BVfK - Wochenendticker 14. September 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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IAA 2019: Vorbei mit Glanz und Gloria

 

VDA-Präsident Mattes:

- „Es wird kein Stein mehr auf dem anderen bleiben!“

- Der Schlüssel zur Bewältigung der Herausforderungen ist nicht der Ausstieg aus der individuellen Mobilität.

- Manche NGO sieht in der Automobilindustrie ein wildes Raubtier, das zur Strecke gebracht werden muss.

 

Kanzlerin Angela Merkel: „Es werden hoffentlich noch ein paar Steine als Fundament stehen bleiben.“

 

Zoff beim VDA: Präsident Mattes tritt während der IAA zurück.

 

BVfK-IAA-Händlerabend 2019:  "Wie gut geht es Ihrem Autohandel?"

Informationen unserer Kooperationspartner:

Auktionshaus Wittlich - Nächste Auktion 28.09.2019

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WARNMELDUNG: Betrüger nutzen Start der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie aus 

 

Der iFrame von BVfK - fahrzeugankauf.de -  Die Option für Fahrzeugbewertung, Ankauf- und Inzahlungnahme für Ihre Händlerwebseite

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Pflichtangaben nach Pkw-EnVKV nur bei Werbung mit konkretem Fahrzeugmodell

Abbildung eines Fahrzeugs begründet keine Konkretisierung

 

 

Termine:

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Jahrzehntelange IAA-Kenner und Auto-Fans dürften beim Anblick der Reste vom ehemaligen „Glanz und Gloria“ der weltweit bedeutendsten Automesse schon ein wenig geschockt gewesen sein.

Als dann noch der wenige Stunden später von seinem Amt zurückgetretene VDA-Präsident Mattes in seiner Eröffnungsrede meinte, in der Automobilindustrie werde bald kein Stein mehr auf dem anderen bleiben, schien klar, dass die IAA 2019 wohl der sichtbarste Wendepunkt in der Geschichte der Auto Mobilität sein dürfte.

Auszüge aus der Rede des VDA-Präsidenten:

„… Wir stehen für nachhaltige und individuelle Mobilität. Nachhaltig, weil wir einen starken Beitrag zum Klimaschutz, aber auch zu Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Standards weltweit leisten wollen und müssen. Und individuell, weil sich Arbeit, Freizeit, Familie, Privatleben im digitalen 21. Jahrhundert nicht mehr in Schablonen und Fahrpläne pressen lässt. Der Weg in eine nachhaltige und individuelle Mobilität der Zukunft ist die tiefgreifendste Transformation, die unsere Branche je bewältigen musste. Diesen Weg müssen wir gemeinsam gehen: Unsere Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Politik. Das bedeutet nicht, dass wir immer einer Meinung sein müssen. Das bedeutet vielmehr, dass wir die Auswirkungen unserer Vorschläge und unserer Handlungen auf Umwelt und Klima, auf Stadt und Land und vor allem auf unsere Mitmenschen mit ihren höchst unterschiedlichen Bedürfnissen bedenken und respektieren müssen.


Was sind die Herausforderungen der automobilen Transformation?

1) Zum Schutz des Klimas müssen wir Autos und Lastwagen perspektivisch CO2-frei herstellen und betreiben, was eine komplette Umstellung der Antriebe und Kraftstoffe innerhalb weniger Produktzyklen erfordert.

2)  Die Digitalisierung der Mobilität revolutioniert bestehende Geschäftsmodelle, lässt neue Geschäftsfelder entstehen und bringt neue Partner und Wettbewerber aus völlig anderen Branchen aufs Spielfeld. Kein Stein bleibt in der Automobilindustrie auf dem anderen!

3)  Wir erleben in den jüngeren Generationen einen Mentalitäts- und Wertewandel, der zu neuen, veränderten Mobilitätsbedürfnissen führt, die Industrie als Arbeitgeber vor neue Herausforderungen stellt und eine gesamtgesellschaftliche Debatte über Industrie und Gesellschaft erfordert.

Jede einzelne dieser Herausforderungen ist groß. Zusammen sind sie eine Mammutaufgabe. Oftmals wird heute von verschiedensten Seiten suggeriert, der Schlüssel zur Bewältigung dieser Herausforderungen sei der Ausstieg aus der individuellen Mobilität. Dem widerspreche ich ausdrücklich.

Die Lösung dieser Probleme ist nicht die Preisgabe individueller Mobilität durch Verbote und Überregulierung. Individuelle Mobilität und Klimaschutz sind kein Widerspruch. Mit Verbotsdiskussion gefährden wir die Akzeptanz und damit den Erfolg der Transformation der Mobilität. Wir dürfen keinen Keil treiben zwischen Stadt und Land, zwischen Jung und Alt.

Mobilität ist ein Grundbestandteil unserer freien Gesellschaft. Das Auto ermöglicht uns Menschen diese individuelle Mobilität und zuverlässige, moderne Dienste. Es sorgt für Freiheit, positive Emotionen und erfüllt viele Menschen mit Stolz. Mit unterschiedlichen Antriebskonzepten, Raumangeboten und Anwendungsgebieten ist es das flexibelste, bedarfsgerechteste und nachhaltigste Mobilitätsangebot. Diese individuelle Mobilität müssen wir gestalten und nicht einschränken!

Manche NGO (Nichtregierungsorganisation) sieht in der Automobilindustrie ein wildes Raubtier, das zur Strecke gebracht werden muss. Manche Politiker betrachten uns und die Autofahrer als eine Kuh, die man beliebig melken kann. Gott sei Dank gibt es aber viele, die in der Automobilindustrie das Arbeitspferd sehen, das mit seinen PS den ganzen Karren zieht.

Die deutsche Automobilindustrie bekennt sich uneingeschränkt zu den in Paris vereinbarten Klimazielen. Deshalb stellen wir hier und heute auf der IAA vor:

- großserienreife batterieelektrische PKWs,

- Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie und

- verbrauchs- und schadstoffoptimierte Hybride in allen Ausprägungen

Anstelle einer Klimapolitik, die auf Verbote oder de-facto-Verbote setzt, brauchen wir als Hersteller und Zulieferer das Vertrauen von Politik und Gesellschaft, dass wir mit Innovation und Ingenieurskunst die besten technischen Lösungen und die geeigneten Pfade zum klimaneutralen Verkehr finden. Und zwar so, dass es für unsere Kunden attraktiv ist. Denn ohne den Kunden können wir den Weg zur klimaneutralen Mobilität nicht gehen.

Einen erheblichen Beitrag zu einer Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr können Digitalisierungstechnologien leisten. Digitale Technik hilft bei der Verkehrsvermeidung und optimiert Verkehrsflüsse. Sie lastet Verkehrsträger besser aus und trägt nicht zuletzt zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Im internationalen Wettbewerb erfolgreich werden wir am Ende nur sein, wenn es uns in einer gemeinsamen Kraftanstrengung gelingt, funktionierende Ökosysteme für die digitale Mobilität der Zukunft zu schaffen. Das werden wir nicht allein schaffen, dafür brauchen wir Partner aus anderen Industrien und Technologiefeldern.

Wie können wir den Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge erleichtern? Natürlich mit Fahrzeugen, die einen grünen Fußabdruck hinterlassen, die unsere Lebensqualität verbessern, die Spaß machen und begeistern. Aber: das allein wird nicht reichen. Wir brauchen auch eine intelligente Förderkulisse, die alle energieeffizienten und klimaschonenden Antriebstechnologien fördert. Und wir brauchen eine Steuerung des Energieverbrauches durch ein ausgewogenes CO2-Bepreisungssystem. Aus unserer Sicht ist das im Idealfall eine Mengensteuerung über den Emissionshandel auf nationaler, besser noch: europäischer Ebene. Die Wirtschaft kühlt sich ab, das konjunkturelle Klima wird rauer, in Deutschland, in Europa und weltweit. In dieser Phase der Unsicherheit, inmitten der Transformation, die die Automobilindustrie durchläuft, stellen die zunehmenden weltweiten Handelskonflikte eine große Herausforderung dar…“

Angela Merkel gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass doch wohl noch ein paar Steine der Automobilindustrie als Fundament stehen bleiben sollten und sicherte positive Rahmenbedingungen durch entsprechende Gesetze und Förderungen zu.

Alles in Allem die wohl nachdenklichste IAA seit Bestehen, allerdings keine traurige, den für Trauer besteh kein Anlass. Nach wie vor sind in Deutschland knapp 50 Millionen Autos unterwegs, davon wechseln 7 Millionen Jahr für Jahr den Besitzer. Daran partizipieren freie Händler ebenso wie an den knapp 4 Millionen Neuzulassungen in erfreulichem Umfang. Der BVfK wird dafür sorgen, dass das so bleibt und die freien Händler allen Veränderungen und Herausforderungen gewachsen sind, denn das entspricht unserem Motto:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

Bild oben: Angela Merkel und Bernhard Mattes auf dem Weg zum traditionellen Messerundgang

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VDA-Präsident Mattes zurückgetreten.

Nach dem er morgens noch zusammen mit Kanzlerin Angela Merkel die Internationale Automobil-Ausstellung (IAA) in Frankfurt eröffnet hatten, trat Bernhard Mattes nur wenige Stunden später am Donnerstagabend als Präsident von Deutschlands wichtigstem Industrieverband zurück.

Mattes zieht damit offensichtlich die Konsequenzen aus einer anhaltenden Diskussion um seine Person. Das Vertrauen der eigenen Verbandsmitglieder sei nicht mehr gegeben. Schon im Frühjahr musste sich der VDA-Präsident erstmals aus den Reihen der eigenen Mitgliedsunternehmen lautstarke Kritik an seiner Amtsführung anhören.

Mattes hingegen beklagte, dass Autokonzerne öffentlich über die Zukunft der IAA diskutieren. „Es gibt keine Bestandsgarantie“, sagte BMW-Finanzvorstand Nicolas Peter über die IAA. „Die Bedeutung der Automessen hat sich verändert. In Zukunft muss weniger das Produkt, sondern die Technologie im Mittelpunkt stehen“, so die Forderung. Zudem stimme das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Messeauftritten nicht mehr.

Mattes war erst Anfang 2018 zum Nachfolger von Matthias Wissmann zum VDA-Präsidenten gewählt worden. Wie in Frankfurt verlautete, soll bereits seit August ein Nachfolger gesucht werden.

Bild oben: Bernhard Mattes bei der Eröffnungsrede der IAA 2019 wenige Stunden vor seinem Rücktritt.

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BVfK-IAA-Händlerabend 2019:  "Wie gut geht es Ihrem Autohandel?"

Wie gewohnt traf sich am IAA-Eröffnungstag eine bunt-illustre Runde zum Branchentalk. Diesmal mit besonders frischen Eindrücken von einer IAA, die wohl wie keine andere sein dürfte. Doch der streckenweise in den deutlich reduzierten Messehallen zu findenden Trübsinn fand sich bei den angereisten BVfK-Mitgliedern, dem BVfK-Gremienvertretern wir auch den Gewerbepartnern nicht wieder. Auf die Frage nach dem geschäftlichen Wohlergehen, gab es sorgenvolle, wie positive Antworten. „Es war noch nie so einfach, mit Autos gutes Geld zu verdienen“ meinte ein BVfK-Händler aus Monheim zum Erstaunen Anderer, die derzeit eher ermüdet sind von immer anspruchsvoller werdenden Kunden und der größer werdenden Schaar digitaler Dienstleister, die am Ertragskuchen doch zunehmend intensiv knabbern.

Diese konnten sich dann auch direkt der Diskussion stellen, wie auch deutlich machen, wie so manche, kaum zu vermeidende Entwicklung für den freien Kfz-Handel positiv genutzt werden kann.

Und so war man sich einig, dass Digitalisierung zwar nicht der Heilsbringer ist, man jedoch ohne intelligente Lösungen den Anforderungen der Zukunft kaum gewachsen sein dürfte.

Genau dort jedoch liegt die Crux, denn vielfach treffen die IT-Angebote der Dienstleister die Bedürfnisse der freien Händler nur unzureichend. Die Schnittmenge könnte deutlich größer sein. Doch wo liegen die Bedürfnisse der freien Händler, bei denen Kaufverträge stellenweise noch auf Durchschreibesätzen per Hand schreiben. Letztendlich müssen sich alle bewegen.

Wie sieht der freie Händler der Zukunft aus und wie lässt sich das digitale Umfeld am besten gestalten, damit man nicht zwischen den mächtigen Konzernen zerrrieben wird?

Drüber war man sich in Bad Homburg einig: Eine Aufgabe, die niemand allein schafft.

Da war es gut, anregend, erfrischend und fruchtbar, dass auch bedeutende Player der Einladung des BVfK gefolgt waren. Vertreter der Unternehmen www.autengo.comwww.autoscout24.de  www.eln.de  www.acd-mobil.de  www.misteratz.de  und www.bezahl.de gewährten offene Einblicke in Projekte, Pläne, Strategien und Wahrnehmungen und zeigten Interesse an gemeinsamen übergreifenden Lösungen.  

Als Ansatz dafür präsentierte der BVfK den Entwicklungsstand der eigenen IT-Projekte die man gemeinsam mit leistungsfähigen Partnern zu einem vollständigen und leistungsfähigen Digittal-Haus für frei Kfz-Händler entwickeln möchte.

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Informationen unserer Kooperationspartner:

Auktionshaus Wittlich - Nächste Auktion 28.09.2019

 

Ihr Spezialist für KFZ-Versteigerungen
Sie finden bei uns Fahrzeuge aus unserem Autopfandhaus. Ebenso führen wir Auto-Auktionen im Auftrag von Privatpersonen, KFZ-Händlern und Autohäusern durch.

Nächste öffentliche Auktion
Samstag, 28. September 2019
Besichtigung ab 10:00, Auktion ab 12:00
Ort: Im Ahlen 9, 56269 Dierdorf
Leitung: C. Gurr (öffentl.bestellt u. vereidigter Auktionator, im Hauptberuf Gerichtsvollzieher)

Empfehlungen aus unserem Auktionskatalog
 
 
  
 
   
 
 
Nr. 5 Mercedes-Benz 250 SL
EZ: 1968
Tachostand: 30.000 (Meilen)
 
 
 
 
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Nr. 10 Daimler-Benz 280 SE W111 Cabrio
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Kilometerstand: 9.873
 
 
 
 
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129.000 €

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WARNMELDUNG: Betrüger nutzen Start der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie aus

PSD2-Richtlinie, so nennt sich die neue EU-Zahlungsdienstrichtlinie, die bei Online-Bezahlungen Betrügern das Handwerk legen soll.

Bereits vor dem heutigen Inkrafttreten, nutzten Kriminelle die Gunst der Stunde um die  Unsicherheit oder Unkenntnis der Bevölkerung auszunutzen und telefonisch oder mit täuschend echt gefälschten Phishing-Mails, an sensible Kontodaten zu kommen. Aktuell gibt es schon zahlreiche Warnmeldungen im Internet, in denen auch das LKA zur äußersten Vorsicht rät. Sogar Zahlungsdienste wie PayPal seien betroffen. Mit Aussagen wie "Ihre Kreditkarte ist nicht mehr gültig" oder "Ihr Konto wird eingefroren, sollten Sie unserer Aufforderung nicht nachkommen" versuchen die Betrüger Ihre Opfer unter Druck zu setzen, offenbar auch schon mit Erfolg.

Besser erst mal misstrauisch

Gerade weil Phishing-Mails so täuschend echt wirken können oder Betrüger sich am Telefon als Bankinstitut oder Sicherheitsbeauftragte ausgeben sollte man erst mal eher misstrauisch sein, sobald Kontendaten erfragt werden.
Lieber direkt beim Anbieter oder dem Kreditinstitut rückversichern und anrufen. Banken oder Zahlungsdienste, werden niemals per Telefon oder E-Mail auffordern, sensible Kontodaten preis zu geben.

Ein sicheres Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Der iFrame von BVfK - fahrzeugankauf.de -  Die Option für Fahrzeugbewertung, Ankauf- und Inzahlungnahme für Ihre Händlerwebseite

Schluss mit der Abhängigkeit von Versteigerern und Ankaufplattformen!

Mit dem iFrame der BVfK-Ankaufsplattform "www.fahrzeugankauf.de" bieten Sie den Kunden und Besuchern Ihrer Webseite nun eine echte Option zur Fahrzeugbewertung und Inzahlungnahme ihres "Alten", mit einer fairen Ankaufkalkulation.  Auch Neuwagenvermittler, die keine Gebrauchtwagen in Zahlung nehmen, profitieren: Sie können ihren Kunden über eine wichtige Hürde zum Vertragsabschluss helfen: „Hier werden Sie Ihren Alten los: www.fahrzeugankauf.de“! 

Behalten Sie die Angebote Ihrer Kunden exklusiv und so lange Sie wollen!

Alle Fahrzeuge, die über den iFrame der jeweiligen Händlerwebseite eingegeben werden, sind für die ersten 3 Stunden auch exklusiv nur für diesen Händler verfügbar und in seinem Händlerbereich auf unserer Ankaufplattform inklusive Kontaktdaten sichtbar. Wenn Sie Interesse am Fahrzeug haben und mit dem Anbieter in Kontakt treten möchten, dann können Sie diesen Kontakt kostenlos für sich reservieren. Die regulären Geschäftszeiten von Mo-Sa: 8:00 - 18:00 Uhr werden natürlich berücksichtigt, so dass Sie ein "Mitternachtsangebot" auch noch bis 11:00 Uhr des nächsten Arbeitstages für sich reservieren können. 

Kein Interesse am Fahrzeug und trotzdem Geld damit verdienen!

Sollten Sie kein Interesse am Fahrzeug haben, was über Ihre Webseite eingegeben wurde, lassen Sie den kostenlosen Reservierungszeitraum für dieses Fahrzeug einfach verstreichen und das Fahrzeug wird allen angeschlossenen BVfK-Händlerkollegen angeboten. Kommt es zum Verkauf des Fahrzeugs an einen Kollegen, erhalten Sie 5,- EUR für den Kontakt, der über Ihre Webseite zustande kam.

WIN-WIN- Situation

Sie können auch die "Gutachten-Funktion" nutzen und die Ergebnisse Ihrer Fahrzeughereinnahme in unserem System dokumentieren und dem nachfolgenden Interessenten des Fahrzeugs zum Kauf anbieten. Somit kann Ihr Aufwand entschädigt werden und der des Nachfolgers wird durch Ihre Ergebnisse minimiert. 

Größeres Netzwerk und noch mehr Traffic

Da die Nutzung des iFrames künftig allen freien Händlern (auch Nicht-Mitglieder) angeboten wird, vergrößert sich das Händlernetzwerk und der Traffic und damit die Fahrzeugangebote werden ansteigen. 

Wie Sie den iFrame für Ihre Webseite nutzen können? 

Ganz einfach. Alle Informationen, wie Anleitung, Anmeldung und technische Hilfestellung finden Sie hier unter dem nachfolgenden Link: 

>>> Die BVfK-Unabhängigkeitserklärung „Fahrzeugbewertung- und -Beschaffung“

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Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert? 

Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:

            >>> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: Registrieren:

>>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet:

- BVfK-Ankaufplattform, jetzt auch mit I-Frame für die eigene Website

- BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

- BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

- BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

- Ideen- und Projektplanungsforum:  Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.  

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Pflichtangaben nach Pkw-EnVKV nur bei Werbung mit konkretem Fahrzeugmodell

 

Abbildung eines Fahrzeugs begründet keine Konkretisierung

Wie inzwischen flächendeckend bekannt sein sollte und der ein oder andere Händlerkollege bereits schmerzlich am eigenen Leib bzw. am eigenen Portemonnaie erfahren musste, begründet die Bewerbung neuer Kraftfahrzeuge Pflichten zur Angabe der spezifischen Verbrauchs- und CO2-Werte nach der Personenkraftwagen-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Wem das zu lang ist: Pkw-EnVKV), sobald mit einem konkreten Fahrzeugmodell/einer Fahrzeugvariante geworben wird. Regelmäßig ist davon auszugehen, sobald Angaben zur Motorisierung getätigt werden.

Nicht immer kann jedoch ohne Weiteres beurteilt werden, ab welchem Zeitpunkt Rückschlüsse auf ein konkretes Modell gezogen werden können und die Pflichtangaben zu veröffentlichen sind. Die Gerichte sind sich insoweit weitestgehend einig, dass die Abbildung eines Fahrzeugmodells für sich genommen und ohne weitere schriftliche Angaben jedenfalls nicht ausreichen dürfte, sondern höchstens in Verbindung mit weiteren Merkmalen zu Auslegungszwecken herangezogen werden kann (zuletzt OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2018, 6 U 196/17). Denn das Gesetz definiert den Begriff der Fahrzeug-„Variante“ in § 2 Nr. 16 Pkw-EnVKV i.V.m. der Richtlinie 1999/94/EG ausdrücklich. So ist unter anderem erforderlich, dass das Fahrzeugmodell schriftlich „genannt“ sein muss.

Die Identifizierbarkeit eines Modells beurteilt sich wiederum an Faktoren, wie der Karosserieform (Cabrio/Limousine/SUV), der Antriebsmaschine, der Anzahl und Anordnung der Zylinder, der Antriebsachsen und weiteren Unterscheidungsmerkmalen. Existieren von einem bestimmten Fahrzeug mehrere Varianten, so sind die Pflichtangaben erst bei Bezeichnung der jeweiligen Variante in den Angebotstext zu integrieren.

Das müsste im Grunde dazu führen, dass die Abbildung eines sowohl als Cabrio als auch als Limousine verfügbaren Fahrzeugs nebst Angabe der Motorisierung noch nicht als konkrete Modellvariante einzustufen ist, wenn der Fahrzeugabbildung die Karosserieform nicht eindeutig zu entnehmen ist.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollte niemals ungeprüft akzeptiert und eine diesbezügliche Unterlassungserklärung „blind“ abgegeben werden. Wie die Rechtsprechungsentwicklung zeigt, müssen Abmahner bei der Berufung auf Verstöße gegen die Pkw-EnVKV gewisse Hürden überwinden, um den Verstoß rechtssicher begründen zu können.

Gleichwohl empfehlen wir bei der Bewerbung von Neufahrzeugen, möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten, denn Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich sind regelmäßig mit Streitwerten in empfindlicher fünfstelliger Höhe verbunden, sodass schon ein Verfügungsverfahren Prozesskosten im hohen vierstelligen Bereich zur Folge haben kann. Stellen Sie daher sicher, dass die Angaben gemäß Pkw-EnVKV bei jedem Neufahrzeug gut sichtbar und in unmittelbarer Nähe zum beworbenen Fahrzeug veröffentlicht werden oder beschränken Sie sich auf eine Fahrzeugabbildung, ggf. verbunden mit dem Markennamen. Andernfalls setzen Sie sich einem schwer kalkulierbaren Risiko aus.

Sollten Sie dennoch eine Abmahnung erhalten, sind Sie wie immer eingeladen, diese zur Prüfung an die BVfK-Rechtsabteilung weiterzuleiten.

Wann ist eine Nachbesserungsfrist ausreichend?

Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls maßgeblich

Leidet das kürzlich erworbene Fahrzeug unter einem Defekt, der womöglich auch noch zur Fahruntüchtigkeit führt, arbeiten übereifrige Anwälte und ungeduldige Käufer bisweilen gerne mit „sportlichen“ Nachbesserungsfristen, um den Druck auf den Verkäufer zu erhöhen und ggf. notwendige Instandsetzungsarbeiten potenziell zu beschleunigen. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass eine Nachbesserungsfrist „angemessen“ sein muss, bevor deren Ablauf weitere Sachmängelansprüche, wie Minderung und Schadensersatz oder auch ein Recht zum Rücktritt auslöst.

In der Praxis hat sich eine Frist von 14 Tagen etabliert, innerhalb derer berechtigten Nachbesserungsbegehren abgeholfen werden soll. Was aber, wenn mehrere komplizierte und nachforschungsbedürftige Defektsymptome gleichzeitig genannt werden, die Ersatzteillieferung sich verzögert oder eine notwendigerweise vom Hersteller vorzunehmende Maßnahme händlerseitig nicht durchgeführt werden kann?

Jedenfalls sollte man dann nicht verzweifeln, denn die Angemessenheit der Frist bemisst sich in erster Linie anhand der Art und des Umfangs des jeweiligen Defekts. Komplizierte Motorschäden können beispielsweise zur Notwendigkeit einer Ausdehnung der Frist führen, da schon die Auffindung des tatsächlichen Fehlers geraume Zeit in Anspruch nehmen kann. Ebenso haben zahlreiche Gerichte im Rahmen des „Abgasskandals“ die Auffassung vertreten, dass Software-Update-Maßnahmen abzuwarten sind und die Nachbesserungsfrist mindestens 7 Wochen (OLG Köln), 2 Monate (OLG Nürnberg) oder sogar 9 Monate (LG Bamberg) betragen müsse.

Da wie gesagt sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, fließt natürlich auch die Schwere des Mangels in die Betrachtung ein. Leichte Geräuschentwicklungen, die das Fahrverhalten nicht beeinträchtigen, dürften daher eher hinzunehmen sein, als ein Totalausfall des Getriebes.

Die Behebung des Mangels innerhalb eines konkreten Zeitraums muss nicht gefordert werden. Vielmehr genügt es, wenn der Käufer zur unverzüglichen Beseitigung auffordert und dadurch kenntlich macht, dass nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht. Setzt der Käufer eine objektiv zu kurze Frist, wird eine angemessene Frist automatisch in Gang gesetzt. Umgekehrt sollten Sie sich davor hüten, bereits im Vertrag Fristen festzulegen oder nach erfolgter Mängelrüge zu setzen, die Sie nicht einhalten können und die objektiv sogar zu kurz ist. Diese gilt nämlich in einem solchen Fall automatisch als angemessen.

Die BVfK-Rechtsabteilung steht Ihnen im Zweifel gerne beratend zur Seite!

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>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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