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BVfK-Wochenendticker 25. April 2020
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***
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Ergebnis der BVfK-Händler-Umfrage vom 22.04.2020 Situation nach den Corona-Einschränkungen
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Schutzmaßnahmen durch Autohändler konkret
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Das BVfK-Online-Verkaufstool "Direktkauf-Online" steht – Testphase läuft
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BVfK-Autowelt – jetzt Fahrzeugbestand freigeben!
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„Auf den Motor kommt es an“
Fehlende Angaben zur Motorisierung sind abmahnfähig
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Warnmeldung: Gefälschte mobile.de-Nachrichten
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Autohändler erzielt Erfolg gegen Hyundai vor einem Oberlandesgericht Betroffene können sich beim BVfK melden
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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
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Alles Gute für Ihren Autohandel!
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Ihr Ansgar Klein Geschäftsführender Vorstand Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
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Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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Ergebnis der BVfK-Händler-Umfrage vom 22.04.2020 Situation nach den Corona-Einschränkungen
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1. Wie erfolgreich konnten Sie wieder starten? (Mehrfachnennungen waren möglich)
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- 48,96% die Kundschaft ist noch eher zurückhaltend. Der Abverkauf lag bei weniger als 50 % des Normalen.
- 2,08% Das Geschäft hat bereits wieder das bisherige Niveau erreicht.
- 2,08% Es scheint sich ein gewisser Nachfragestau zu lösen. Nachfrage und Umsatz liegen über dem vergleichbaren Niveau.
- 41,67% Die Kundschaft ist eher kritisch und zurückhaltend.
- 5,21% Die Kundschaft ist positiv gestimmt und kauffreudig.
Dies und weitere Erkenntnisse finden Sie auf unserer Website.
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Schutzmaßnahmen durch Autohändler konkret:
- Vergewissern Sie sich zunächst auf den Internetseite Ihrer Landesregierung, ob und in welchem Umfang die CoronaSchVO aktualisiert wurde und anschließend auf den Internetseiten Ihrer Kommune, ob etwaige Sonderreglungen erlassen wurden.
- Macht Ihre Kommune keine individuellen Vorgaben, haben Sie demnach sicherzustellen, dass Sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um ausreichende Hygiene, eine Zutrittssteuerung, die Vermeidung von Warteschlagen und die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten. Außerdem darf sich nur eine Person pro m² im Geschäft aufhalten.
- Es ist zu empfehlen, entsprechende Markierungen im Abstand von 1,5 Metern in Wartebereichen vorzunehmen. Darüber hinaus sollten Spender mit Desinfektionsmittel aufgestellt und bestenfalls Verhaltenshinweise ausgehängt werden. Kontrollieren Sie, wie viele Personen sich gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten und hängen Sie Hinweise im Eingangsbereich auf, die auf die Zugangsbeschränkung hinweisen (1 Person / 10 m²).
- Zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus ist bundesweit die Einführung einer Maskenpflicht beschlossen worden. Bedauerlicherweise konnten sich die Bundesländer auch hierbei nicht zu einer einheitlichen Lösung durchringen. Es wird also wieder regional unterschiedliche Antworten auf die Fragen geben, ab wann und zu welchen Gelegenheiten eine Maske getragen werden muss. Wann und wo die Maskenpflicht umgesetzt werden muss können Sie im Corona-Newsletter vom 24.042020 nachlesen.
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Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite
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Das BVfK-Online-Verkaufstool "Direktkauf-Online" steht – Testphase läuft
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BVfK-Autowelt – jetzt Fahrzeugbestand freigeben!
Es sind nur wenige Klicks und schon ist Ihr Fahrzeugbestand auf der www.BVfK-Autowelt.de sichtbar. Die Fahrzeuge der Kunden von AUTOSCOUT24 werden automatisch importiert. Man muss nur das Impressum prüfen und freigegeben. Der Rest erfolgt automatisch. >>> "Der Weg zur BVfK-Autowelt".
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BVfK-DIGITAL - Nutzen Sie jetzt die exklusiven Vorteile für BVfK-Mitglieder
Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert?
1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:
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Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet
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„Auf den Motor kommt es an“
Fehlende Angaben zur Motorisierung sind abmahnfähig
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Dass sowohl im Print- als auch im Online-Bereich strenge Anforderungen an die korrekte und vollständige sowie leicht erkennbare Veröffentlichung der Verbrauchs- und Emissionswerte eines Fahrzeugs gemäß der Pkw-EnVKV (Wer im Bekanntenkreis einen neuen Zungenbrecher präsentieren will: „Personenkraftwagenenergieverbrauchskennzeichnungsverordnung“) gestellt werden, dürfte inzwischen hinreichend bekannt sein (zuletzt ausführlicher im Wochenendticker vom 14. September 2019 behandelt). Regelmäßig weist der BVfK auf die sich daraus ergebenden Gefahren und neue relevante Rechtsprechung hin. So z.B. auch, dass die Pflichtangaben nach Pkw-EnVKV in der Regel zwingend zu veröffentlichen sind, wenn Angaben zur Motorisierung des Fahrzeugs erfolgen.
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Das OLG Köln hatte sich nun mit der umgekehrten Konstellation zu befassen: Der pflichtbewusste Händler hatte in einer großformatigen Printanzeige Fahrzeugangebote veröffentlichen lassen und dabei detaillierte Angaben zur Ausstattung des Fahrzeugs, zum Verbrauch, den Emissionen, der Energieeffizienzklasse und auch dessen Kaufpreis gemacht. Nicht enthalten waren hingegen Angaben zur Motorisierung...
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Bei Unsicherheit kontaktieren Sie gerne die BVfK-Rechtsabteilung!
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Warnmeldung:
Gefälschte mobile.de-Nachrichten
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Aus dem Mitgliederkreis sind wir darauf hingewiesen worden, dass E-Mails von der Absenderadresse „noreply@team.mobile.de“ im Umlauf sind, welche nachfolgenden Text enthalten:
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„Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Glückwunsch! Du hast eine oder mehrere Bewertung(en) enthalten. Sehen Sie sich jetzt Ihre Bewertung(en) an. Mit freundlichen Grüßen Ihr mobile.de Team“
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Die unterstrichene Textpassage enthält einen Hyperlink, der zu folgender Adresse führt: „https://cutt.ly/wtzc8d4“. Dahinter dürfte sich ein Phishing-Versuch verbergen, weshalb vom Anklicken des Links dringend abgeraten wird!
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Nach Mitgliederberichten werden Sie zur Eingabe Ihrer Nutzerdaten aufgefordert, womit der Ersteller der E-Mail Zugriff auf Ihr Nutzerkonto und somit auf umfassende sensible Daten erhalten dürfte, was wiederum als Einfallstor für Missbrauchs- und Betrugshandlungen zu betrachten sein dürfte.
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Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, sollte diese gelöscht und in keinem Fall dem Link oder sich dahinter verbergenden Aufforderungen gefolgt werden.
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Ihre BVfK-Rechtsabteilung
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Autohändler erzielt Erfolg gegen Hyundai vor einem Oberlandesgericht Betroffene können sich beim BVfK melden
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Viele dürften sich erinnern: Der Fahrzeughersteller Hyundai hatte Mitte des Jahres 2016 die Partnerschaft mit dem freien Handel zumindest öffentlich und in rechtlicher Hinsicht aufgekündigt. Kern der damaligen Auseinandersetzungen war der Umstand, dass nach Auffassung von Hyundai solche Hyundai-Neufahrzeuge, die aus Ländern des EWR stammten, ohne Zustimmung des Herstellers in die EU importiert worden seien, was zu einer Verletzung des Markenrechts führe.
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Die Folge: Eine großflächige Abmahnwelle. Etwa 600 Händler sollen von Hyundai-Europa nach dortiger Aussage auf Unterlassung in Anspruch genommen worden sein. Einige der Betroffenen dürften sich für den Abschluss eines Vergleichs entschieden, andere wiederum unterworfen haben, da Streit- und Kostenrisiko eine zu große abschreckende Wirkung entfaltet hatten.
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Der Markenrechtsstreit mit den damaligen Abmahnungen beschäftigt die Gerichte bis heute. Dem BVfK liegt mittlerweile das Berufungsurteil eines Oberlandesgerichts vor, in dem die Markenrechts-Abmahnung von Hyundai zumindest teilweise für unbegründet gehalten wird, da das Markenrecht des Herstellers Hyundai aufgrund spezieller Umstände bereits als erschöpft erkannt wurde.
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Vor diesem Hintergrund sollten damals abgemahnte Händler ihren Fall nochmal prüfen bzw. prüfen lassen. Dies auch hinsichtlich der Frage, ob im Fall einer unberechtigten Abmahnung Schadensersatzansprüche gegen Hyundai bestehen könnten. Betroffene Händler können sich gerne an den BVfK wenden.
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Ihre BVfK-Rechtsabteilung
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Termine
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Der BVfK-Jubiläumskongress findet am 1. Mai 2021 statt!
Der BVfK-Jubiläumskongresses wird nicht am 2. Mai 2020 stattfinden. Der Freie Autohandel wird nun am 1. Mai 2021 tagen und feiern.
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28. - 29. September 2020 | 13. Deutscher Autorechtstag
Auch der Deutsche Autorechtstag muss auf die Coronasituation Rücksicht nehmen. Er wird daher auf Ende September 2020 verschoben.
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