Warnmeldung: Betrüger kopieren Identität einer Kölner Kanzlei und bieten vorgeblich Fahrzeuge aus Insolvenzbestand an
Die Betrugsmasche ist nicht neu: Identitätsklau von tatsächlich existierenden Kanzleien; gefälschte Webauftritte; betrügerische Anwaltsschreiben, um Waren aus Insolvenzauflösungen anzubieten, die nach Zahlung nie geliefert werden (siehe hierzu auch BVfK-Warnmeldung vom 4. Juli 2024 – hier abrufbar). Allerdings ist der Betrugsversuch in einem jüngst aus dem Mitgliederkreis gemeldeten Fall besonders schwierig zu erkennen:
Die Betrüger haben sich der Identität eines in Köln ansässigen Rechtsanwalts bemächtigt. Die betreffenden e-Mails tragen den Betreff „Fahrzeuge aus Insolvenzbestand jetzt erhältlich“ und enthalten einen als PDF-Datei beigeschlossenen Katalog „KFZ Bestand“ mit günstigen Preisen. Die verwendete E-Mail-Adresse – ansonsten ein verlässlicher Indikator für Falschangebote – gibt keinen Anlass für Argwohn. Auch die in der E-Mail-Signatur angegebene Adresse stimmt mit der tatsächlichen Kanzleianschrift des Rechtsanwalts überein. Klickt man in der e-Mail nun auf den Link zur Webseite, wird eine perfekt imitierte Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei aufgebaut, die sich optisch an Seiten real existierender Anwaltskanzleien orientiert. Nur wer das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (hier abrufbar) bemüht, könnte bei sehr genauem Hinsehen darüber stolpern, dass die dort für den Rechtsanwalt hinterlegte Rufnummer von der in der e-Mail und auf der Webseite zu findenden Rufnummer abweicht.
Die in der E-Mail erzählte Geschichte klingt zudem plausibel. Die Betrüger geben sich als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter eines Autohauses in Pulheim aus. Hierzu wird ein angeblicher Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Köln über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter beigefügt. Ein kurzer Abgleich mit den öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen (hier abrufbar) ergibt, dass über das Vermögen der Firma im letzten Jahr tatsächlich das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Sogar das Aktenzeichen des Insolvenzgerichts ist kopiert worden. Stutzig werden lässt einen jedoch der Umstand, dass in den öffentlichen Bekanntmachungen eine andere Rechtsanwältin zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ernannt wird.
Die real existierende Kölner Kanzlei hat sich bereits von diesen Vorgängen distanziert und Strafanzeige gestellt.
Nochmals der eindringliche Rat des BVfK zur genauen Prüfung von Angeboten. Im Zweifel gilt:
Einer Zahlungsaufforderung sollte auf keinen Fall Folge geleistet werden!
Wenden Sie sich gerne umgehend an die BVfK-Rechtsabteilung, wenn Sie eine gleichlautende E-Mail erhalten oder sogar bereits eine Zahlung geleistet haben!
Ihre BVfK-Rechtsabteilung