durch seinen Laden, um der draußen frierenden Kundschaft schnell und wunschgemäß Kinderbücher, Romane und Fachliteratur aus den Regalen zu holen.
Da stellt sich die Frage, ob das nicht auch im Autohandel funktioniert. „Darf ich meinem anreisenden Interessenten den Autoschlüssel auf einem Reifen deponieren, damit er sich in Ruhe das Objekt seiner Begierde anschauen kann, während ich das ganze von innen durch mein Büro-Fenster beobachte? Anschließend können wir ja alles weitere telefonisch besprechen und/oder schriftlich per E-Mail austauschen. Wer keine Lust hat, den wärmenden heimischen Ofen zu verlassen, dem biete ich eine virtuelle Besichtigung und Probefahrt an, bei der WhatsApp, Skype oder andere Lösungen mittels Handy zum Einsatz kommen.“

Viele Vorschläge, viele Fragen, wenige sichere Antworten. Wenn der BVfK zu entscheiden hätte, dann würden wir natürlich allen Lösungsmöglichkeiten zustimmen, die gleichzeitig einen optimalen Infektionsschutz sicherstellen. Doch wir sind nicht die Entscheider und auch wissen möglicherweise weder die Behörden noch die Gerichte, wie der Einzelfall zu bewerten ist. Es wird am Ende vermutlich immer eine Frage der Gesamtbetrachtung und der Einzelbewertung sein.

Der BVfK kann daher nur an zwei Stellen zum Einsatz kommen: die Juristen erklären regelmäßig, was erlaubt und was auf jeden Fall verboten ist. Die IT-Abteilung versucht neben der Bewältigung ihrer normalerweise schon umfangreichen Aufgaben kontinuierlich, Ideen und Lösungsansätze umzusetzen und den BVfK-Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Ein neues Ergebnis dürfen wir Ihnen heute präsentieren:
AHG Qualitätshändler-c-b-web

Das Covid-19-Banner für die BVfK-Händlerwebseiten

Mit dieser Lösung signalisieren Sie den Besuchern Ihrer Webseite, dass Sie alle verfügbaren Online-Kanäle nutzen, um von der Beratung über Besichtigung, Probefahrt und Kauf bis hin zur Lieferung eine digitale und somit sichere und kontaktlose Abwicklung anbieten.

Durch einen Klick auf das jeweilige Symbol wird der Besucher entweder zum Kontaktformular, zu den Fahrzeugangeboten oder den Informationen zum Onlinekauf (sofern diese Funktion gebucht wurde) geführt, um den Weg so einfach wie nur möglich zu gestalten. Nahezu jeder verfügt über ein Tablet oder Smartphone mit Kamera, was eine Face-to-face-Kommunikation ermöglicht und digitale Bilder und Eindrücke eines Fahrzeugs übermitteln kann. Sollten diese Infos noch nicht überzeugen, so kann online ein Termin für eine vor Ort Fahrzeugbesichtigung vereinbart werden, die unter Beachtung sämtlicher Schutz- und Hygienemaßnahmen stattfinden kann, selbst wenn der Showroom für die Laufkundschaft geschlossen ist. Sogar der Kauf eines Fahrzeugs kann z.Bsp. mit der Onlinekauf-Funktion (mehr dazu auch im folgenden Beitrag) verbindlich, risikofrei und völlig kontaktlos abgewickelt werden.

Das Banner ist ab sofort auf allen BVfK-Qualitätshändler-Webseiten geschaltet. Für diejenigen, die das Banner so oder in ähnlicher Form auch nach dem Lockdown nutzen möchten, arbeiten wir bereits an einer permanenten Lösung.
Autos trotz Lockdown verkaufen: Mit der Onlinekauf-Funktion für Ihre Händlerwebseite

Autokauf vom Sofa aus - mit der Onlinekauf-Funktion für Ihre Händlerwebseite

Gerade in Lockdown-Zeiten eine Alternative, im Geschäft zu bleiben: Fahrzeuge kontaktlos online verkaufen. Dazu haben wir eine Erweiterung für die Händlerwebseiten programmiert, die den Onlinekauf-Prozess abbildet und dies auch Ihren Besuchern direkt beim ersten Besuch Ihrer Internetseite signalisiert. Die Erweiterung umfasst eine Zusätzliche Infoseite, ein …
weiterlesen...
BVfK-Autowelt Screen-c-web

BVfK-Autowelt - die Fahrzeugbörse exklusiv für BVfK-Mitglieder - jetzt mitmachen!

Über 30.000 Fahrzeugangebote ausschließlich von BVfK-Mitgliedern sind aktuell schon online. Im Moment schon ein kleiner aber wichtiger Schritt in die Unabhängigkeit. Die Nutzung der Börse ist, wie auch eine Standard-Website im Mitgliedsbeitrag enthalten.
>>> Der Weg zur BVfK-Autowelt
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BVfK-Legal: Leitgedanken, Gestaltung, Gebühren

Das BVfK-Rechtskonzept ist ganzheitlich ausgerichtet und folgt den Maximen: Prävention, Information, Vertragslösungen, Deeskalation. Im Vordergrund steht dabei immer die möglichst schnelle, gütliche, kostengünstige und endgültige Erledigung eines rechtlichen Problems. Je eher sich die BVfK-Mitglieder an die BVfK-Rechtsabteilung wenden, umso wahrscheinlicher kann dieses Ziel erreicht werden. Diesem Zweck dient die beliebig oft im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Ersteinschätzung.
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Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen
Update 07. November 2020
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Update 14. Dezember 2020
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Update 15. Dezember 2020
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Update 17. Dezember 2020
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Update 21. Dezember 2020
BVfK-Corona-Ticker 21. Dezember 2020

Termine

Rheingold

14. Deutscher Autorechtstag
31.Mai - 1. Juni 2021

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 31. Mai und 1. Juni 2021 statt. Lassen Sie sich hier vormerken. > hier vormerken
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