Registrierungspflicht im F-Gas-Portal für Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen mit fluorierten Treibhausgasen

Registrierungspflicht im F-Gas-Portal für Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen mit fluorierten Treibhausgasen

Die EU-Kommission hat Ende September 2024 beschlossen, dass sich u.a. auch Güterhändler, die fluorierte Treibhausgase im- oder exportieren, im F-Gas-Portal der EU registrieren müssen. Erste Mitglieder berichten von Aufforderungen durch den Zoll und längeren Wartezeiten. Erfahren Sie nachfolgend, was zu tun ist.


Was ist die F-Gas-Verordnung?

Die Verordnung (EU) 2024/573 (= F-Gas-Verordnung) verfolgt das Ziel, Emissionen von F-Gasen bis zum Jahr 2030 deutlich zu reduzieren. Mittels einer schrittweisen Reduzierung sollen gegenüber dem Vergleichsjahr 2014 zwei Drittel weniger Treibhausgase ausgestoßen werden, ab 2050 ist der Ausstieg durch Herabsetzung der zulässigen Menge auf null geplant. Neben Im- und Exportregulierungen, vollständigen Verboten bestimmter Einsatzzwecke sowie Wartungsvorschriften werden auch Schulungen und Zertifizierungen vorgeschrieben. Für Kfz-Händler dürften insbesondere die Auswirkungen auf die Zollabfertigung von Bedeutung sein.

Notwendige Registrierung im F-Gas-Portal für Im- und Export – Anleitung

Bei Fahrzeugen handelt es sich um Erzeugnisse, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Für deren Ein- und Ausfuhr ist nunmehr eine Lizenz nötig, die durch Registrierung im F-Gas-Portal erlangt werden kann. Die Verordnung sieht eine solche Lizenz/Registrierungspflicht für alle im Anhang I, II und III der Verordnung ein- bzw. ausgeführten Treibhausgase vor.

Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  1. Erstellen eines EU-Logins unter https://ecas.ec.europa.eu/cas/eim/external/register.cgi
  2. Anmelden im F-Gas-Portal unter EU Login
  3. Anmeldeformular ausfüllen
  4. Überprüfung durch die Kommission (Dauer: i.d.R. 10 Werktage)
  5. Korrekturen und Wiedervorlage

Ersten Berichten zur Folge soll das Anmeldeverfahren nicht unkompliziert sein und die angegebene Wartezeit gelegentlich überschritten werden. Sofern Im- und Export also bevor oder in Aussicht stehen, sollte vorsorglich zeitnah gehandelt werden, um keine Verzögerungen zu riskieren.

Welches Kältemittel befindet sich in der Fahrzeug-Klimaanlage?

Tetrafluorethan oder R134a zählte bis vor zehn Jahren zum Standard, ist aber inzwischen aufgrund des hohen GWP-Werts verboten. Tetrafluorpropen oder R1234yf (Anhang II der VO) ist inzwischen der neue Standard. Angaben zum Kältemittel können etwa der Bedienungsanleitung (der Klimanlage) oder häufig auch dem Motorraum entnommen werden.

Besonderheit: Quotenpflicht bei teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Jährlich weniger als 10 Tonnen CO2-Äquivalent (vgl. Art. 19 Abs. 6 der VO) dürfen in Verkehr gebracht werden, sofern es sich um mit teilfluorierten Treibhausgasen vorbefüllte Erzeugnisse handelt. Wird dieser Schwellenwert im laufenden Kalenderjahr überschritten, sind neben der Registrierung im F-Gas-Portal außerdem Quotengenehmigungen erforderlich, die über das Portal beantragt werden können. Dies gilt es im Einzelfall zu prüfen.

Feedback bitte an die BVfK-Rechtsabteilung

Das Thema wird diesseitig weiterverfolgt und neue Erkenntnisse werden an dieser Stelle verkündet. Sofern Sie im Registrierungsprozess auf Probleme stoßen oder generelle Fragen zum Thema haben, richten Sie diese gerne zur weiteren Prüfung und Klärung per E-Mail an

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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