BVfK-Warnmeldung: IDO mahnt Internetanbieter von Autozubehör ab.
Bonn, 13. Dezember 2019
Warnmeldung! IDO mahnt Internetanbieter von Autozubehör ab.
Widerrufsbelehrungen, Verpackungsvorschriften und Impressumsverstöße im Fokus.
Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz: IDO) mahnt verstärkt Kraftfahrzeughändler ab, wenn diese auch Autozubehör im Internet anbieten und deren Online-Shops (vorwiegend bei eBay) entweder keine oder unvollständige bzw. unrichtige Widerrufsbelehrungen enthalten.
Die meist sehr umfangreichen Abmahnungen und nicht minder umfangreichen vorformulierten Unterlassungserklärungen haben teilweise auch weitere so genannte Unlauterkeitstatbestände, wie Impressumsverstöße oder unzureichende Datenschutzhinweise zum Gegenstand.
Auch wird das Inverkehrbringen „systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ beanstandet, wenn dies erfolgt, ohne zuvor eine Registrierung bei einer gewissen „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ vorgenommen zu haben.
Der BVfK rät daher Kfz-Händlern, die auch Kfz-Zubehör im Internet anbieten, dringend dazu, ihre Angebote in Bezug auf die vorstehenden Aspekte gründlich zu überprüfen und Fehler zu korrigieren.
Neben der Prüfung der Begründetheit einzelner Verstöße ist auch zu hinterfragen, ob der IDO überhaupt abmahnbefugt ist. Nach dem BVfK vorliegenden Informationen ist dem Verein die Abmahnbefugnis aufgrund unzureichender Mitgliederzahlen aus dem jeweils relevanten Einzelhandelssektor von Seiten verschiedener Gerichte bereits abgesprochen worden.
Betroffene Händler, die Opfer einer Abmahnung sind, sollten die dort geforderte strafbewehrte Verpflichtungserklärung nicht vorschnell ohne rechtliche Beratung unterzeichnen.
BVfK-Rechtsabteilung (rechtsabteilung@bvfk.de)