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BVfK - aktuell August 2020
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Corona Überbrückungshilfe gestartet
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Umweltbonus für Elektrofahrzeuge: Erneutes Update der Förderrichtlinie – Förderung von Gebrauchtfahrzeugen und Zweitzulassungen
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OLG-Karlsruhe: Tesla-Fahrer dürfen Scheibenwischer nicht benutzen
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Geschminkte Gurken haben keine Chance. Oldtimer-Händler und -Käufer legen größten Wert auf gute Ware
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Die P2B-Verordnung: Wirklich mehr Händlerrechte gegenüber den Fahrzeugbörsen?
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Billig ist nicht immer gut: Probleme mit hessischem Motorinstandsetzer
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BVfK-Leitfaden: Der richtige Umgang mit Defektanzeigen
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BVfK-Jahresumfrage Freier Kfz-Handel 2020 5 Minuten zur Verbesserung des Freien Kfz-Handels!
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Corona Überbrückungshilfe gestartet
Unternehmen, Organisationen und Selbstständige können unabhängig von der Mitarbeiterzahl ab sofort Überbrückungshilfe für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragen.
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Umweltbonus für Elektrofahrzeuge: Erneutes Update der Förderrichtlinie – Förderung von Gebrauchtfahrzeugen und Zweitzulassungen
Unter dem 07.07.2020 hat das BAFA eine aktuelle Version der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen veröffentlicht. Dort ist nunmehr in Ziffer 3.3. Folgendes geregelt:
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OLG-Karlsruhe: Tesla-Fahrer dürfen Scheibenwischer nicht benutzen
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass auch ein fest eingebautes Touchscreen zu den elektronischen Geräten zählt, die laut Straßenverkehrsordnung vom Fahrer während der Fahrt nicht bedient werden dürfen. Die Richter sahen auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass man beim Tesla viele Funktionen, so auch die Intervallschaltung des Scheibenwischers, ausschließlich über den Monitor steuern kann, keinen Anlass zu Gnade.
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„Geschminkte Gurken haben keine Chance“ Oldtimer-Händler und -Käufer legen größten Wert auf gute Ware
Wer sich mit Oldtimern auskennt, weiß, dass deren Reparaturen und Restaurierungen ein weites Feld sind. Sogenannte Spachtelbomber oder Blender sind das eine Problem, mit nicht-originalen Bauteilen ausgestattete Preziosen das andere – meistens zurückzuführen auf nicht erhältliche oder zu teure Ersatzteile. Dabei sind schlecht oder falsch hergerichtete Oldtimer mittlerweile nicht mehr ganz so einfach verkäuflich wie es noch zu Zeiten des Oldtimer-Booms vor 2017 der Fall war.
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Die P2B-Verordnung: Wirklich mehr Händlerrechte gegenüber den Fahrzeugbörsen?
Online-Plattformen müssen künftig transparenter agieren. Seit dem 12. Juli 2020 gilt EU-weit die sogenannte Platform-to-business-Verordnung (kurz: P2B-VO), die eine faire und transparente Behandlung der gewerblichen Nutzer von Online-Plattformen wie z. B. Autoscout24 und mobile.de gewährleisten soll.
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Billig ist nicht immer gut: Probleme mit hessischem Motorinstandsetzer
Ein BVfK-Mitglied aus Wiesbaden hat leider negative Erfahrungen mit einem hessischen Motorinstandsetzer gemacht. Damit ist es nicht allein. Denn bereits in der Vergangenheit verlief ein Fall eines anderen BVfK-Mitglieds mit der Vorgängerfirma nicht reibungslos.
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BVfK-Leitfaden: Der richtige Umgang mit Defektanzeigen
Beim Umgang mit Beanstandungen des Fahrzeugzustands seitens des Käufers sollten gewisse Verhaltensregeln eingehalten und potenzielle Problemfelder berücksichtigt werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Der folgende Überblick dürfte den Umgang mit Mängelrügen erleichtern. Insbesondere empfehlen wir zur bestmöglichen Eindämmung des Risikos die Verwendung der am Ende des Leitfadens verlinkten Formulare.
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BVfK-Jahresumfrage Freier Kfz-Handel 2020
5 Minuten zur Verbesserung des Freien Kfz-Handels!
Wie in jedem Jahr bittet der BVfK die freien Kfz-Händler um Unterstützung. Wer nur 5 Minuten seiner kostbaren Zeit opfert, kann maßgeblich mit dazu beitragen, die Arbeit des größten Händlerverbandes seiner Art in Europa noch intensiver und erfolgreicher zu gestalten. Denn es geht um Sie, verehrte Freie Kfz-Händler. Ihre Erkenntnisse und Erfahrungen sind die Grundlage erfolgreicher Verbandsarbeit.
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www.bvfk-fahrzeugankauf.de
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