BVfK-Pressemeldung – Autohandel muss von den Beschränkungen von Bund und Ländern ausgenommen werden

Autohandel muss von den Beschränkungen von Bund und Ländern ausgenommen werden

Autohandel muss von den Beschränkungen von Bund und Ländern ausgenommen werden

Bonn, 17. März 2020

Freie Kfz-Händler fordern:

Autohandel muss von den Beschränkungen von Bund und Ländern ausgenommen werden.

Geschäftsräume stellen keine besondere Gefahr dar. Automobile sind wichtiger als Hundeleinen und Geranien.

Der Bundesverband freier Kfz-Händler, BVfK e.V., bezweifelt, dass der Kfz-Handel von den Beschränkungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus betroffen sein soll und hat eine diesbezügliche Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
 
Dazu Ansgar Klein, Vorsitzender des BVfK: „Der Kfz-Handel ist in kaum einem Punkt mit dem normalen Einzelhandel vergleichbar, denn hier finden sich keine dicht gedrängten Menschengruppen an Verkaufsschaltern und Kassen, womit der laut Kanzlerin Merkel wichtigste Grund für die erlassenen Beschränkungen entfällt: In der Regel kann beim Autoverkauf der geforderte Mindestabstand ohne Probleme eingehalten werden.“
 

Außerdem stellt der Verband fest, dass dem Kfz-Handel eine wichtige Aufgabe zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung zukommt. Daher ist er mindestens auf die Stufe von Geschäften mit Tierbedarf, Baumarkt- oder Gartenartikeln zu stellen.

Denn gerade der Verkauf von Lagerware bei Neu- und Gebrauchtwagen dient häufig dem Erhalt der Mobilität von Berufsgruppen wie Ärzten und auch der für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens wichtigen Dienstleistern. Für diese muss nach einem Unfall oder sonstigen vollständigen Ausfall des Fahrzeuges eine Ersatzbeschaffung möglich sein.

Abrupter Stopp faktisch unmöglich: Der geschäftliche Alltag eines Kfz-Handels wird überwiegend weniger durch den Abschluss von Kaufverträgen, sondern besonders mit deren Abwicklung geprägt, die in der Regel mit zeitlicher Verzögerung erfolgt. Der BVfK fragt daher, wie verfahren werden soll, wenn z.B. im Januar ein Auto bestellt wurde, welches kurz vor Ostern geliefert wird?

Nachsorge und Service sind zu gewährleisten: Kfz-Händler erbringen auch ohne eigene Werkstatt meist Dienstleistungen z.B. in Verbindung mit Versicherungs- und Garantieangelegenheiten, wie auch die Nachsorge nach Auslieferung, zum Beispiel hinsichtlich der Bearbeitung von Reklamationen und Gewährleistungsansprüchen. Daher hat der Kfz-Händler nach Auffassung des BVfK eine unverzichtbare Präsenzpflicht.

Vermittlung ist Dienstleistung: Der Verkauf neuer Fahrzeuge, die nicht vorrätig sind, sondern bestellt werden müssen, gestaltet sich oft in Form einer Vermittlung. Der BVfK stuft diese Tätigkeit als Dienstleistung ein, die häufig auch ohne persönlichen Kontakt im Internet zumindest angebahnt wird.

Schlüsselrolle: Der BVfK weist ebenfalls auf die Schlüsselrolle des Kfz-Handels in der Automobilwirtschaft hin. Kurz gesagt: wenn keine Autos mehr verkauft werden, müssen die Fabriken auch keine mehr produzieren.

Abschließend möchte der Verband ausdrücklich betonen, dass er die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Stabilisierung der Gesundheit der Bevölkerung grundsätzlich begrüßt und seine Mitglieder zu höchster Sorgfalt bei der Vermeidung von Virenübertragungen anhält.

>>> Hier geht es zur Print-Version der BVfK-Pressemeldung.

Kontakt:
BVfK-Pressestelle Bonn
Telefon: +49 228 85 40 900
E-Mail: pressestelle@bvfk.de
V.i.S.d.P.: Ansgar Klein