Achtung! KBA warnt vor betrügerischen Aufforderungen zur Zahlung von Geldstrafen für Verkehrsverstöße.
14. Februar 2025
Das Kraftfahrt-Bundesamt bittet um Beachtung der nachfolgenden Warnmeldung, die auch auf der Webseite der Behörde platziert ist:
„Es kursieren derzeit E-Mails, die suggerieren, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße versendet. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche.
Wichtig zu wissen: das KBA versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße, es ist für die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht zuständig.
Jedem Bußgeldverfahren ginge zudem eine Anhörung gemäß des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) voraus, das Beteiligten in einem Verfahren Gelegenheit gibt, sich zu dem betreffenden Vorfall zu äußern.
Das KBA weist darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen E-Mails weder vom KBA noch einer anderen amtlichen Stelle stammen.
In keinem Fall sollten Zahlungen geleistet werden.
Öffnen Sie den enthaltenen Link nicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er eine Schadsoftware beinhaltet.“
Wie die E-Mails mit der Absendeadresse mit der Länderkennung @RU und ohne Aktenzeichen aussehen, zeigt ein Muster auf der Webseite des KBA (hier abrufbar).
Betroffene werden gebeten, den Sachverhalt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, dort bei der Fachstelle für Cyberkriminalität, zur Anzeige zu bringen und/oder sich an die Rechtsabteilung des BVfK unter rechtsabteilung@bvfk.de zu wenden.
Ihre BVfK-Rechtsabteilung