Neue Altfahrzeugverordnung gefährdet Gebrauchtwagen- und Oldtimerhandel

Neue Altfahrzeugverordnung gefährdet Gebrauchtwagen- und Oldtimerhandel

Die EU will den Lebenszyklus von Autos nachhaltiger gestalten – vom Design bis zur Verschrottung. Doch die geplante Neuregelung könnte weitreichende Folgen für den Gebrauchtwagenhandel haben.

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform der Altfahrzeugrichtlinie. Aus der bisherigen Richtlinie 2000/53/EG soll eine unmittelbar geltende Verordnung werden – mit deutlich strengeren Vorgaben für Hersteller, Recyclingbetriebe und künftig auch für Händler. Ziel ist eine geschlossene Kreislaufwirtschaft, in der Fahrzeuge länger genutzt, besser wiederverwertet und ressourcenschonend gebaut werden.

Vom Schrottplatz zur Kreislaufwirtschaft

Bislang regelte die EU-Richtlinie vor allem das Ende des Fahrzeuglebens – also die Entsorgung und Wiederverwertung. Hersteller müssen schon heute bis zu 95 Prozent eines Altfahrzeugs verwerten oder recyceln. Doch laut EU-Kommission reicht das nicht: Noch immer verschwinden jedes Jahr Millionen Fahrzeuge aus den offiziellen Beständen werden exportiert oder unregistriert weiterverkauft. Diese „missing vehicles“ erschweren die Kontrolle über Umweltstandards und Recyclingquoten.
Die neue Verordnung soll deshalb den gesamten Lebenszyklus eines Autos abdecken – vom Produktdesign über die Nutzung bis zur Demontage. Hersteller sollen künftig verpflichtend nachweisen, dass Fahrzeuge leicht zu zerlegen und Materialien wiederzuverwenden sind. Auch Mindestanteile an recycelten Rohstoffen, etwa bei Kunststoffen oder Aluminium, sind vorgesehen.

Strengere Regeln beim Weiterverkauf

Besonders aufmerksam verfolgen Interessenvertreter des Gebrauchtwagenhandels die geplanten Änderungen beim Eigentumswechsel. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass bei jedem Verkauf geprüft werden muss, ob ein Fahrzeug noch als verkehrstüchtig gilt – oder bereits als sogenanntes „End-of-Life Vehicle“ (ELV) einzustufen ist. Das wäre nach derzeitigen Anforderungen z.B. der Fall, wenn es nicht mehr fahrtüchtig und eine Reparatur unwirtschaftlich ist, wesentliche Bauteile fehlen oder eine massive Beschädigung festzustellen ist. Präzisere Kriterien sind noch in Entwicklung.
Künftig soll der Verkäufer nachweisen, dass das Fahrzeug nicht als ein solches Altfahrzeug zu klassifizieren ist. Für private Verkäufe sind zwar Ausnahmen vorgesehen, diese gelten aber voraussichtlich nicht im Online-Handel. Inserate bei digitalen Marktplätzen wie mobile.de oder autoscout24 dürften demnach künftig nur noch mit einem technischen Nachweis veröffentlicht werden können, wobei wie so oft unklar bleibt, ob der Vertragsschluss online erfolgen muss oder das Angebot bereits ausreicht, um die Dokumentationspflicht auszulösen.
Der EU-Rat hat am 17. Juni 2025 ein Positionspapier verabschiedet. Danach sollen Mitgliedstaaten künftig sicherstellen, dass bei jedem Eigentumswechsel die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs dokumentiert ist. Von wem steht noch nicht fest; das Europäische Parlament verhandelt derzeit über die Details. Voraussichtlich reicht eine gültige Hauptuntersuchung. Ist deren Gültigkeit abgelaufen, muss wahrscheinlich ein Gutachten über die Verkehrstauglichkeit eingeholt werden. Geplant ist eine Verabschiedung der Verordnung möglicherweise bereits Ende 2025.

Sorge vor mehr Bürokratie

In der Branche wächst die Sorge, dass die Neuregelung den Handel mit älteren Gebrauchtwagen massiv erschweren könnte. Händler müssten bei jedem Verkauf von Fahrzeugen ohne gültige HU/AU zusätzliche Gutachten, Prüfberichte oder Bestätigungen einholen. „Das kann für kleinere Betriebe schnell zu hohen bürokratischen Hürden führen. Auch höhere Kosten und Haftungsrisiken sind absehbar, wenn Fahrzeuge entgegen der ursprünglichen Annahme als Altfahrzeuge eingestuft werden.
Hinzu kommt: Der Onlinehandel – mittlerweile Rückgrat des Gebrauchtwagengeschäfts – könnte deutlich komplizierter werden. Plattformen müssten womöglich sogar technische Nachweise prüfen, bevor sie Inserate zulassen, jedenfalls aber Rubriken entwickeln, in denen die notwendigen Informationen eingepflegt werden können.
Der BVfK kritisiert dies ausdrücklich und plant gemeinsam mit dem DEUVET Maßnahmen zur Abschwächung der bevorstehenden Handelshindernisse.

Chancen durch Qualität und Transparenz

Trotz aller Kritik sehen manche Branchenbeobachter auch Chancen. Wenn Käufer künftig auf geprüfte und dokumentierte Fahrzeuge setzen, könnte das Vertrauen in den seriösen Gebrauchtwagenhandel wachsen. Händler, die frühzeitig auf Qualität und transparente Nachweise setzen, können sich vom Wettbewerb abheben. Auch neue Geschäftsmodelle rund um Fahrzeugpässe, Recyclingzertifikate oder technische Prüfservices könnten entstehen. Langfristig zielt die EU mit der Reform auf mehr Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit. Fahrzeuge sollen so konstruiert sein, dass sie leichter repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können.

Unklare Umsetzung, offener Zeitplan

Noch ist offen, wie streng die Vorgaben in der Praxis ausfallen werden. Während die Mitgliedstaaten in einigen Punkten Erleichterungen insbesondere für Privatverkäufe fordert, drängt das Parlament auf verbindlichere Prüfpflichten. Nach dem geplanten Trilog-Verfahren könnte der finale Text bereits Ende 2025 verabschiedet werden. Für den Gebrauchtwagenhandel bleibt die Lage damit vorerst unübersichtlich. Der BVfK wird das Thema kritisch weiterverfolgen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, Nachteile für den Handel zu vermeiden.

BVfK-Rechtsabteilung