Weiterer Fall eines Identitätsklaus bekannt geworden – Betrüger geben sich als Miclan GmbH aus

Weiterer Fall eines Identitätsklaus bekannt geworden – Betrüger geben sich als Miclan GmbH aus

17.4.2025

Aus dem Mitgliederkreis sind der BVfK-Rechtsabteilung erneut Informationen zu einem „Identitätsklau“ mit dem Ziel, Vorkasse-Zahlungen ohne anschließende Warenlieferung einzubehalten, bekannt geworden. Diesmal geben sich die Betrüger als die tatsächlich existierende „Miclan GmbH“ – einer Insolvenzverwaltungs-Kanzlei mit Sitz in Kurtscheid aus.

Angeboten werden Wohnmobile aus Insolvenzbeständen, die in professionell gestalteten Katalogen präsentiert werden. Dortige Angaben zu den Kontaktmöglichkeiten stimmen mit den Angaben auf der eigens zu Betrugszwecken erstellten und äußerst professionell wirkenden Website sowie dem später ausgehändigten Vertragsformular wie auch der Rechnung überein. Unter der angegebenen Rufnummer soll sich ein Herr Wolf gemeldet und die Vertragsverhandlungen geführt haben. Die anschließende schriftliche Korrespondenz fand mit einem Herrn Beck – so lautet auch der Name des echten Geschäftsführers des Unternehmens – statt. Dieses verfügt über keinen eigenen Internetauftritt, sodass die Betrüger bei der Gestaltung der Fake-Website großzügige Spielräume hatten, um die Kundentäuschung perfekt zu machen.

Der Geschäftsführer der Miclan GmbH hat inzwischen mitgeteilt, Strafanzeige gestellt und eine Löschung der Fake-Website, die aktuell noch abrufbar ist, in die Wege geleitet zu haben.

Daher erneut der eindringliche Rat des BVfK zur genauen Prüfung von Angeboten.

Bei Verdachtsmomenten ist eine telefonische Kontaktaufnahme zum Anbieter dringend angeraten. Dabei sollten die Kontaktdaten im Internet recherchiert und nicht aus der E-Mail selbst entnommen werden! Betroffene werden gebeten, den Sachverhalt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, dort bei der Fachstelle für Cyberkriminalität, zur Anzeige zu bringen und/oder sich an die Rechtsabteilung des BVfK unter rechtsabteilung@bvfk.de zu wenden.

Im Zweifel gilt: Einer Zahlungsaufforderung sollte auf keinen Fall Folge geleistet werden!

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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