Warnmeldung: Vorsicht bei Anrufen von der Blue GmbH!

Warnmeldung: Vorsicht bei Anrufen von der Blue GmbH!

Aufgezeichnete Telefongespräche sollen Vertragsabschluss beweisen.

Ein BVfK-Mitglied berichtet, dass es kürzlich von einem Unternehmen namens „Blue GmbH“ kontaktiert wurde, welches sich nach eigener Aussage auf die Optimierung von Google My Business-Accounts spezialisiert haben will. Zum Preis von etwa 600,00 € (in verschiedenen online veröffentlichten Berichten ist auch von höheren Beträgen die Rede) pflege man, so der offenbar gut geschulte Mitarbeiter des Call-Centers, den Google-Account für die Dauer von insgesamt drei Jahren.

Das Gespräch wird nach den Schilderungen des betroffenen Mitglieds durch die Behauptung, dass der Google My Business-Account des Unternehmens, unter welchem insbesondere die Unternehmenspräsentation bei Google Maps aber auch andere Google-Dienste verwaltet werden können, bei ausbleibender Inanspruchnahme der Dienste zeitnah gelöscht werde, in der Regel so lange aufrechterhalten, bis man durch eine Abfolge geschickt formulierter Fragen, die zwingend lediglich mit „Ja“ beantwortet werden können, nahezu genötigt wird. Die Gespräche werden aufgezeichnet und sollen später als Beweis für eine Auftragserteilung dienen. Dazu werden in einer von der BVfK-Rechtsabteilung bearbeiteten Auseinandersetzung allerdings nur die Teile des Telefonats vorgelegt, aus denen man eine Auftragserteilung herleiten kann. Der übrige Gesprächsinhalt dürfte entweder bewusst nicht aufgezeichnet werden oder in der vorgelegten Kopie entfernt worden sein. Das Mitglied konnte nämlich anhand eigener Dokumentationen nachweisen, dass das Telefonat wesentliche länger gedauert hatte.

Der BVfK rät vor dem Hintergrund der Tatsache, dass grundsätzlich auch ein telefonisch abgeschlossener Vertrag Gültigkeit hat und der gewerbliche Kunde nicht durch das Widerrufsrecht geschützt ist, grundsätzlich vom Führen solcher Telefonate ab. Anderenfalls sollte das Gespräch spätestens dann, wenn die Beantwortung auf einen Vertragsschluss gerichteter Fragen gefordert wird, abgebrochen werden.

Selbstverständlich haben die angebotenen „Leistungen“ des Unternehmens keinerlei Einfluss darauf, ob Google My Business-Accounts oder damit verbundene Einträge und öffentliche Darstellungen des Unternehmens gelöscht werden.

Sollten Sie zur Zahlung aufgefordert, empfehlen wir dringend juristische Begleitung, denn so kann z.B. die Verwendung der Formulierung „wir widerrufen…“ o.ä., so ausgelegt werden, dass man selbst vom Zustandekommen des Vertrags ausging. Ob strafrechtliche Aspekte, wie in einem Verfahren vor einigen Jahren mit ähnlichem Zusammenhang eine Rolle spielen, wäre insbesondere bei Bekanntwerden systematischen Vorgehens in größerem Stil gesondert zu prüfen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung
rechtsabteilung@bvfk.de