Revision ohne Erfolg – VW unterliegt im ersten Dieselfall vor dem BGH!

Revision ohne Erfolg – VW unterliegt im ersten Dieselfall vor dem BGH!

Revision ohne Erfolg – VW unterliegt im ersten Dieselfall vor dem BGH!

BGH: „Bewusste und gewollte Täuschung des KBA“ – „Verhalten ist (…) besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren“

Eine überraschende Kehrtwende blieb aus. VW ist im ersten Verfahren vor dem BGH im Dieselskandal zu Schadensersatz verurteilt worden. Diese Entscheidung hatten die Richter bereits vor wenigen Wochen in der mündlichen Verhandlung (der BVfK berichtete) angedeutet. Sie stellten nunmehr fest, dass VW im eigenen Gewinninteresse unter bewusster und gewollter Täuschung des KBA Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen in Verkehr gebracht habe. Dies sei gegenüber den Käufern der Fahrzeuge als besonders verwerfliches Verhalten anzusehen und gelte auch beim Kauf von Gebrauchtwagen vom freien Händler. Im Ergebnis darf der Kläger seinen VW Sharan nun an den Hersteller zurückgeben. Er erhält dafür den gezahlten Kaufpreis zzgl. Zinsen zurück, muss sich aber einen Betrag für die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen.

Unmittelbare Folgen für VW?

Darüber gehen die Meinungen weit auseinander. VW sieht das letztinstanzliche Urteil als „Schlusspunkt“. Es liefen zwar bundesweit nach eigener Einschätzung noch etwa 60.000 Verfahren im Dieselskandal, man wolle jedoch auf die Kläger zugehen und mit Einmalzahlungen pragmatische Lösungen anbieten. Eine neue Klagewelle fürchtet der Hersteller nicht. Im Rahmen der Musterfeststellungsklage habe man sich inzwischen schon mit rund 240.000 Kunden geeinigt.

Ganz anders schätzen die Verbraucher-Anwälte die Situation ein. Von dem Urteil profitierten nicht nur die Kläger, deren Verfahren noch nicht beendet sind. Bislang noch nicht kompensierte Geschädigte, die sich verjährungshemmend an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, hätten jetzt mit Einzelklagen ebenfalls enorme Erfolgschancen. Aber auch diejenigen, die bisher nichts unternommen haben, könnten eventuell noch Ansprüche gegen VW stellen. Denn es sei bisher ungeklärt, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginne. Sicherheit in dieser und weiterer noch offenen Rechtsfragen könnten die nächsten Verfahren im Dieselskandal bringen. Im Juli sollen drei weitere Klagen vor dem BGH verhandelt werden.

Dieselgate 2.0?

Ungeachtet dessen könnte es für VW und auch andere Autobauer in diesem Zusammenhang noch ungemütlicher werden. Denn auch der EuGH beschäftigt sich mit dem Dieselskandal. In einem dortigen Verfahren hat die Generalanwältin Ende April vorgeschlagen, auch sog. Thermofenster grundsätzlich als unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizieren. Folgen die Richter dieser Empfehlung, drohen neue Klagen. Hiervon betroffen sollen z. B. VW-Fahrzeuge mit der neueren Motorgeneration EA 288 oder auch Fahrzeuge der Daimler AG sein.

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