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BVfK-Wochenendticker 25. April 2020

aktuell – anspruchsvoll – authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Förderprämien für Autowirtschaft wer werden die Gewinnern, wer die Verlierer sein?

BVfK-Post an Frau Merkel und Herr Altmaier

Ergebnis der BVfK-Händler-Umfrage - Situation nach Aufhebung der Corona-Einschränkungen

Händlerstimmen zur Situation nach den Corona-Einschränkungen

BVfK-Initiative gegen Probleme mit den Kfz-Zulassungsstellen

Corona-Maskenpflicht auch im Kfz-Handel?

Irritationen um Thüringer Corona-Verordnung: „Sie hätten (doch) seit Montag öffnen dürfen“

Das BVfK-Online-Verkaufstool "Direktkauf-Online" steht – Testphase läuft

Warnmeldung: Gefälschte mobile.de-Nachrichten

„Achtung Hochvolt!“ bei Elektrofahrzeugen, Teil II

Sobald die Motorhaube geöffnet wird, benötigen Sie eine EuP.
Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die Sorgen und Nöte der Kfz-Händler sind nach wie vor groß. Wie sehr es an allen Ecken und Enden brennt, hat die jüngste BVfK-Händlerumfrage gezeigt. Jetzt sollen wieder einmal Förderprämien die Autowirtschaft retten, doch wer werden neben den Gewinnern, die Verlierer sein? Möglicherweise die kleinen Händler, deren Vertreter nicht regelmäßig mit der großen Politik dinieren gehen?

Da das nicht sein soll, hat Ihr BVfK auch in dieser Woche massiv die Trommel gerührt und auf die Gefahren und Risiken einer unausgewogenen Förderung hingewiesen. Auch Frau Merkel und Herr Altmaier haben Post vom BVfK erhalten. Hier heißt es unter anderem:

"... Der BVfK hält es nicht nur für sinnvoll, den Kauf umweltfreundlicher Neu- und Gebrauchtwagen zu fördern, sondern hält es auch für erforderlich, darauf zu achten, dass sich die bereits seit längerem festzustellende Entwicklung weg von kleinen und mittleren Betrieben hin zu großen Autohaus-Gruppen nicht weiter beschleunigt. Nicht selten wirtschaften Letztgenannte erfahrungsgemäß wenig rentabel und sind daher auch eher krisenanfällig und insolvenzgefährdet. Zudem sind die Autohersteller an solchen Unternehmen meist so stark finanziell engagiert, dass ihre Existenz vom Wohlwollen der Hersteller abhängig ist.
An Merkel wg Gipfel-c-web
Kleinere Automobilbetriebe sind hingegen besser in der Lage, schnell und flexibel auf Marktveränderungen auch infolge starker wirtschaftlicher Veränderungen einzugehen. Sie arbeiten nicht nur überwiegend rentabler als Großbetriebe, sondern sind auch eher in der Lage, in Krisenzeiten den Gürtel enger zu schnallen.

Das finanzielle Eingreifen des Staates in das Wirtschaftsgefüge führt nach Ansicht des BVfK immer zu Verschiebungen innerhalb der Märkte und infolgedessen zu Gewinnern und Verlierern, die es bei normalen Marktverhältnissen nicht gegeben hätte. Daher dürfen Konjunkturförderungen nach Ansicht des BVfK im Grunde genommen nur Ultima-Ratio in Ausnahmesituationen wie der vorliegenden sein..."

Soweit Auszüge aus den Schreiben an die Politik. Doch wir diskutieren nicht nur mit den Großen ganz oben, sondern werden uns in der kommenden Woche auch der Zulassungsstellen annehmen - wenn es sein muss jeder einzelnen, über die es konkrete Beschwerden gibt. Es heißt als auch hier: Helfen Sie uns, damit wir Ihnen helfen können und teilen uns mit, welcher Behörde wir welches Anliegen vortragen sollen.

Dann wird es hoffentlich bald wieder werden mit:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Neues aus der BVfK-Autowelt: Bereits 13.500 Angebote, davon 200 zum Online-Direktkauf (Testphase)
Diskutieren: >>> BVfK-Mitgliederforum
Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Ergebnis der BVfK-Händler-Umfrage vom 22.04.2020 - Situation nach Aufhebung der Corona-Einschränkungen

1. Wie erfolgreich konnten Sie wieder starten? (Mehrfachnennungen waren möglich)
  • 48,7% die Kundschaft ist noch eher zurückhaltend. Der Abverkauf lag bei weniger als 50 % des Normalen.
  • 2,1% Das Geschäft hat bereits wieder das bisherige Niveau erreicht.
  • 2,1% Es scheint sich ein gewisser Nachfragestau zu lösen. Nachfrage und Umsatz liegen über dem vergleichbaren Niveau.
  • 41,7% Die Kundschaft ist eher kritisch und zurückhaltend.
  • 5,2% Die Kundschaft ist positiv gestimmt und kauffreudig.

Händlerstimmen zur Situation nach den Corona-Einschränkungen

Stand 24. April 2020

Themen:
> Besonderes zur geschäftlichen Entwicklung
> Wünsche an die Politik
> Wünsche an den BVfK

- Es gibt sie...die Anfragen nach Corona Rabatt. Die Hinweise von Interessenten, dass sowieso alles billiger werden wird. Unsere Händlerkollegen sind gut beraten, auf diese Anfragen wie folgt einzugehen: Durch die Unterbrechung der global angelegten Lieferketten, wird es zu erheblichen Wartezeiten bei Bestellfahrzeugen kommen. Die Nachfrage ist sehr gut und wir können nur aus unserem Lagerbestand liefern.

- Bleibt zu hoffen, dass evtl. zukünftige Konjunkturprogramme nicht nur die Hersteller mit dem Verkauf von Elektro-Fahrzeugen und anfälligen High-Tec Diesel unterstützen. Ältere Gebrauchte mit EURO 5 entsprechen eher einer wirklichen Nachhaltigkeit.

- Seit 5 Wochen kein einziger Anruf, geschweige denn ein Abverkauf oder Verkaufsgespräch!!!

- Umsatz = 0, wird auch lange so bleiben. Die Leute haben andere Sorgen, als Gebrauchtwagen zu kaufen. Das Ganze ist eine Katastrophe unbeschreiblichen Ausmaßes.

- Öffnung aller Zulassungsstellen!!!!!!!!!!! Das ist momentan das größte Problem

- Dass mit Verstand die Unternehmen unterstützt werden. Nicht direkt alle Gelder an große Konzerne ausschütten, die dann am Ende des Jahres wieder dicke Tantiemen ausschütten. Wenn jeder ein Teil der Gewinne aus den vergangenen Jahr im Unternehmen gelassen hätte, wäre die Krise eher überwindbar. Eine Art Abwrackprämie wäre nicht schlecht, aber nicht nur für reine Elektro-Fahrzeuge sondern auch für Hybride und sparsame Fahrzeuge. VW möchte ja am liebsten nur, dass die Subventionen für Elektrofahrzeuge gezahlt werden soll. VW greift schon genug vom Staat ab.

- Keinen Neuwagenbonus! Dadurch sinken die Gebrauchtwagenwerte der Endkunden, Händlerbestände und es wird wiedereinmal wie beim Dieselgate nur den Neuwagenhändlern einseitig geholfen!

- Gegenfrage : Warum sollte man etwas von der Politik fordern ? Denn : letztlich schützt Sie die Bevölkerung/Bürger ! und dies macht Sie im grossen und ganzen sehr gut . Für einen Virus kann keine Politik etwas und man sollte grundsätzlich Corona hin und Corona her ..Rücklagen haben um Krisenzeiten zu überstehen ..und wer dafür nicht vorgesorgt hat .. hat Kaufmännisch nicht gut gewirtschaftet ! Also nicht immer nur fordern sondern auch selbst innovative Dinge in Bewegung setzen !

- "Verhinderung von Abwrackprämien o.ä. gearteten Beschlüssen, die wettbewerbsverzerrend und -schädigend sind. Forderung eines vernünftigen, bzw. angemessenen Ausgleichs durch den Staat, für die verordnete Schließung. Diese war für den KFZ-Handel unnötig, da gemessen an den Verkaufsflächen die übliche Frequentierung durch Kunden kaum ein Ansteckungsrisiko darstellt, sofern die Hygienevorschriften eingehalten werden."

- Weiter so! Die Politik darf uns freien Händler nicht vergessen.

Alle kritischen, lobenden und konstruktiven Händlerstimmen finden Sie hier:
>>> BVfK Händlerstimmen zur Situation nach den Corona-Einschränkungen

BVfK-Initiative gegen Probleme mit den Kfz-Zulassungsstellen

Der Autohandel hat seine Geschäfte wieder geöffnet, die Kunden sind, wenn auch nicht so zahlreich wie erhofft, zurückgekehrt, doch nun wir das Nadelöhr Zulassungsstelle zum nächsten Umsatzverhinderer. Nicht nur, dass es sowieso in den letzten Jahren zunehmend schwieriger an den Behördenschaltern geworden ist, nun scheint dort der Schutz vor Virenübertragung nur in seiner radikalmöglichsten Form praktikabel zu sein.

Das wirft auch hier die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf, denn das Bereitstellen öffentlicher Dienstleistungen dürfte in vielen Bereichen genauso von elementarer Bedeutung sein, wie die Versorgung mit Artikeln des täglichen Bedarfs.

Doch bei aller Kritik: Man kann auch hier nicht alle über einen Kamm scheren, denn die Probleme sind höchst unterschiedlich und nicht überall gibt es Probleme.

Daher wird der BVfK die Situation bei den Zulassungsstellen nicht nur pauschal und öffentlich beklagen. Es werden in der kommenden Woche Schreiben an all diejenigen Behörden verschickt, über die es in besonderem Maße Beschwerden über Zustände gibt, die sich mit dem Bemühen um dem Schutz vor Virenübertragung nicht so ohne weiteres rechtfertigen lassen.

Wer könnt ihr die Probleme besser beschreiben, als die BVfK-Händler, welche die Behördenproblematik teilweise täglich erleiden müssen. Daher sind die BVfK-Mitglieder nun aufgefordert, uns ihre konkreten Beschwerden und Verbesserungswünsche über ihre Zulassungsstellen mitzuteilen. Gerne übrigens auch Lob und Anerkennung.

Im BVfK-Schreiben an die jeweiligen Behörden werden die Namen der Händler, von denen wir die Informationen erhalten haben, nicht genannt. Wir gehen davon aus, dass die Probleme allgemein bestehen und werden diese daher auch entsprechend so beschreiben. Diskretion ist also wie immer zugesichert.

Hier geht´s zur >>> BVfK-Umfrage zu den Problemen mit den Kfz-Zulassungsstellen

Corona-Maskenpflicht auch im Kfz-Handel?

Zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus ist bundesweit die Einführung einer Maskenpflicht beschlossen worden. Bedauerlicherweise konnten sich die Bundesländer auch hierbei nicht zu einer einheitlichen Lösung durchringen. Es wird also wieder regional unterschiedliche Antworten auf die Fragen geben, ab wann und zu welchen Gelegenheiten eine Maske getragen werden muss. Obwohl in den meisten Ländern die Verordnungen noch nicht in aktualisierter Form veröffentlicht worden sind, sind nach derzeitigem Stand folgende Regelungen zu erwarten:

Ab wann gilt die Maskenpflicht?
Überwiegend sehen die Länder eine Maskenpflicht ab dem kommenden Montag (27.04.2020) vor. In Sachsen gilt die Pflicht bereits seit dem vergangenen Montag (20.04.2020). In Sachsen-Anhalt ist eine entsprechende Regelung seit Mittwoch (22.04.2020) in Kraft treten, in Thüringen ist der Gesichtsschutz seit Freitag (24.04.2020) obligatorisch. In Schleswig-Holstein soll die Maskenpflicht ab dem kommenden Mittwoch (29.04.2020) gelten. Einzelne Kommunen wie z. B. Jena hatten diese Maßnahme bereits eigeninitiativ ergriffen.

Wo muss eine Maske getragen werden?
Genaue Einzelheiten zur Maskenpflicht werden derzeit vielerorts noch ausgearbeitet, so dass definitive Aussagen an dieser Stelle noch nicht getroffen werden können. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Masken in der Regel im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel getragen werden sollen. Lediglich in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Bürger weiterhin ohne Mundschutz einkaufen.

Für den Kfz-Handel als Verkaufsstelle des Einzelhandels muss derzeit davon ausgegangen werden, dass die Maskenpflicht Anwendung findet. Es bleibt abzuwarten, ob die Länder hier weitere Differenzierungen vornehmen und den Kfz-Handel ggfs. von der Regelung ausnehmen. Bis auf Weiteres sollten Sie aber darauf achten, dass Ihre Kunden beim Betreten Ihres Autohauses einen Mundschutz tragen. Womöglich können Sie solche Masken für Ihre Kunden bereithalten. Auch Ihre Mitarbeiter mit Kundenkontakt sollten vorsorglich einen Mundschutz tragen, so sieht es z. B. die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vor. Im Übrigen sind die Hygienevorschriften und insbesondere auch das Abstandsgebot von mindestens 1,50 m weiterhin einzuhalten.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung
rechtsabteilung@bvfk.de

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Eine Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie hier >>> BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen

Irritationen um Thüringer Corona-Verordnung: „Sie hätten (doch) seit Montag öffnen dürfen“

Betreiben Sie Autohandel in Thüringen? Und das seit Montag auch wieder vor Ort mit Publikumsverkehr? Dann haben Sie Glück gehabt: In unserer Corona-Mitgliederinfo vom 20. April 2020 hatten wir unsere Auslegung der Thüringer Eindämmungsmaßnahmenverordnung dargestellt und kamen trotz etwas ungenauem Wortlaut zu dem Ergebnis, dass der Kfz-Handel seit Montag, dem 20. April auch in Thüringen betrieben werden durfte. Unserer Empfehlung an die BVfK-Mitglieder, sicherheitshalber die Thüringer Staatskanzlei zu kontaktieren, die im Vorfeld, wie auch die Stadt Erfurt, abweichend hiervon den 27. April als Stichtag nannte, sind wir schnurstracks selbst gefolgt und erhielten zu unserem Entsetzen folgende Antwort: „auch Autohäuser dürfen den KFZ-Handel erst ab dem 24. April 2020 betreiben.“

Verwirrend! Was sagt denn die Verordnung?
Laut Eindämmungsmaßnahmenverordnung sollen Geschäfte des Einzelhandels bis zu einer Verkaufsfläche von 800m² ab dem 24. April wieder öffnen dürfen. Unabhängig von der Größe werden neben Drogerien und Lebensmittelgeschäften nunmehr auch Autohäuser als Geschäfte benannt, die unabhängig von der Größe öffnen dürfen. Da die Verordnung zum 20. April in Kraft trat, sollte dieses Datum nach unserer Auffassung auch dem Tag des Wegfalls der Schließungsanordnung entsprechen.
Was gilt bzw. galt denn nun, der 20., der 24. oder der 27. April?

Wir fassen zusammen: Der 27. April wurde vor Inkrafttreten der Verordnung öffentlich kommuniziert, der 24. April auf persönliche Anfrage genannt und laut Verordnung kam im Grunde nur der 20. April in Betracht. Unter Darlegung unserer Interpretation der Verordnung baten wir um nochmalige Prüfung, wann denn nun geöffnet werden dürfe – und erhielten kurze Zeit später die Antwort, dass man sich revidieren und entschuldigen müsse:

„... Insofern durfte der Kfz-Handel richtigerweise sofort [Anm.: seit dem 20. April] öffnen...“

Wenn Sie Ihr Geschäft also seit Montag geöffnet haben, haben Sie alles richtig gemacht! Hätten Sie die Verordnung anders interpretiert, hätten Sie zumindest ab vergangenem Freitag wieder öffnen dürfen, dann allerdings mit „Mund-Nasen-Bedeckung“. Spätestens ab dem kommenden Montag hätten Sie Ihr Geschäft aber auch auf Grundlage öffentlicher Äußerungen öffnen dürfen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung
rechtsabteilung@bvfk.de

Das BVfK-Online-Verkaufstool "Direktkauf-Online" steht – Testphase läuft

BVfK-Autowelt online-direktkauf screen-markierung-web
Wie bereits im letzten Wochenendticker beschrieben, können seit dieser Woche die ersten BVfK-Händler ihren Kunden den komfortablen und sicheren Gebraucht- und Neuwagenkauf anbieten. Hier das Ergebnis: BVfK-Autowelt: Hier geht´s zu den Online-Direktkaufangeboten

Jetzt Testhändler werden. Hier gibt es alle wichtigen Informationen: >>> Händlerinfo: BVfK-Direktkauf-Online

BVfK-Autowelt – jetzt Fahrzeugbestand freigeben!

Es sind nur wenige Klicks und schon ist Ihr Fahrzeugbestand auf der www.BVfK-Autowelt.de sichtbar. Die Fahrzeuge der Kunden von AUTOSCOUT24 werden automatisch importiert. Man muss nur das Impressum prüfen und freigegeben. Der Rest erfolgt automatisch. >>> "Der Weg zur BVfK-Autowelt".
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Angebot Gesichtsmasken:

1. Baumwolle mit Gummizug-Mindestmenge 100 Stück ab € 3,50/Stück.

2. Innen Baumwolle, außen Polyester (2lagig) vollflächig bedruckbar-Mindestmenge 500 Stück ab € 4,50/Stück

3. Schlauchschal, Polyester,vollächig bedruckbar, Mindestmenge 100 Stück, ab € 2,60/Stück

Interessenten an einer Sammelbestellung bitte Mail schicken an: d.euskirchen@bvfk.de

Warnmeldung: Gefälschte mobile.de-Nachrichten

Aus dem Mitgliederkreis sind wir darauf hingewiesen worden, dass E-Mails von der Absenderadresse „noreply@team.mobile.de“ im Umlauf sind, welche nachfolgenden Text enthalten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Glückwunsch! Du hast eine oder mehrere Bewertung(en) enthalten.
Sehen Sie sich jetzt Ihre Bewertung(en) an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr mobile.de Team“

Die unterstrichene Textpassage enthält einen Hyperlink, der zu folgender Adresse führt: „https://cutt.ly/wtzc8d4“. Dahinter dürfte sich ein Phishing-Versuch verbergen, weshalb vom Anklicken des Links dringend abgeraten wird!

Nach Mitgliederberichten werden Sie zur Eingabe Ihrer Nutzerdaten aufgefordert, womit der Ersteller der E-Mail Zugriff auf Ihr Nutzerkonto und somit auf umfassende sensible Daten erhalten dürfte, was wiederum als Einfallstor für Missbrauchs- und Betrugshandlungen zu betrachten sein dürfte.

Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, sollte diese gelöscht und in keinem Fall dem Link oder sich dahinter verbergenden Aufforderungen gefolgt werden.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung
rechtsabteilung@bvfk.de

„Achtung Hochvolt!“ bei Elektrofahrzeugen, Teil II

Sobald die Motorhaube geöffnet wird, benötigen Sie eine EuP.
Tesla
Bild oben: Tesla - wer darf die Haube öffnen?

In Ergänzung zum BVfK-Wochenendticker vom 04.04.2020 möchten wir die BVfK-Mitglieder noch einmal für das Thema „Hochvolt“ sensibilisieren. Der starke Anstieg der Elektrifizierung der Kfz-Antriebe stellt alle Kfz-Betriebe vor neue Herausforderungen. Durch Bord-Spannungen bis zu 800 Volt gelten nun für alle Kfz-Betriebe neue Regeln des Arbeitsschutzes, die bisher nur in Elektrofachbetrieben galten. Die Händler von Elektrofahrzeugen sind gefordert, mit den hohen Spannungen verbundene Gefahren zu kennen und Maßnahmen zur Prävention umzusetzen. Hierzu gibt es eine Reihe von Fortbildungen von Seiten der Autohersteller, Prüforganisationen und Spezialanbietern, bei denen Sie das erforderliche Expertenwissen erhalten können. Um den Überblick zu behalten, haben wir Ihnen hier eine Übersicht zur Auswahl der erforderlichen Schulungen erstellt.

Grundsätzlich wird zwischen der Höhe der Gefahr und der Eintrittswahrscheinlichkeit unterteilt. Einfach ausgedrückt für Ihren Betrieb: Wie hoch ist die Spannung in Ihren Autos (bis 48 Volt-Netz oder Hochvolt 400-800 Volt) und welche Arbeiten führen Sie durch (Service oder Unfallinstandsetzung)?

Für Ihr Unternehmen kommen nun die folgenden 3 Stufen der notwendigen Hochvolt-Qualifizierung in Frage:

Stufe 1: Elektrisch unterwiesene Personen (EuP)
Dies ist Mindestanforderung für Kfz-Händler und Kfz-Betriebe, die mechanische und elektrische Arbeiten bis 48 Volt durchführen. Hierunter fallen z. B. Verkauf, Aufbereitung, Radwechsel oder Ölwechsel. Ein Tausch vom Klimakompressor beim Hybrid ist hier bereits verboten, da dieser i. d. R. elektrisch mit 400 Volt läuft.

Der Umfang der Schulung umfasst ca. 2-3 Stunden und kann bequem per Online-Kurs absolviert werden. Dies kostet je nach Anbieter 150-200 €. Wichtig ist hierbei, dass diese Qualifizierung einmal jährlich aktualisiert werden muss.

Faustregel: Sobald die Motorhaube geöffnet wird, benötigen Sie eine EuP.

Stufe 2: Fachkundige für festgelegte Tätigkeiten Hochvolt im Kfz (FfT-HV)
Dies ist notwendig für alle Betriebe, die Arbeiten am oder in der Nähe des Hochvoltsystems nach Herstellervorgabe durchführen möchten. Beispiele: Austausch des Klimakompressors, Tausch der Hochvoltleitungen nach Marderbiss oder Unfallinstandsetzung der Mechanik. Arbeiten am Hochvoltsystem verunfallter Fahrzeuge sowie der Hochvolt-Batterie sind verboten.
Der Umfang der Schulung richtet sich nach vorhandener elektrotechnischer Vorbildung und dauert i. d. R. 3-10 Tage. Als Kosten sollten sie mit 500-2.500 € je nach Anbieter und Umfang rechnen.
Faustregel: Bei „Hochvolt-Orange“ (Leitungen und Verbindungssysteme des Hochvoltsystems werden in orange gekennzeichnet) braucht es mindestens einen FfT-HV.

Stufe 3: Arbeiten unter Spannung (AuS)
Diese Stufe gilt für alle Betriebe, die Arbeiten an Fahrzeugen mit unklarem Zustand des Hochvoltsystems oder direkt in der Hochvolt-Batterie durchführen, z. B. nach einem Unfall mit Beschädigungen des Hochvolt-Systems oder beim Tausch einzelner Batteriemodule.
Diese Ausbildung ist eine ergänzende Ausbildung für Fachkundige Hochvolt, dauert 1-2 Tage und kostet ca. 1.000 €.

Faustregel: Fehler im Hochvolt-System oder bei der Spannung nur mit AuS.

Wir empfehlen Ihnen und Ihren Mitarbeitern baldmöglichst die Mindestqualifizierung als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP). So sind Sie schon einmal gut gerüstet, sollte ein Hybrid- oder Elektroauto in Ihren Betrieb kommen. Ob Sie nun weitergehende Qualifizierungen benötigen, hängt davon ab, welche Arbeiten in Ihrem Betrieb durchgeführt werden. Denken Sie aber bitte daran: „Sie als Unternehmer sind für das sichere Arbeiten in Ihrem Betrieb verantwortlich“.

Bei Interesse an der Teilnahme an einem EuP-Onlinekurs können sich Mitglieder gerne unter rechtsabteilung@bvfk.de melden.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung
rechtsabteilung@bvfk.de

Termine

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Der BVfK-Jubiläumskongress findet am 1. Mai 2021 statt!

Der BVfK-Jubiläumskongresses wird nicht am 2. Mai 2020 stattfinden. Der Freie Autohandel wird nun am 1. Mai 2021 tagen und feiern.
Oldtimer-Mercedes-W108-web
Verschoben:

28. - 29. September 2020 | 13. Deutscher Autorechtstag

Auch der Deutsche Autorechtstag muss auf die Coronasituation Rücksicht nehmen. Er wird daher auf Ende September 2020 verschoben.
allesGute