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BVfK-Wochenendticker
20. Februar 2021
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Die Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein

Die Wirtschaft findet zu wenig Gehör

Verbandsübergreifende Abstimmungen: Eilrechtsschutz gegen Lockdown im Kfz-Handel beantragen

BVfK liefert verfassungsrechtliche Kompetenz und finanziert Verfahren

Kfz-Handel im Lockdown: BVfK-Dialog mit den Landesregierungen trägt Früchte – Niedersachsen erlaubt Probefahrten ausdrücklich!

Autorechtstag Aktuell: Update Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Autoverkauf im Lockdown - so kann es funktionieren

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

nur in äußersten Notfällen ist es Regierungen erlaubt, die Grundrechte vorübergehend massiv einzuschränken. Sie müssen dies in jeglicher Hinsicht gegenüber jedem Betroffenen begründen. Die Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Geeignet bedeutet, dass sie wirksam sind, die Eindämmung der Ausbreitung des Virus zumindest zu fördern. Erforderlich bedeutet, dass es kein milderes Mittel gibt, die Bevölkerung in vergleichbar effektiver Weise vor einer Gefahr zu schützen. Verhältnismäßig bedeutet, dass die negativen Folgen eines Lockdowns nicht außer Verhältnis zum Zweck der Pandemiebekämpfung stehen. Für all das gibt es keine einheitlichen Maßstäbe. Es gibt lediglich eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Faktoren, die es zu bewerten und in ihrer Konsequenz untereinander abzuwägen gilt. Das ist die Aufgabe derjenigen, die uns regieren und deren Aufgabe ist es, sich bei ihren Entscheidungen beraten zu lassen.

Man kann nur vermuten, wie viele Stunden man in dem Zusammenhang in den zurückliegenden zwölf Monaten Virologen und Epidemiologen ein Ohr geschenkt hat. Es ist auch nicht richtig, wenn man lediglich eine Sitzung mit dem Bundeswirtschaftsminister, wie sie am vergangenen Dienstag mit 40 Wirtschaftsverbänden stattgefunden hat, zum Anlass nimmt, zu kritisieren, jeder Verbandsvertreter habe im Durchschnitt nicht einmal 4 Minuten Zeit gehabt, seine Anliegen vorzutragen. Was allerdings richtig ist: Die Wirtschaft findet zu wenig Gehör, woraus folgt, dass die erforderlichen Prüfungen bei der Verordnung und Verlängerung von Lockdown-Maßnahmen offensichtlich nicht unter ausreichender Beachtung der hohen gesetzlichen Anforderungen für den Entzug von Grundrechten und - mindestens genauso schlimm - dem Verbot, sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen, stattfinden. Oder auch Gewinne zu erwirtschaften, denn auch das ist der Griff ins fremde Portemonnaie.

Der BVfK hat immer dafür plädiert, sich der Verantwortung im Zusammenhang mit einer übergeordneten nationalen Aufgabe zu stellen und dazu aufgerufen, der Arbeit und den Entscheidungen unserer Regierungen mit Respekt und Disziplin zu begegnen. Dies wurde auch immer von rechtlichen Prüfungen, insbesondere im Zusammenhang mit den eingangs erwähnten Grundsätzen begleitet, jedoch im Fall von Unsicherheit zu Gunsten von Maßnahmen entschieden, von denen sich bis heute niemand ganz sicher ist, ob sie wirklich geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind.

Seit Anfang dieses Jahres mehren sich diesbezügliche Zweifel und in Folge die Anzahl und der Umfang der verfassungsrechtlichen Prüfungen, zu der wir auch externe Kompetenzen hinzuziehen. In der vergangenen Woche fanden zudem intensive verbandsübergreifende Abstimmungen innerhalb der Kfz-Branche statt. Das Ergebnis ist eindeutig: der Kfz-Handel ist nicht mehr bereit, Folgen eines Lockdowns zu ertragen, der einer kritischen Prüfung nicht standhält und gleichzeitig enorme Mengen an Kapital und nicht wenige Existenzen vernichtet. Damit wird zwar der Dialog, dem immer der Vorzug zu geben ist, nicht aufgegeben, allerdings erfordert es die Situation, ihn durch schärfere Maßnahmen zu begleiten.

Welche Möglichkeiten stehen uns zur Verfügung? Ein ordentliches Normenkontrollverfahren dürfte länger dauern als der Lockdown. Es bleibt das Eilverfahren und dafür müssen sich einzelne Kfz-Händler an die Gerichtsfront stellen. Wenn dann eine einstweilige Anordnung in ihrem Sinne erlassen wird, gilt das zwar grundsätzlich nur für ihr eigenes Unternehmen, dürfte aber durchaus Signalwirkung für die gesamte Branche erzielen. Wenn sie verlieren, wie etwa am vergangenen Donnerstag ein Bekleidungshaus aus Stuttgart, dann ist allerdings etwas zementiert, was man vielleicht besser offengelassen hätte.

Was bedeutet das? Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vertritt in wesentlichen Punkten eine andere Auffassung als zum Beispiel das Verwaltungsgericht in Hamburg oder das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg. Man muss also nicht nur Händler finden, die bereit sind, einen solchen Eilantrag zu stellen, sondern auch ein "geeignetes" Gericht. Auch wenn das Ergebnis nur für den Antragsteller selbst gilt, kann es zu wertvollen und bestenfalls positiven Erkenntnissen führen, wovon dann alle Kollegen profitieren könnten. Der BVfK ist grundsätzlich bereit, Mitgliedern unter Berücksichtigung all dieser Aspekte ein solches Verfahren ganz oder teilweise zu finanzieren. Zu den Voraussetzungen gehört natürlich auch die bestmögliche juristische Kompetenz. Auch hierfür wird Sorge getragen.

Das bedeutet, dass wir nun Mitglieder um Rückmeldung bitten, die bereit sind, sich für ein solches Verfahren zur Verfügung zu stellen. Möglichst ein Händler aus jedem Bundesland, was allerdings nicht bedeutet, dass der BVfK jetzt plant, bundesweit Anträge auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Lockdown-Maßnahmen zu stellen, sondern auch hier die Wahl der Mittel, der Aufwand und das mögliche Ergebnis in einem vertretbaren Verhältnis stehen müssen.

Es gilt also jetzt nicht mehr lange zu überlegen, sondern schnell zu entscheiden, ob man bereit ist, sich für ein solches Verfahren zur Verfügung zu stellen. Bei Interesse bitte eine kurze E-Mail an rechtsabteilung@bvfk.de schicken und mithelfen, damit es wieder so wird, wie es sein muss:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.



Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen
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