bvfk-header-nl
BVfK-Wochenendticker
21. November 2020
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Was ist dran an der 11.000 € Förderung?

Wenn gefördert wird, verlagert sich die Nachfrage

Risikovorsorge und -vermeidung beim Verkauf elektrischer Gebrauchtwagen

Eigene Webseiten für Autohändler sind ein Muss! - Für BVfK-Mitglieder ab sofort inklusive

Die ELN TOP 10: Die gefragtesten Fahrzeuge auf der Neuwagenplattform

Neuwagen-Themen: Digitalradio-Pflicht und auslaufende Emissionsnormen zum Jahreswechsel

Umweltbonus für Elektrofahrzeuge: Fragen zur Förderung von EU-Neufahrzeugen mit Tageszulassung und Gebrauchtwagen.

Hochvolt - nicht jeder darf an Elektro- oder Hybridfahrzeuge ran!

Bank11 Sonderkonditionen - Endspurt 2020

Abmahnverein scheitert vor dem BGH mit Musterfeststellungsklage - Was bedeutet das Urteil für die Machenschaften von DUH & Co.?

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

11.000 € Elektroauto-Förderung klingt gut, ist es aber nicht, denn im Grunde genommen sind es ja nur 6.000 €, die es vom Staat bei der Anschaffung reiner Elektroautos bis zu einem Grundpreis von 40.000 € dazugibt. Der Rest sind die so genannten Herstelleranteile, unter die auch die Rabatte der Händler fallen. Diese hat es allerdings immer schon gegeben und nicht nur EU-Neuwagen gab es ja bereits vor dieser aufgeregten Zeit mit einem Nachlass von oft mehr als 30 % auf die UPE des Herstellers. Diesen Nachlass müssen die gewerblich Autoverkaufenden nun lediglich in „Herstelleranteil Umweltbonus“ umbenennen und wenn der dann am Ende auch noch höher, als 3.000 €, also zum Beispiel 5.000 € ist, dann kann man sich das alles schön auf 11.000 € hochrechnen.

Wenn gefördert wird, verlagert sich die Nachfrage zum Schaden derjenigen, welche nicht geförderte Autos besitzen und verkaufen möchten. Das betrifft Verbraucher und Händler gleichermaßen und auch solche, die mit gebrauchten Elektroautos handeln, was bereits jetzt an den drastisch nach unten korrigierten Restwertprognosen deutlich wird. Wenn dies noch nicht auf die Leasing-Konditionen durchschlägt, dann liegt das daran, dass es für einige Hersteller billiger sein dürfte, am Ende noch ein paar Null-Emissions-Stromer zu verschenken, als Strafzahlungen bei Überschreitung der Flottengrenzwerte leisten zu müssen.

Alles Einflüsse, die wir nun nicht nur kurzfristig und vorübergehend haben werden, sondern die zum Teil mindestens bis 2025 wirksam bleiben. Bis dahin und darüber hinaus werden wir uns auch zunehmend mit spezifischen Gewährleistungsproblemen beim Handel mit gebrauchten Elektroautos herumschlagen müssen. Ein defektes Steuergerät ist das eine – eventuelle Probleme mit der Media-Control-Unit, die vom Ausfall von Touchscreen bis zur Ladefunktion und somit des ganzen Fahrzeugs reichen, dürfte eine andere Dimension haben.

Was ist zu tun? Wachsam sein, flexibel sein, gut informiert sein und beim Einkauf das Risiko einpreisen und dann selbiges an den Kunden weiterverkaufen. Das ist im Grunde genommen insbesondere mit Hilfe der speziellen BVfK-Vertragsformulare einfach, denn man muss nicht für alles haften was kaputt geht und besonders dann nicht, wenn man auf ein Defektrisiko hingewiesen hat. Je genauer, umso sicherer. Wer meint, dass man so keine Autos mehr verkaufen kann, der irrt und dem sollte gesagt sein, dass man bei so manchen Kunden, der dann laufen geht, womöglich im anderen Falle später froh gewesen wäre, man hätte ihm nie ein Auto verkauft.

Die nach dem "Finger weg von Risikoautos" dritte Variante ist die Verlagerung des Risikos auf einen Garantiegeber oder die Bildung eigener entsprechender Rücklagen. Für beides benötigt man allerdings auch erst einmal gesunde Handelsmargen, die entsprechende Spielräume haben. Wer das alles beachtet, fein justiert, schnell und flexibel ist und am Ende noch eine Portion Glück hat, der wird auch weiterhin Geld mit Gebrauchtwagen verdienen - auch wenn es anspruchsvoller wird, was dann vielleicht auch dazu führt, dass es weniger unprofessionelle Konkurrenz gibt.

Möge es am Ende alles so kommen, wie wir es Ihnen wünschen:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
Webseiten für Autohändler - Für BVfK-Mitglieder inklusive

Eigene Webseiten für Autohändler sind ein Muss! - Für BVfK-Mitglieder ab sofort in der Basisversion im Mitgliedsbeitrag enthalten

Wie bereits im BVfK-Wochenendticker vom 07.11.2020 angekündigt, gibt es die Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder jetzt "serienmäßig". Ab sofort profitieren die BVfK-Mitglieder nun von einer weiteren neuen Inklusivleistung des Verbands. Wer glaubt, keine Zeit fürs komplizierte Mitwirken an der Erstellung einer eigenen Website zu haben, der irrt. Es braucht nur wenige Mouseclicks, um über eine eigene Google-Optimierte Webpräsenz inclusive GW-Ankauftool zu verfügen.
weiterlesen...
ELN TOP 10-web

DIE ELN TOP 10: Die gefragtesten Fahrzeuge auf der Plattform

Zu welchen Fahrzeugen werden bei ELN die meisten Angebote erstellt? Hier eine aktuelle Übersicht der beliebtesten Fahrzeuge innerhalb des ELN-Fahrzeughandelssystem.

1. Volkswagen Tiguan
2. Volkswagen Golf Sportsvan
3. Skoda Octavia
4. Volkswagen Golf
5. Skoda Fabia
6. Skoda Kodiaq
7. Volkswagen Polo
8. Seat Ateca
9. Volkswagen Caddy
10. Seat Leon

Jetzt von den Leistungen des BVfK-Partners ELN zu Top-Sonderkonditionen profitieren. Hier erfahren Sie mehr über die http://www.autohandel-optimierer.de/
1Emissionsklassen

Neuwagen-Themen: Digitalradio-Pflicht und auslaufende Emissionsnormen zum Jahreswechsel

Für Neuwagenhändler stehen ab dem 01.01.2021 wieder Änderungen an, die teilweise auch die Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge betreffen. Die BVfK-Rechtsabteilung erklärt, worauf (schon jetzt) geachtet werden muss.
weiterlesen...
IAA-2019-Elektro-VW ID3-web

Umweltbonus für Elektrofahrzeuge: Fragen zur Förderung von EU-Neufahrzeugen mit Tageszulassung und Gebrauchtwagen.


Während aus dem EU-Ausland bezogene Neufahrzeuge deutschen Neufahrzeugen grundsätzlich gleichgestellt sind, gilt für Neufahrzeuge mit Tageszulassung die Richtlinie in Bezug auf Gebrauchtfahrzeuge. Das bedeutet: Der maximal förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis des gebrauchten oder tageszugelassenen Fahrzeugs darf höchstens 80 Prozent des Brutto–„Listenpreises“ des identischen Neufahrzeugs betragen, wovon dann noch der Brutto-Herstelleranteil abzuziehen ist.
Weitere Informationen findet man beim BAFA über diese Links:
weiterlesen...

Weitere Informationen findet man beim BAFA über diese Links:

>>> Hier findet man die Beispielrechnungen des BAFA

>>> Hier findet man eine Musterrechnung des BAFA
BVfK-WE-Ticker-20200711-Umweltbonus-fuer-Gebrauchtfahrzeuge-und-Zweitzulassungen

Hochvolt - nicht jeder darf an Elektro- oder Hybridfahrzeuge ran!

Die Nachfrage nach Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen wächst weiter stark an. Wer in das Geschäft mit diesen Fahrzeugen einsteigen möchte, sollte jedoch die mit den hohen Bord-Spannungen verbundenen Gefahren kennen und Maßnahmen zur Prävention umsetzen. Ohne entsprechende Weiterbildung dürfen im Grunde genommen nicht einmal leichte Servicetätigkeiten wie z. B. ein Radwechsel vorgenommen werden
weiterlesen...
2020bank11

Bank11 Sonderkonditionen - Endspurt 2020

Für ein positiven Endspurt 2020 stellt die Bank11 den BVfK-Mitgliedern ab sofort Top Sonderkonditionen zur Verfügung:
  • Attraktive Zinssätze: Schon ab 0,49% inkl. RKV und GAP und auch ohne Absicherung ab 1,99%
  • Maximal flexibel: Für PKW, Motorrad und Caravan, für Neu-, Vorführ- und Gebrauchtwagen, für Privat- und Gewerbekunden, für Classic und Ballon über alle Laufzeiten!
> Hier finden Sie die Sonderkonditionen
abmahnung-1

Abmahnverein scheitert vor dem BGH mit Musterfeststellungsklage - Was bedeutet das Urteil für die Machenschaften von DUH & Co.?

Der sogenannte Verein „Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.“ (kurz: SFBEV) hatte vor dem BGH mit einer eingereichten Musterfeststellungsklage keinen Erfolg. Begehrt hatte er die Feststellung, dass Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensverträgen, die im konkreten Fall zum Zwecke der Fahrzeugfinanzierung dienten, den insoweit geltenden gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen.
weiterlesen...

Termine

Rheingold

14. Deutscher Autorechtstag
29. - 30. März 2021

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 29. und 30. März 2021 statt. Lassen Sie sich hier vormerken. > hier vormerken
JK-2018-Fahne-web

BVfK-Jubiläumskongress

1. Mai 2021

Der BVfK-Jubiläumskongresses konnte nicht am 2. Mai 2020 stattfinden. Der Freie Autohandel wird nun am 1. Mai 2021 tagen und feiern. > hier anmelden
allesGute